


BMW 7er, Modell E38 |
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23.01.2005, 17:08
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#1
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Gast
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Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert oft die Rechtsfindung:
§ 36 (2) StVZO:
Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit
Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere
Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren
Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des
eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an
Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf
der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten
versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine
Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten
dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der
etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
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23.01.2005, 17:12
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#2
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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So sieht dat aus!
Und deshalb ist es auch wurscht, was der Hersteller über seine Messpunkte labert... 
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23.01.2005, 18:07
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
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So kann ich den Reifen von oben betrachtet nehmen und da die Messung ansetzen wo der Gummi unter dem Profil anfängt. Halt eben nicht das bisschen Profil das zur Seite ragt. Naja, wo ist nun das Problem? Messhilfen gibts doch an jeder Ecke, meistens sogar umsonst.
Naja, bei meinen Sommerreifen sagt auch der eine Händler dies und der andere wieder was anderes. Auch in der Schweiz muss man vieles selber nachgucken.
Grüsse
Daniel
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23.01.2005, 20:45
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#4
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In der Ruhe liegt die....
Registriert seit: 21.12.2003
Ort: Nähe AB
Fahrzeug: Neu 530D E60,EX 740D E38
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Die StVZO, §36 sagen dies genau aus, aber die Rillen am äußeren Ende des Reifens ("Wasserablaufrillen") müssen noch vorhanden sein, ist dies nicht der Fall ist die Mindestprofitiefe ebenfalls unterschritten (1,6mm) !
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23.01.2005, 22:02
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#5
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Die dicke Bommel!!!!!!!!!
Registriert seit: 07.04.2004
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 740d (06.01), BMW 730d (03.99) beides Ex
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Also,
bei meinem reifen ist das niocht defenitiv nicht so. Die MIndestprofiltiefe ist in der Mitte nicht unterschritten und trotzdem ist die Mindestprofiltiefe nicht unterschritten. Ich frage einfach mal bei Dunlop nach.
Mal schauen was die so sagen.
mfg
maysam
Ich fahre meinen Reifen trotzdem
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24.01.2005, 07:07
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#6
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Gast
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Zitat:
Zitat von mays_7er
Also,
bei meinem reifen ist das niocht defenitiv nicht so. Die MIndestprofiltiefe ist in der Mitte nicht unterschritten und trotzdem ist die Mindestprofiltiefe nicht unterschritten. Ich frage einfach mal bei Dunlop nach.
Mal schauen was die so sagen.
mfg
maysam
Ich fahre meinen Reifen trotzdem
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Jung, mess et doch einfach nach! Was soll Dunlop Dir denn dazu sagen?! Die lachen sich kaputt  !
Nimm Deinen Reifen, stell die die Lauffläche als Ganzes vor.
Nimm davon 3/4.
Wenn diese 3/4 der Gesamtlauffläche, also der Teil, der den Boden berührt, weniger als 1,6 mm aufweist, dann mußt Du neue haben, sonst teuer (100 Euro, 3 Punkte).
Vielleicht ist es so erklärt auch für einen Laien verständlich.
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24.01.2005, 11:07
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#7
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V8 Orientblau was sonst
Registriert seit: 11.05.2003
Ort: Lubitown
Fahrzeug: E38 740iA 4.4L (07/2000), E46 318i Touring 2,0L (04/2002)
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Zitat:
Zitat von John McClane
Jung, mess et doch einfach nach! Was soll Dunlop Dir denn dazu sagen?! Die lachen sich kaputt  !
Nimm Deinen Reifen, stell die die Lauffläche als Ganzes vor.
Nimm davon 3/4.
Wenn diese 3/4 der Gesamtlauffläche, also der Teil, der den Boden berührt, weniger als 1,6 mm aufweist, dann mußt Du neue haben, sonst teuer (100 Euro, 3 Punkte).
Vielleicht ist es so erklärt auch für einen Laien verständlich.
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Hi John .... verbessere mich falls ich Falsch liege ... so wie ich weis sind die 100/3Punkte pro Reifen abzudrücken
sprich wenn 2 Reifen runter sind dann macht das 200 Euro und 6 Punkte
mit Besten Grüßen Martin
Felgen/Reifen - Projekt Sommer Socken Wechsel von 16 auf 18 Zöllern
mitglieder empfehlen
__________________
mit Besten Grüßen Martin
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20.04.2009, 21:20
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.04.2006
Ort: Schleswig
Fahrzeug: 635d E63, Honda 1100xx
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Zitat:
Zitat von John McClane
Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert oft die Rechtsfindung:
§ 36 (2) StVZO:
Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit
Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere
Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren
Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des
eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an
Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf
der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten
versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine
Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten
dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der
etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
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Hallo,
das bestätigt auch meine Erfahrungen, die auf Tüvprüfungen beruhen, gemessen wird ab der ersten Längsrille des Reifens von Aussen oder eben von Innen, heißt also die ersten Zentimeter sind nicht relevant, sofern nicht schon das Gewebe rausguckt.
Frank
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20.04.2009, 21:34
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: rickenbach
Fahrzeug: 740,M62 BJ3/98,328itouring/95,Honda Fireblade CBR900RR(sc28)
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na ist ja ein ganz neues thema ;-)
punkte gibt es aber nur einmal , also bei 4 abgefahrenen reifen gibt es auch nur 3 (keine 12)
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20.04.2009, 21:45
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#10
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Viel hilft viel!
Registriert seit: 08.05.2007
Ort: Royal Palm Beach, FL
Fahrzeug: Kein BMW
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Zitat:
Zitat von huskimarc
na ist ja ein ganz neues thema ;-)
punkte gibt es aber nur einmal , also bei 4 abgefahrenen reifen gibt es auch nur 3 (keine 12)
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Nee pro Rad wie unser Forums Cop oben bestaetigt hat.
Hatte ich mal bei meinem Moped... Arghhh!
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