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		|  12.01.2014, 19:30 | #11 |  
	| schnecke 
				 
				Registriert seit: 05.02.2011 
				
Ort: Hamburg 
Fahrzeug: E38-735i (03/96)
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von mm007  Aber ich bin ja eine zeitlang mit dem heißen Motor  hinter dem ADAC-Techniker hergefahren weil der nicht anhalten wollte  obwohl ich ihm signalisiert habe, dass der Motor zu heiß ist... Der  Motor wurde also vielleicht 2 Kilometer gegrillt! :( |  
	Zitat: 
	
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					Zitat von mad cat  Und wenn der TE von der Technik keine Ahnung hat, ist es wohl naheliegend, das Er einem "Erfahrenen" vertraut. |  bezüglich obrigkeitshörigkeit erspare ich mir jeden kommentar aber eine temperaturanzeige ablesen zu können unterstelle ich dem te denn sonst hätte er den adac erst gar nicht gerufen weil ihm eben dies nicht geheuer war |  
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		|  12.01.2014, 19:39 | #12 |  
	| Gruß, Christoph 
				 
				Registriert seit: 05.07.2005 
				
Ort:  
Fahrzeug: -
				
				
				
				
				      | 
 @ Andrzej Nö nö, so läuft das hier nicht.
 
 Da der Schaden gleich nach Kauf und überbringen geschehen ist, ist es wohl sehr wahrscheinlich das der Wagen mit einem Schaden verkauft wurde.
 
 Rede mit dem Händler, das ist wichtig und sollte als erstes passieren.
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		|  12.01.2014, 19:49 | #13 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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Ort: Olsztyn 
Fahrzeug: E32 750i 05.1989, E32 740iA 01.1993, E38 750i 09.2000
				
				
				
				
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 Hab das doch alles auch geschrieben, oder? Das einzige, was ich noch erwaehnt dazu haette ist Zweifel am Rechtsweg, mehr nicht   
Gruss Dich |  
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		|  12.01.2014, 19:50 | #14 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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Fahrzeug: BMW e39 540i  1998
				
				
				
				
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	Der Wagen mit einem Schaden verkauft wurde.Zitat: 
	
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					Zitat von Chrwezel  @ Andrzej Nö nö, so läuft das hier nicht.
 
 Da der Schaden gleich nach Kauf und überbringen geschehen ist, ist es wohl sehr wahrscheinlich das der Wagen mit einem Schaden verkauft wurde.
 
 Rede mit dem Händler, das ist wichtig und sollte als erstes passieren.
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Beweise es,  Das hier vorhandene Problem ist die Nachweisbarkeit, in wie weit der Verkäufer von dem konkreten Schaden wusste und dies dann hätte angeben müsste. 
 Ist der Verkäufer eher technisch unbedarft, wird die Beweisführung nicht leicht bis nicht möglich. Immerhin wurde eine Probefahrt ausgeführt und es sind keine Probleme aufgefallen.
 
 Eine Rückabwicklung wegen "arglistiger Täuschung" ist zwar grundsätzlich möglich, aber es muss auch eine "arglistige Täuschung" vorliegen: Dem Verkäufer muss es bewusst gewesen sein (als Tatsache) und er muss es vorsätzlich (bewusst, mit Absicht) verschwiegen haben.
 
U.S.W
				__________________     |  
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		|  12.01.2014, 20:43 | #15 |  
	| Neues Mitglied 
				 
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Ort: Kraiburg 
Fahrzeug: BMW 750 i E38, BMW 320d Touring E46
				
				
				
				
				      | 
 Er muss es nicht beweisen dass der Wagen defekt war der Händler muss das Gegenteil beweisen.Wenn ein Händler ein Fahrzeug verkauft dann muss er darauf 12 Monate Gewährleistung geben auch wenn er das evtl. In dem Vertrag ausgeschlossen hat.In den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Beweispflicht danach der Käufer.
 Ich würde mir deshalb keinen Kopf machen und den Händler Anrufen und Fragen was ich machen soll, entweder er holt den Wagen und liefert ihn fünktionstüchtig oder er zahlt die Rechnung für die Reparatur bei einer anderen Werkstatt fertig.
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		|  12.01.2014, 22:04 | #16 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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Fahrzeug: E32 750i 05.1989, E32 740iA 01.1993, E38 750i 09.2000
				
