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18.04.2013, 11:48
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#1
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Freude am gleiten
Registriert seit: 30.08.2005
Ort: Mannheim
Fahrzeug: 750i Special Edition Exclusive XD3 (LPG Prins) BJ 05.2007 (e65)
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Zitat:
Zitat von Ulrich51
Die Prüfer haben es immer schwerer...
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...Oder sind einfach zu doof. Mir hat auch mal einer erzählt, dass ich meine Sommerreifen / Felgen (original 18 Zoll BMW mit zugelassener Bereifung) nicht fahren darf, da sie zu groß seine. Wie sich nach einer kurzen Diskussion herausstellte, hatte er in seinem Computer das falsche Fahrzeugmodell gewählt 
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e38
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18.04.2013, 12:06
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#2
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Erfahrenes Mitglied / COD
Registriert seit: 07.04.2005
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW 750 iL.AK 1996
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War vor 2 tagen beim TÜV in Pinneberg zur abnahme von meinen Orginalen Alpina Felgen .... Da sagte der , die Felgen sind nicht für dieses Fahrzeug 
Und die reifen die Drauf sind Passen nicht zum Fahrzeug 5 Querschnitt wenniger VA und 5 /mehr HA da bin ich Durchgedreht habe ihn meine unterlagen aus der handgerissen und sein Schreibtisch ein Wennig verschoben  und alle waren darauf hin Ganz leise kein mux mehr .......du kannst dir alles rauf hauen was du möchtest solange es in der STVO vorgaben endspricht ! Nach § 21.1 kannst du alles einzelnd abnehmen lassen kostet was aber es geht , nächste woche haben ich ein Termin In Norderstedt ich bin mal gespannt .
mfg Bee
Geändert von knuffel (18.04.2013 um 12:08 Uhr).
Grund: Editiert. Achte auf Deine Ausdrucksweise !
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18.04.2013, 13:04
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 14.03.2007
Ort:
Fahrzeug: E38 728iA (4.98)
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Zitat:
Zitat von Henk Bee
War vor 2 tagen beim TÜV in Pinneberg zur abnahme von meinen Orginalen Alpina Felgen .... Da sagte der , die Felgen sind nicht für dieses Fahrzeug 
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Vollkommen richtig, es sind Alpina-Felgen und keine BMW-Felgen. Laut Gesetz müssen diese Felgen für BMW eingetragen werden, macht aber meistens keiner.
Zitat:
Zitat von Henk Bee
Und die reifen die Drauf sind Passen nicht zum Fahrzeug 5 Querschnitt wenniger VA und 5 /mehr HA
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Die Reifengröße muss nunmal vom Fahrzeughersteller freigegeben sein, da sich mit dem Querschnitt der Abrollumfang ändert. Ab der Überschreitung einer gewissen Toleranz ist eine Tachoangleichung erforderlich. Diese muss bescheinigt und eingetragen werden, dabei müssen die ausserhalb der Toleranz liegenden Werks-Reifenfreigaben ausgetragen werden, da diese nichtmehr zulässig sind. Zusätzlich benötigt man eine Freigabe des Herstellers, da die Werte natürlich direkten Einfluß auf das ESP und ABS nehmen und es hier zu Fehlfunktionen / unkorrekter Arbeitsweise führen könnte.
Zitat:
Zitat von Henk Bee
du kannst dir alles rauf hauen was du möchtest solange es in der STVO vorgaben endspricht ! Nach § 21.1 kannst du alles einzelnd abnehmen lassen kostet was aber es geht
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Natürlich kann man alles eintragen lassen, sofern es von der StVZO (nicht STVO) abgedeckt ist. Allerdings hast du einen Nachweis zu führen, dass die verbauten Räder diesem auch entsprechen. Und wenn du von den gängigen Reifengrößen abweichst, ist dies halt mehr Aufwand. Neben den oben schon erwähnten elektrischen Helferlein, die anschließend ebenso funktionieren müssen, musst DU nachweisen, dass die Felge auf dem Fahrzeug mit der Reifenkombination fahrbar ist. Da du das nicht kannst, wäre es sinnvoll, eine Reifenkombination zu fahren, die Original ab Werk freigegeben war.
Zitat:
Zitat von Henk Bee
Is richtig es ändert sich alles schnell ABER der ein Tüv kann nicht hüü sagen und Der ander Hop sowas geht ganicht , und mir erzählen wollen Meine felgen passen nicht für mein auto ich glaub der würde umgeschuld Backer zum TÜV heini oder so .
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Ich würde hier zwei Fälle unterscheiden:
1.) Der Prüfer darf es nicht.
