Zitat:
Zitat von altbert
LPG bleibt auch nach 2018 steuerbegünstigt: Hier
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Oh,
das hat der gute Martin (der Autor dieser Zeilen aus 2013, der Chefredakteur des autogas-Journals Dr.Martin Steffan) aber leider nicht ganz richtig geschrieben. Wenn er mal wieder zu unserem Gasfahrer-Stammtisch kommt, werde ich ihm das mal schön langsam auseinandersetzen. Daß nämlich bereits heute die EnergieSt-Begünstigung des LPG über 2018 hinaus
Gesetzeslage ist, nur eben etwas geringeren Umfangs. D.h. LPG bleibt über 2018 hinaus steuerbegünstigt, und lt. Koalitionsvertrag von CDU/SPD soll diese Begünstigung ("nur") noch verbessert werden ( ggü dem bisher im Gesetz vorgesehenen Abschmelzen ab 2019).
Das läßt sich aus § 2 I Nr. 8a und II Nr. 2 EnergieStG zwanglos herauslesen -wenn man sich mal etwas Mühe

dabei gibt und berechnen kann, was so ein Liter LPG-Gemisch wiegt. Ich hatte es schon mal gepostet: Umgerechnet wird dies - nach aktueller Gesetzeslage - ab 2019 zu einer Mehrbelastung des LPG mit 12c/L zzgl. 19%USt führen. Und lt. Koalitionsvereinbarung könnte diese geringe Mehrbelastung sogar ausbleiben.