				
				
				
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 Mag sein aber, das in Kaufvertrag Bastlerfahrzeug, oder sowas aenliches steht. Ich denke, das Autoverkaufer keine Vollidioten sind, um fast 20 Jahre alte Fahrzeuge als voll Fahrtuchtig zu verkaufen. Die paar hundert Euro, die damit verdinnen werden koenten, der Risk nicht wert sind ... |  
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		|  12.01.2014, 22:09 | #17 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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Fahrzeug: BMW e39 540i  1998
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
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					Zitat von MK 750il  Er muss es nicht beweisen dass der Wagen defekt war der Händler muss das Gegenteil beweisen.Wenn ein Händler ein Fahrzeug verkauft dann muss er darauf 12 Monate Gewährleistung geben auch wenn er das evtl. In dem Vertrag ausgeschlossen hat.In den ersten 6 Monaten ist der Händler in der Beweispflicht danach der Käufer.
 Ich würde mir deshalb keinen Kopf machen und den Händler Anrufen und Fragen was ich machen soll, entweder er holt den Wagen und liefert ihn fünktionstüchtig oder er zahlt die Rechnung für die Reparatur bei einer anderen Werkstatt fertig.
 |  Den hat er bestimmt im auftrag verkauft.   
Oder war der Preis schon eher hinweisend auf einen eher moroden Fahrzeugzustand mit erheblichem Überraschungspotenzial? 
 
@Andrzej, genau so ist es.  |  
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		|  13.01.2014, 11:42 | #18 |  
	| Neues Mitglied 
				 
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Ort: Tübingen 
Fahrzeug: E38-728i (03.96), E38-728i (11.97)
				
				
				
				
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 Nein. Der Verkauf war nicht "im Auftrag".
 Der Siebener war 3 Jahre lang Firmanwagen und dann 14 Jahre in der Hand eines Arztes jahrgang 1941.
 
 Zustand ist hervorragend, kein Fitzel Rost - wirklich nicht, Motor trocken, Achsen, Querlenker etc. i.O., Kupplung ist noch gut, kommt früh, kein 100 km/h-Flattern, nichts!!
 Ausstattung mit Kontursitzen, Navi, DSP etc. ebenfalls recht gut.
 Am 6.1. hat er neu TÜV bekommen.
 
 Es stimmt - ich bin technisch unbedarft und kein erfahrener Schrauber - habe momentan auch garnicht die Zeit dazu. Deswegen habe ich mich auf das Urteil anderer verlassen. Das Fahrzeug wurde vor dem Kauf von einer Werkstatt durchgecheckt und wanderte dann ohne irgendwelche Mängel durch den TÜV.
 Dann hielt die Wasserpumpe wie gesagt 350km Autobahn bis 160 stand und ging erst bei 5 Kilometern >200 flöten - ob der Händler das wissen konnte oder ob ich ihm da etwas nachweisen kann, bezweifle ich unter den Umständen irgendwie...
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		|  13.01.2014, 11:43 | #19 |  
	| Neues Mitglied 
				 
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Ort: Tübingen 
Fahrzeug: E38-728i (03.96), E38-728i (11.97)
				
				
				
				
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 ...3500 hat er gekostet... |  
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		|  13.01.2014, 11:50 | #20 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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Ort:  
Fahrzeug: kein BMW mehr
				
				
				
				
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 Der Wapu steht es letzendlich frei wann sie kaputt geht. Wenn du vorher 350 KM gefahren bist, schien ja erst mal alles i.O. Den Verkäufer würde ich so vorschnell erst mal nicht vor's Loch schieben. Schließlich hast du ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft, was noch dazu Reparaturhistorisch keinen so guten Ruf genießt. Bleibt ersts mal raus zu finden, weshalb die Temp.-probleme wirklich auftraten. WAPU ist nur eine Möglichkeit von vielen....... |  
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