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BMW 7er, Modell E38
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Alt 20.07.2014, 20:56   #1
MR1580
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Registriert seit: 02.08.2011
Ort: Berlin/ Frohnau
Fahrzeug: A6 4f Avant
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Selbst Leuchtendes Nummernschild= SLN
__________________
Lg aus Berlin
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Alt 20.07.2014, 21:06   #2
eribetty
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Registriert seit: 23.03.2012
Ort: Bezirk Mödling (A)
Fahrzeug: E38 730d Bj. 04/2001, E30 320i Cabrio BJ. 03/1988
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Ahhh! Hab ich schon mal gesehen. Ist glaub ich bei uns in Österreich garnicht erlaubt bzw. möglich.
Aber die Idee von rubin find ich nicht schlecht.
Hilft ihm nur leider nicht weiter. Vielleich direkt mal beim TÜV nachfragen, ob das erlaubt ist.
__________________
Gruß
Erich

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Alt 20.07.2014, 21:07   #3
Edvvde
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Registriert seit: 14.04.2012
Ort:
Fahrzeug: E38-730iA (20.12.94)
Standard

Zitat:
Zitat von MR1580 Beitrag anzeigen
Selbst Leuchtendes Nummernschild= SLN
Hammerhart - wusste gar nicht das es sowas gibt Hab mir mal paar Bilder angeschaut, erinnert mich stark an die hintergrundbeleuchteten Werbetafeln im Imbiss oder bei McDonalds
Edvvde ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2014, 22:55   #4
rubin
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Benutzerbild von rubin
 
Registriert seit: 18.03.2010
Ort: Neustadt Aisch
Fahrzeug: JEEP GC4 WK2 CDR
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Zitat:
Zitat von Edvvde Beitrag anzeigen
... erinnert mich stark an die Hintergrundbeleuchteten...
Laptops kennste nicht, wah *duck-und-weg*

@eribetty:
Aber die Maße für die Mindesthöhe kann ich da nicht lesen, oder ich bin Blind
__________________
rubin ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2014, 07:32   #5
Edvvde
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Edvvde
 
Registriert seit: 14.04.2012
Ort:
Fahrzeug: E38-730iA (20.12.94)
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Zitat:
Zitat von rubin Beitrag anzeigen
Laptops kennste nicht, wah *duck-und-weg*
kann man das tanken?
Edvvde ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2014, 08:41   #6
MR1580
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von MR1580
 
Registriert seit: 02.08.2011
Ort: Berlin/ Frohnau
Fahrzeug: A6 4f Avant
Standard

Also die Grundidee ist schon mal nicht schlecht, aber ist es ggf.nicht besser, wenn z.b. bei einer starkbremsung die Warnblinker an gehen würden? Kennt man ja von anderen Herstellern.
Ich denke nicht, dass das SLN so hell leuchten wird, dass da durch andere Verkehrsteilnehmer gewarnt werden können.
Aber eine Warnblinkanlage erkennt man sofort und kann sie auch schnell richtig einordnen.
MR1580 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2014, 08:52   #7
Franz3250
Taxifahrer
 
Benutzerbild von Franz3250
 
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
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Zitat:
Zitat von MR1580 Beitrag anzeigen
... schnell richtig einordnen.
Ich glaube, das ist ein gutes Stichwort. Die Idee ist ja ganz putzig, aber was sagt mir im ersten Augenblick eine wild blinkende Kenntafel? An der Stelle erwartet kein Verkehrsteilnehmer sicherheitsrelevante Informationen. Ob es nun zulässig ist oder nicht, weiß ich nicht, aber ich glaube, der Showeffekt (und damit womöglich der Ablenkungseffekt für den Nachfolgeverkehr) überwiegt den beabsichtigten Sicherheitsgewinn bei weitem.

Gruss
Franz
__________________

Allradantrieb bedeutet, dass man erst dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.
(Murphy)
Franz3250 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2014, 10:34   #8
eribetty
Black & White
 
Benutzerbild von eribetty
 
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Ort: Bezirk Mödling (A)
Fahrzeug: E38 730d Bj. 04/2001, E30 320i Cabrio BJ. 03/1988
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Zitat:
Zitat von rubin Beitrag anzeigen
Aber die Maße für die Mindesthöhe kann ich da nicht lesen, oder ich bin Blind
Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 500 mm über der Fahrbahn liegen.*

Ist es das was du suchst?
§53 Abs.2 Text nach Punkt 4
eribetty ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2014, 11:15   #9
flummi100
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 06.08.2013
Ort:
Fahrzeug: E38-740i (11.96)
Standard

Wenn Du ein milliardenschwerer Konzern bist und durch Wegfall der dritten Bremsleuchte ein paar Pfennig pro Wagen sparen kannst, bekommst Du für diese Idee sofort die nötigen Typzulassungen und Genehmigungen. Als Privatperson ist es dagegen ausgeschlossen.

(Vor meinem geistigen Auge sehe ich vor 10 Jahren Daniel Düsentrieb mit den Wachtmeistern Dumpfmoser und Netsohelle diskutieren, warum er nach einer Rechtskurve in der Stadt für "Nebelscheinwerfer ohne Sichtbehinderung genutzt" in Tateinheit mit "linker Nebelscheinwerfer defekt" jetzt 20 Euro zahlen soll.)
flummi100 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2014, 11:18   #10
Franz3250
Taxifahrer
 
Benutzerbild von Franz3250
 
Registriert seit: 08.08.2002
Ort: Alto Adige
Fahrzeug: S211
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@ eribetty

Der von Dir zitierte Absatz bezieht sich auch die "normalen" Bremsleuchten: paarweise, min. 350mm über dem Boden, max. 1500 mm - ausgenommen Sonderregelungen.

Für die 3. Bremsleuchte ist das hier zuständig: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 43. Ausnahmeverordnung zur StVZO - 43. StVZOAusnV
Ergebnis: Der Plan mit dem Kennzeichen klappt nicht.

Gruss
Franz
Franz3250 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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