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09.01.2014, 08:51
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#51
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.11.2013
Ort: München Land
Fahrzeug: E38-728i (Bj. 02.1996) steht zum Verkauf !!! Fahre jetzt E46 330i
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Zitat:
Zitat von PacificDigital
bzw. ein Richter in Haft...
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Wie in Haft nehmen?
Wir reden hier von einer Ordnungswiedrigkeit...
In Haft nehmen setzt eine böswillige Absicht voraus.
Kotze ich dem Freundlichen Herren auf seine grüne Krawatte weil ich vorher Orangensaft getrunken habe und weis das ich diesen nicht vertrage und er bekommt ein paar Tage später Herpes am Mund und schaut dann aus wie mit Botox behandelt und versucht sich in Suizid weil er nicht weis wie er das seiner "Alten" zuhause erklären soll, doch das misslingt und sagt dem Arzt "der Abkotzer den ich kontrolliert habe ist schuld" , kann mich der Richter auch nicht verdonnern mit der Begründung "das war böswillige Absicht, dass Sie Orangensaft getrunken haben"..."und Sie wussten, dass Sie diesen nicht vertragen".....
Das setzt keine böswillige Absicht voraus, wenn man so ein Licht einbaut - Es sei den, man versucht sich in Suizid in dem man mit Absicht andere Blendet und die Scheinwerfer in den Himmel leuchten lässt... dann ist aber der Richter eher gewillt einem die Bereuung von so Gummi-Fetischisten nahezulegen...
Nachtrag: Bitte meinen Text etwas mit Humor aufnehmen.
Klar Zivilrecht kommt noch nach und dass kann schon unangenehm werden...
Geändert von Michl75 (09.01.2014 um 09:00 Uhr).
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09.01.2014, 08:55
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#52
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von Michl75
Wir reden hier von einer Ordnungswiedrigkeit...
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Wir reden hier im worst case von einer Querschnittslähmung Deines Unfallgegners.  Nicht das OWi-, sondern das Zivilrecht frisst Dich auf, u.U. lebenslang.
edit:
Zitat:
Zitat von Michl75
In Haft nehmen setzt eine böswillige Absicht voraus.
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Das ist so pauschal natürlich auch Käse, beschäftige Dich doch mal ein bisschen mit der Gefahrenabwehr...
Olli
Geändert von Olli (09.01.2014 um 09:04 Uhr).
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09.01.2014, 09:08
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#53
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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Das Fahren ohne ABE ist eine Ordnungswidrigkeit, aber ohne ABE ist auch der Versicherungsschutz erloschen und somit wird es zu einer Straftat... weiterhin ist fahrlässige oder gar grob fahrlässige Körperverletzung bestimmt keine Ordnungswidrigkeit  und darauf läuft es im Falle eines Personenschadens hinaus...
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09.01.2014, 09:10
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#54
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.11.2013
Ort: München Land
Fahrzeug: E38-728i (Bj. 02.1996) steht zum Verkauf !!! Fahre jetzt E46 330i
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Dazu habe ich doch noch eine Frage...
Kaufe ich einen Wagen bei unseren weit verbreiteten Gebrauchtwagenhändlern, fahre damit jetzt einfach mal rum - weil der Wagen halt einfach fahren soll und basta.
Öl und Benzin bekommt er, das war's aber a schon.
Der Vorbesitzer hat so ein Nachrüstset eingebaut, dem Händer ist das erst mal völlig Schnuppe und verkauft mir den Wagen als "normalo". Nun bin ich erst mal ahnungslos...
Nach 2 Monaten in meinem Besitz komme ich in so eine Situation... potz blitz <<BOOOM>> ... und der Unfallgegner sagt "ich wurde geblendet".
Mir ist schon klar, dass des jetzt kein Zuckerschlecken mehr ist und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe... hat meine Mama auch immer gesagt... ja ja...
Nun könnte ich verdonnert werden und kann mich nur noch schütteln.... 
Wie läuft's den dann ab?
In meinem Kaufvertrag den ich habe (nicht bei unseren Gebrauchtwagenhändlern gekauft) steht nix von Ausstattungen geschweige was von H1, H7 oder gar Xenon.
Beweislast?
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09.01.2014, 09:18
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#55
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von Michl75
Beweislast?
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Was willst Du denn beweisen?