2.) Der Prüfer will/kann es nicht.
Zu 1.): Nicht jeder Prüfer hat die Befugnisse dir Räder / Reifen einzutragen. Soweit ich weis, hat auch die Dekra, GTÜ und KÜS garkeine Befugnisse, um abnahmen nach §19.2 und §21 durchzuführen.
Zu 2.): Mit der Unterschrift unter der Eintragung bestätigt der Prüfer amtlich, dass die eingetragenen Rad/Reifenkombination den Vorschriften entspricht. Insbesondere bei von der ursprünglich für diese Felge vorgesehenen Reifenkombination, als auch bei Rad/Reifenkombinationen, wo kein Teilegutachten oder ähnliches vorliegt, muss der Prüfer mit Sachverstand entscheiden, ob diese Felgen zulässig sind. Viele gehen das Risiko nicht ein, wenn schriftlich nichts vorhanden ist, da im Zweifelsfalle der Prüfer dafür belangt werden kann.
Wenn man einen Prüfer erwischt, der sich mit sowas nicht sehr gut auskennt, wird er dir wahrscheinlich die Eintragung verweigern. Hier muss man einen Prüfer finden, der auf dem Gebiet fit ist. Die Eintragung liegt dabei, wie oben beschrieben, im Ermessensspielraum des Prüfers, da er die Eintragung verantworten muss.
Hierzu erlaube ich mir anzumerken, dass es mit Sicherheit dienlicher ist, sich freundlich auszudrücken und konstruktiv mit den Leuten zu reden, anstatt "durchzudrehen" und "Tische zu verschieben". Insbesondere wenn viel auf der Prüfstelle los ist, fehlt den Prüfern teilweise einfach die Zeit, um sich zusätzliche Informationen selbst zu besorgen. Hat man die entsprechenden Unterlagen dabei, ist es für die Prüfer wesentlich einfacher und man hat auch eine bessere Grundlage zum Argumentieren
Bitte nicht als persönliche Kritik sehen, versuche es nur einmal von der anderen Seite darzustellen
Zitat:
Zitat von Henk Bee
nächste woche haben ich ein Termin In Norderstedt ich bin mal gespannt.
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Dann wünsche ich dir viel Glück, dass du deine Felgen hier eingetragen bekommst. 
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18.04.2013, 13:41
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.09.2012
Ort: Oldenburg
Fahrzeug: BMW E65 730d bj 06
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Ich kram nochmal alles durch.....laut typenschein stehen die 235 ja auch drinne bei mir aber im fahrzeugschein sind NUR die 235er eingetragen.....bevor ich denwagen gekauft hab habe ich einen ankaufstest machen lassen und dafür geld bezahlt.
Dieser hat ja eigentlich den sinn das das fhzg auf die straßentauglichkeit usw geprüft wird.....und bei der selben stelle hab ich den wagen ja auch zugelassen.....auf meine frage warum das keinem aufgefallen iat sagten sie nur das sie diese sachen nicht überprüfen müssen.....na dann beim nächsten mal spar ich mir das geld für so ein pfusch gutachten.
Lg.olli
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18.04.2013, 13:53
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#5
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Mitglied
Registriert seit: 14.03.2007
Ort:
Fahrzeug: E38 728iA (4.98)
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Da du scheinbar aus Österreich kommst, kann ich dir leider nicht sagen, wie es dort geregelt ist.
In Deutschland verhält es sich folgendermaßen:
Mit der Einführung der Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (2005) wurde die Reifengröße in Teil I übernommen, mit der das Fahrzeug ursprünglich ausgeliefert wurde. Fährt jemand beim TÜV vor, dessen Reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist, wird über eine Datenbank abgeglichen, ob diese Reifengröße zulässig ist. Sofern sie von Werk aus für dieses Fahrzeug freigegeben ist, ist eine Eintragung nicht erforderlich. Ebenso verhält es sich bei gängigen Zubehörrädern, die keine Eintragung erforderlich machen. Je nach Prüfer wird der Kunde garnicht nach der ABE gefragt, sondern er schaut selbst im System nach, ob er sie findet oder nicht.
Ist die Reifengröße hingegen nicht von Werk aus freigegeben (und damit nicht im alten Fahrzeugschein eingetragen gewesen), ist eine Eintragung für das Fahrzeug erforderlich. Diese kann entweder über eine ABE, Teilegutachten oder Typgenehmigung erfolgen oder über eine Einzelabnahme (z.B. bei Vorlage einer Herstellerfreigabe).
Hoffe damit ist es klarer.
