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BMW 7er, Modell E38
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Alt 23.01.2005, 17:08   #1
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert oft die Rechtsfindung:

§ 36 (2) StVZO:

Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit
Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere
Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren
Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des
eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an
Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf
der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten
versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine
Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten
dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der
etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
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Alt 23.01.2005, 17:12   #2
TomS
Hoher Priester
 
Benutzerbild von TomS
 
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

So sieht dat aus!

Und deshalb ist es auch wurscht, was der Hersteller über seine Messpunkte labert...
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2005, 18:07   #3
sevener
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von sevener
 
Registriert seit: 05.09.2004
Ort: Tann (Schweiz)
Fahrzeug: 750iLA (E38) Individual BJ. '00, 740iLA (E38) BJ. '95, Honda Civic 1.6VTi Sedan (EK4) BJ. '96
Standard

So kann ich den Reifen von oben betrachtet nehmen und da die Messung ansetzen wo der Gummi unter dem Profil anfängt. Halt eben nicht das bisschen Profil das zur Seite ragt. Naja, wo ist nun das Problem? Messhilfen gibts doch an jeder Ecke, meistens sogar umsonst.

Naja, bei meinen Sommerreifen sagt auch der eine Händler dies und der andere wieder was anderes. Auch in der Schweiz muss man vieles selber nachgucken.

Grüsse
Daniel
sevener ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2005, 20:45   #4
bonbini
In der Ruhe liegt die....
 
Registriert seit: 21.12.2003
Ort: Nähe AB
Fahrzeug: Neu 530D E60,EX 740D E38
Standard

Die StVZO, §36 sagen dies genau aus, aber die Rillen am äußeren Ende des Reifens ("Wasserablaufrillen") müssen noch vorhanden sein, ist dies nicht der Fall ist die Mindestprofitiefe ebenfalls unterschritten (1,6mm) !
bonbini ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2005, 22:02   #5
mays_7er
Die dicke Bommel!!!!!!!!!
 
Benutzerbild von mays_7er
 
Registriert seit: 07.04.2004
Ort: Berlin
Fahrzeug: BMW 740d (06.01), BMW 730d (03.99) beides Ex
Standard

Also,

bei meinem reifen ist das niocht defenitiv nicht so. Die MIndestprofiltiefe ist in der Mitte nicht unterschritten und trotzdem ist die Mindestprofiltiefe nicht unterschritten. Ich frage einfach mal bei Dunlop nach.

Mal schauen was die so sagen.

mfg

maysam

Ich fahre meinen Reifen trotzdem
mays_7er ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2005, 07:07   #6
John McClane
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von mays_7er
Also,

bei meinem reifen ist das niocht defenitiv nicht so. Die MIndestprofiltiefe ist in der Mitte nicht unterschritten und trotzdem ist die Mindestprofiltiefe nicht unterschritten. Ich frage einfach mal bei Dunlop nach.

Mal schauen was die so sagen.

mfg

maysam

Ich fahre meinen Reifen trotzdem
Jung, mess et doch einfach nach! Was soll Dunlop Dir denn dazu sagen?! Die lachen sich kaputt !
Nimm Deinen Reifen, stell die die Lauffläche als Ganzes vor.
Nimm davon 3/4.
Wenn diese 3/4 der Gesamtlauffläche, also der Teil, der den Boden berührt, weniger als 1,6 mm aufweist, dann mußt Du neue haben, sonst teuer (100 Euro, 3 Punkte).
Vielleicht ist es so erklärt auch für einen Laien verständlich.
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Alt 24.01.2005, 11:07   #7
ThomasD
V8 Orientblau was sonst
 
Benutzerbild von ThomasD
 
Registriert seit: 11.05.2003
Ort: Lubitown
Fahrzeug: E38 740iA 4.4L (07/2000), E46 318i Touring 2,0L (04/2002)
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane
Jung, mess et doch einfach nach! Was soll Dunlop Dir denn dazu sagen?! Die lachen sich kaputt !
Nimm Deinen Reifen, stell die die Lauffläche als Ganzes vor.
Nimm davon 3/4.
Wenn diese 3/4 der Gesamtlauffläche, also der Teil, der den Boden berührt, weniger als 1,6 mm aufweist, dann mußt Du neue haben, sonst teuer (100 Euro, 3 Punkte).
Vielleicht ist es so erklärt auch für einen Laien verständlich.
Hi John .... verbessere mich falls ich Falsch liege ... so wie ich weis sind die 100/3Punkte pro Reifen abzudrücken
sprich wenn 2 Reifen runter sind dann macht das 200 Euro und 6 Punkte

mit Besten Grüßen Martin

Interner Link) Felgen/Reifen - Projekt Sommer Socken Wechsel von 16 auf 18 Zöllern

Interner Link) mitglieder empfehlen

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten oder an den Meistbietenden bei Ebay versteigern
__________________
mit Besten Grüßen Martin



ThomasD ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2009, 21:20   #8
Frank728
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Frank728
 
Registriert seit: 03.04.2006
Ort: Schleswig
Fahrzeug: 635d E63, Honda 1100xx
Standard

Zitat:
Zitat von John McClane Beitrag anzeigen
Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert oft die Rechtsfindung:

§ 36 (2) StVZO:

Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit
Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere
Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren
Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des
eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an
Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf
der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten
versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine
Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten
dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der
etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
Hallo,
das bestätigt auch meine Erfahrungen, die auf Tüvprüfungen beruhen, gemessen wird ab der ersten Längsrille des Reifens von Aussen oder eben von Innen, heißt also die ersten Zentimeter sind nicht relevant, sofern nicht schon das Gewebe rausguckt.
Frank
Frank728 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2009, 21:34   #9
huskimarc
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von huskimarc
 
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: rickenbach
Fahrzeug: 740,M62 BJ3/98,328itouring/95,Honda Fireblade CBR900RR(sc28)
Standard

na ist ja ein ganz neues thema ;-)

punkte gibt es aber nur einmal , also bei 4 abgefahrenen reifen gibt es auch nur 3 (keine 12)
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 
huskimarc ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.04.2009, 21:45   #10
at4wobe1
Viel hilft viel!
 
Benutzerbild von at4wobe1
 
Registriert seit: 08.05.2007
Ort: Royal Palm Beach, FL
Fahrzeug: Kein BMW
Standard

Zitat:
Zitat von huskimarc Beitrag anzeigen
na ist ja ein ganz neues thema ;-)

punkte gibt es aber nur einmal , also bei 4 abgefahrenen reifen gibt es auch nur 3 (keine 12)
Nee pro Rad wie unser Forums Cop oben bestaetigt hat.

Hatte ich mal bei meinem Moped... Arghhh!
__________________
.
at4wobe1 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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