Olli
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09.01.2014, 09:19
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#56
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seven till heaven
Registriert seit: 12.05.2002
Ort: Dortmund
Fahrzeug: e65 750i LCI 2006 Japan + e46 320Ci Cabrio 2001
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Zitat:
Zitat von Olli
"Der hat mich geblendet!"
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Deshalb schrieb ich mehrfach vernünftig eingebaut und eingestellt.
Dann blendet es niemanden, auch nicht nachts.
Ausserdem geht es beim TE um einen e38 den es ja bekanntlicherweise ab Werk mit Xenon gab. Was sollte denn der Gutachter da feststellen? Freilich ist es was anderes bei irgendeiner Kleinwagengurke aus den Achtzigern mit einem schlecht verbauten HID-Kit welches die Baumkronen ausleuchtet...Das da was nicht stimmen kann, dafür braucht es keinen Gutachter. Und trotzdem sind die Strassen voll damit 
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09.01.2014, 09:23
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#57
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
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Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 840Ci (05/94); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von mahooja
Deshalb schrieb ich mehrfach vernünftig eingebaut und eingestellt.
Dann blendet es niemanden, auch nicht nachts.
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Ist doch erstmal egal.
Wenn der Gegner sagt, er sei geblendet worden.. und der Gutachter stellt fest, dass das Xenon eine Eigen-Bastelei ist... was meinst Du, wer da den Nachweis führen darf, dass das Licht nicht blenden konnte? - Wer meinst Du, darf das in Vorkasse zunächst mal bezahlen?
Zitat:
Zitat von mahooja
Ausserdem geht es beim TE um einen e38 den es ja bekanntlicherweise ab Werk mit Xenon gab. Was sollte denn der Gutachter da feststellen?
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Dass es kein ab-Werk-, sondern ebay-Xenon ist.
Olli
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09.01.2014, 09:24
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#58
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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DU bist verantwortlich für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges!
Wenn du ein Fahrzeug kaufst, dann übernimmst du dieses gemäß des Kaufvertrages... und wenn darin nicht steht: "in verkehrssicherem Zustand" (bzw. sinngemäß entsprechend) dann musst du dafür sorgen dass dieser Zustand eintritt, bevor du fährst. Nach Monaten wirst ebenfalls DU in der Beweispflicht stehen, dass der Mangel beim Kauf bereits bestand...  HU ist zwar eine Pflicht, doch die Abnahme ist eine unverbindliche Momentaufnahme des Fahrzeuges... wichtig hierbei ist das "unverbindliche" und der "Moment"  Es sind schon Fahrzeuge aus dem TÜV-Gebäude heraus gefahren und draussen vor dem Tor, mit frischer Plakette, auseinander gebrochen 
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09.01.2014, 09:26
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#59
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.11.2013
Ort: München Land
Fahrzeug: E38-728i (Bj. 02.1996) steht zum Verkauf !!! Fahre jetzt E46 330i
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Nur damit ich das richtig verstehe... Jemand hat so ein Nachrüstset drinnen, damit keine ABE mehr - eingeschränkter Versicherungsschutz oder gar keinen damit = "Straftat..."
Der Unfallgegner knallt in mich rein, fährt also in meine Fahrbahnseite und schießt mich ab und sagt dann in Halbdelirium "ich wurde geblendet".
Dann hab ich die Kacke an der Hacke und muss mich rechtfertigen, komme evtl. noch an einem Gutachter der gerade Vollgas gibt und werde plat gemacht... (bisserl zu recht, weil ja nicht ganz richtig ...)
ABER, wenn der Gegner ja auf meine Fahrbahn kommt und mich abschießt... und der dann sagt "der hat mich geblendet", - hat der keine Bremse oder machen wir in Deutschland jetzt auch schon so wie in Russland einfach mal draufhalten und evtl. danach bremsen. Ultimate SUMMER CAR CRASH Compilation 2013 (BEST OF!) - YouTube
Sehr interessant das ganze...

Geändert von Michl75 (09.01.2014 um 09:33 Uhr).
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09.01.2014, 09:28
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#60
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seven till heaven
Registriert seit: 12.05.2002
Ort: Dortmund
Fahrzeug: e65 750i LCI 2006 Japan + e46 320Ci Cabrio 2001
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Zitat:
Zitat von Olli
Dass es kein ab-Werk-, sondern ebay-Xenon ist.
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War der TE nicht mittlerweile so weit Original Xenon-SW einzubauen, lediglich ohne ALWR?
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