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Alt 22.10.2004, 13:22   #16
Darius
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Registriert seit: 15.04.2004
Ort: Elsdorf
Fahrzeug: BMW F31 328i xdrive Touring ; Skoda Kodiaq 2,0 TDI ; 1989er Honda CRX ED9
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Generell muss so eine Analge offiziell angemeldet sein, damit sie vor Gericht überhaupt zugelassen wird.
Ist das gleiche Prinzip, wie eine Videoüberwachung des eigenen PKW-Stellplatzes. Ist nur vor Gericht verwertbar, wenn offiziell angemeldet. Aber dann kostet das monatlich ordentlich Geld.
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