


BMW 7er, Modell E38 |
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22.10.2004, 10:48
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.09.2004
Ort: Güstrow
Fahrzeug: Omega B, ''BMW Inside'' Motor: M57N, Getriebe: GA6HP26Z
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Gab es mal ne Reportage vor einiger Zeit. Ein Taxifahrer hatte nach drei fremdverschuldeten Unfällen innerhalb von zwei Monaten die nase voll und baute sich auch soetwas ein. Nach seinem vierten Unfall war er der Meinung daß er vor Gericht nun bessere Karten hat. Ergebniss, Richter lehnte die Aufzeichnung als Beweismaterial ab. Wäre also doch nur etwas um zuhause nen gemütlichen Videoabend zu veranschtalten.
__________________
Gruß, Mario
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22.10.2004, 12:26
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#3
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von IMANUEL
.
Tja, die Rechtssprechung.
Warum sind dann Videoaufnahmen der Polizei zulaessig ?
Ist deren Videoband etwa speziell geeicht ?
Oder ist die Wahrheit noch wahrer,
wenn ein Polizist auf >Rec< drueckt  Gruss Manu
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Hi,Manu !
Die Videoaufnahmen der Polizei haben deshalb eine grössere Beweiskraft,
weil als Erstes die Aussage der Polizisten gilt,
woraus die Anzeige/Bußgeld dann abgeleitet wird.
Die Videoaufnahmen sollen die Aussagen der Beamten stützen,
NICHT ersetzen.
Gruß
Knuffel
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22.10.2004, 13:09
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.06.2002
Ort:
Fahrzeug: E32
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Ich habe eine Videoüberwachung im Fahrzeug. Ist aber nur vom Fond aus bedienbar. Von daher habe ich sie auch noch nicht benutzt. Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist so etwas nachträglich einzubauen.
Gruß Lars
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22.10.2004, 13:22
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2004
Ort: Elsdorf
Fahrzeug: BMW F31 328i xdrive Touring ; Skoda Kodiaq 2,0 TDI ; 1989er Honda CRX ED9
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Generell muss so eine Analge offiziell angemeldet sein, damit sie vor Gericht überhaupt zugelassen wird.
Ist das gleiche Prinzip, wie eine Videoüberwachung des eigenen PKW-Stellplatzes. Ist nur vor Gericht verwertbar, wenn offiziell angemeldet. Aber dann kostet das monatlich ordentlich Geld.
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22.10.2004, 13:59
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#6
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Gast
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Warum reicht nicht auch ein elektronischer Unfalldatenschreiber? Die Dinger sind gerichtsfest: klick und klick.
Gruss
Martin
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22.10.2004, 15:55
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.10.2004
Ort: Fahrbinde
Fahrzeug: gar keins
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Mein Beitrag dazu
ich habe mir von der Fa. Conrad eine sog. Fingerkamera (s/w) gekauft, einen handelsüblichen Rekorder hinterm Beifahrersiitz, Spannungswandler, und kleines mobiles TV-Gerät zur Kontrolle.
Kamera oben unter die Sonnenblende montiert, von aussen kaum sichtbar.
Ok, die Bedienung war etwas kompliziert - kein Automatikstart beim Einschalten der Zündung - aber es funzte.
1. Anzeige gegen 2 Brummipiloten, die in einer langen Autobahnbaustelle die linke Spur blockierten.
2. Schlangenlinien fahrender Sprinterpilot auf der Bundesstrasse verpetzt.
Die Grünen haben nicht schlecht gestaunt, als ich Ihnen die Bänder gab, und meines Wissens wurden die Betroffenen auch zur Rechenschaft gezogen.
MfG
M.Fenner
P.S. Zur Technik: KEINE AUSSETZER, KEINE PROBLEME MIT DEN BÄNDERN, MIT DER KOPFTROMMEL ETC.
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23.10.2004, 15:21
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.04.2003
Ort: Mainz
Fahrzeug: E39 530i
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Zitat:
Zitat von knuffel
Hi,Manu !
Die Videoaufnahmen der Polizei haben deshalb eine grössere Beweiskraft,
weil als Erstes die Aussage der Polizisten gilt,
woraus die Anzeige/Bußgeld dann abgeleitet wird.
Die Videoaufnahmen sollen die Aussagen der Beamten stützen,
NICHT ersetzen.
Gruß
Knuffel
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Naja, genausogut sollte die Videoaufnahme die Aussage des "Opfers" stützen!
Interessant wäre wenn die Kamera gleichzeitig den Tacho anzeigen würde,
bei strittigen Geschwindigkeitsübertretungen eventuell hilfreich
Allerdings sollte man bedenken:
Sollte das System vor Gericht anerkannt werden, wie siehts dann bei selbst-
verschuldeten Unfällen aus
Da das ja dann auch auf dem Band zu sehen ist muss es dann gelöscht werden
Ist das dann Verrnichtung von Beweismaterial
Oder ist das dann straffrei weil derjenige sich dann selbst belastet
Gruss
Thomy7er
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23.10.2004, 15:31
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#9
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Zitat:
Zitat von Thomy7er
Naja, genausogut sollte die Videoaufnahme die Aussage des "Opfers" stützen!
Ist das dann Verrnichtung von Beweismaterial
Oder ist das dann straffrei weil derjenige sich dann selbst belastet
Gruss
Thomy7er
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Hi!
Das "Opfer" ist kein Polizeibeamter.
Dessen Aussage hat nicht die Beweiskraft wie die Aussage eines Beamten.
Die Verhältnismässigkeit der Dinge ist anders und wird auch anders bewertet.
Genausowenig ist es Vernichtung von Beweismaterial.
Das Video wurde ja nicht -im rechtlichen Sinne- zu einem Zweck
erstellt,der den Behörden als Werkzeug dient,sondern ist eine
inoffizielle,private Geschichte mit privater Nutzung.
Die Verfügungsgewalt hat in diesem Fall derjenige,
der diese Einrichtung benutzt.
Und niemand muss sich selbst belasten.
Weder durch Aussagen,noch durch
Dokumente.
Insofern macht sich auch niemand strafbar,wenn man die Aufnahmen vernichtet.
Die Vernichtung der Aufnahmen darf auch nicht gegen den Beschuldigten
ausgelegt werden.
Genausowenig,wie das Schweigen auf eine Frage,mit deren Antwort
man sich selbst belasten würde.
Gruß
Knuffel
Geändert von knuffel (23.10.2004 um 16:57 Uhr).
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23.10.2004, 16:53
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#10
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Mitglied
Registriert seit: 14.12.2003
Ort: Pforzheim
Fahrzeug: 730d (12.00)
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ich hab'auch schon 'drüber nachgedacht, so auch im Fall von sog. "Autobumsern" (winken freundlich von rechts und halten dann 'drauf; hatte zum Glück noch nicht das Pech).
Dreh- und Angelpunkt ist aber die Gerichtsverwertbarkeit, was nutzen die besten und schärfsten Videaoaufnahmen, wenn sie kein Richter sehen will???
Ein UDS mag nicht schlecht sein, hilft aber auch nicht immer. Meine Frau hatte vor über einem halben Jahr einen Unfall auf der Autobahn, große Bremserei, sie schafft's und drängt sich and den rechten rand der Spur, aber der Hintermann knallt links hinten drauf und trifft dann noch den Vordemann. Sagt dann später, meine Frau hätte sich kurz vorher in seinen Sicherheitsabstand reindedrängelt. Rechtsstreit läuft immer noch. Da hilft dann wirklich nur ein Video.
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