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18.04.2013, 19:05
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.08.2005
Ort: Wien
Fahrzeug: E39 530d Touring, Alfa 147 1,9JTD 16V
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Okay, dann eben auch eine einschätzung aus Österreich, von einer "zur durchführung der wiederkehrenden Überprüfung nach §57a geeigneten Person"
Der Prüfer KANN Rad/Reifen kombinationen "Absegnen" wenn sie ihm "eintragungsfähig" erscheinen.
Ein simpler Rechner im INet sagt aus ob der Abrollumfang übereinstimmt.
Mit etwas "Augenmass" kann er auch feststellen, ob "Gefahr in Verzug" ist (Über Radläufe hinausragend, Kontaktgefahr zu Federbein, Radlauf, etc..)
Auch wenn sie NICHT im Zulassungsschein eingetragen sind.
Wenn man die Nötigen Papiere mitbringt, vereinfacht das natürlich die Sachlage.
Es ist halt so, (zumindest in Österreich)... Wenn der Prüfer das Gutachten unterschreibt, haftet er mit seinem Privatvermögen!!!!
d.H....wenn etwas passiert, aufgrund einer falschen einschätzung bei einer begutachtung, kann das Leben ganz schön finster werden!!!!!
Also bitte nicht immer auf den Prüfern rumhacken!!!!
Wir sind nicht die bösen in dem Spiel!!!!!!!
Ach ja.... wenn jemand anfängt zum "Tische rücken"... während ich eine Begutachtung durchführe habe ich Beamtenstatus, kann also nach hinten losgehen.
Weiters kann ich ohne Angabe von gründen eine Begutachtung ablehnen....
Fährst also unverrichteter Dinge wieder nachhause.
btw.... wennst jemand ganz blöd kommt......
Es gibt relativ viel "ermessensspielraum" bei der Begutavhtung.
Wenn man Pech hat, fährt man dann mit einem Negativ-Gutachten vom Hof.
Dieses liegt natürlich den Behörden vor, die sich den Wagen bei wieder-inbetriebnahme (andere Prüfstelle gibt Positives Gutachten) ganz genau ansehen wollen.
Und glaub mir, wenn du dort dann "Tische rückst" werden die nicht kleinlaut, sondern dein Wagen aus dem Verkehr gezogen    
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Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten
It´s better to burn out, than to fade away
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19.04.2013, 13:41
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.05.2012
Ort: Saarbrücken
Fahrzeug: BMW E32 735i, BMW E38 750i, BMW E21 316, BMW E28 525E, Audi A6 Quattro
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Heute um 9.00 zum Tüv, Termin zur Eintragung meiner 20" Alpinas, hat ohne Probleme funktioniert, war in ner halben Std. durch, hat 97 € gekostet, fertig 
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18.04.2013, 12:07
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#8
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Mitglied
Registriert seit: 14.03.2007
Ort:
Fahrzeug: E38 728iA (4.98)
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Zitat:
Zitat von Mr. Evil
...Oder sind einfach zu doof. Mir hat auch mal einer erzählt, dass ich meine Sommerreifen / Felgen (original 18 Zoll BMW mit zugelassener Bereifung) nicht fahren darf, da sie zu groß seine. Wie sich nach einer kurzen Diskussion herausstellte, hatte er in seinem Computer das falsche Fahrzeugmodell gewählt 
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Die TÜV-Prüfer können nunmal nicht für jedes Fahrzeugmodell, schonmal garnicht für solche seltenen Modelle wie den E38, die zulässigen Reifengrößen im Kopf haben. Und die zur Verfügung stehende Technik ändert sich laufend und es funktioniert nunmal nicht alles reibungslos. Hinzu kommen etliche gesetzliche Änderungen, die der Prüfer sofort im Kopf haben muss um sie richtig anzuwenden. Vielleicht sollte man das bedenken, bevor man ihn direkt als doof hinzustellen, nur weil der gute Mann nun mal einen Fehler gemacht hat und sich in seiner Freizeit nicht als Hobby mit dem E38 beschäftigt.
Nur mal zum drüber nachdenken 
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18.04.2013, 12:17
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#9
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Gast
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Da gibt es einen Wisch.
Natürlich gehen auch andere Größen ...
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18.04.2013, 12:17
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#10
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Erfahrenes Mitglied / COD
Registriert seit: 07.04.2005
Ort: Hamburg
Fahrzeug: BMW 750 iL.AK 1996
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Is richtig es ändert sich alles schnell ABER der ein Tüv kann nicht hüü sagen und Der ander Hop sowas geht ganicht , und mir erzählen wollen Meine felgen passen nicht für mein auto  ich glaub der würde umgeschuld Backer zum TÜV heini oder so ...
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