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11.08.2012, 17:58
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#11
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Neues Mitglied
Registriert seit: 21.10.2008
Ort: Gemünden
Fahrzeug: e38 740i Bj 96
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Danke schonmal, ich bin bis jetz 4 mal durch den tüv so gekommen und habe jetzt aber das problem das der prüfer etwas in der hand haben will um mir die plakette zu geben, bezahlt ist schon :( hm .................also am besten zu bmw fahren wenn es nix im netz gibt
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11.08.2012, 18:19
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#12
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Linksfahrer
Registriert seit: 07.08.2005
Ort:
Fahrzeug: 750i(E38) , 633CSI
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Zitat:
Zitat von Fimonchen
Das gleiche problem wie so oft. Dein Tüv Mensch hat schlicht weg keine Ahnung von Autos und der dazugehörigen Gesetzteslage.
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Ich hatte vor zwei Jahren mit meinem 12 Ender auch ein Problem mit Xenon beim TÜV - der wollte die Leuchtweitenregulierung betätigen und fand sie nicht  . Als ich ihm erklärte das dies bei Xenon automatisch wäre war er zufrieden , aber schien davon nicht überzeugt  .
Naja , heute ist er Rentner .
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11.08.2012, 19:52
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 24.12.2007
Ort: München
Fahrzeug: E38-728i (12.95) FJ 1200A, VW Phaeton 3.0 TDI (06/14), Porsche Standard H218 (02/58)
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Meiner ist EZ 12/95 und hat keine SWA und am Donnerstag ohne Problem auch so TÜV bekommen. Das hatten wir aber alles schon des öfteren...
FG Yokoone
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12.08.2012, 11:11
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#14
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ehemals "M+M-Connection"
Registriert seit: 04.01.2011
Ort: Teningen
Fahrzeug: Porsche 987
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Korrekt
Hi!
Absolut korrekt- habe auch Xenon ohne SRA . TÜV no Problem!
Falls diese Tüvler weiterhin Probleme machen, kannst gerne "Pascals Panikcrew" besuchen  wir bekommen so auf ziemlich alles Tüv 
Gruß M+M
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12.08.2012, 21:52
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#15
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Neues Mitglied
Registriert seit: 21.10.2008
Ort: Gemünden
Fahrzeug: e38 740i Bj 96
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sehr interessant, danke, werd im laufe der woche nach der nachprüfung wissen wie es ausgeht 
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12.08.2012, 22:02
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#16
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.01.2006
Ort: Neuhausen a.d.F
Fahrzeug: BMW E12 525
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Zitat:
Zitat von Suedschwede
Moin
Meiner ist von 11/95 und hat Xenon mit SRA!
Frank
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Meiner ist von 10/95 und hat Xenon ohne SRA!
der Dimi
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12.08.2012, 22:36
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.09.2010
Ort:
Fahrzeug: F32 440ix LCI
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Die Gesetzeslage ist eindeutig:
§50 Abs. 10 STVZO:
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
§72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen:
§ 50 Abs. 10 (Scheinwerfer mit Gasentladungslampen) ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden oder
2. die ab dem 1. Juli 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen.
Poste mal die letzten sieben Zeichen deiner VIN, dann können wir dir deine Austattung mit Baudatum usw. nennen, was dann beweist, was du wirklich ab Werk verbaut haben solltest.
Ich persönlich habe vom Vorbesitzer und der vom ersten noch Kopien vom damaligen Original Kaufvertrag mit Sonderaustattung immer im Auto liegen, aber mein Xenon hat sowieso das komplette Paket...
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06.09.2012, 14:41
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#18
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.03.2009
Ort: Groß Machnow
Fahrzeug: E 38 730i Bj 11.95. E 36 323i Bj 06.96
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oh man und ich hab mich immer gefragt ob bei meinem die falsche Stosstange montiert ist durch einen evt. Unfall oder ähnliches....Xenon ohne SWA, BJ 11.95 
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