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Alt 31.07.2012, 22:50   #7
PapaBaer0910
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Ich bin gerade total durch den Wind,muss ja mittlerweile jeden Tag radeln :-(

Möchte mich aber auch erstmal bei allen entschuldigen, das ich mich nicht gleich auf die PN´s gemeldet habe.

Ich hatte Ihn heute schon fast verkauft, da hat mich ein netter Autohändler darauf hingewiesen, das ich auf dieses Fahrzeug noch Garantie habe, da erst Ende Februar gekauft.

Mit dem Händler von dem ich das Fahrzeug kaufte hatte ich ja vor kurzem
schon Ärger zwecks defekten Getriebes wo dann letztendlich halbe halbe
ausgehandelt wurde.

Diesen besagten Händler rief ich in Beisein eines befreundeten Anwaltes meines Chefs an und schilderte mein Problem.

Zuerst war er auf Lautstärke 10, dann wurde Ihm ein Auszug aus dem BGB vorgelesen, welche die Kaufverträge von gerwerblichen Verkäufern mit Privatpersonen regelt.
Sein Vertrag ist nichtig: Grund BGB feindliche Klauseln bei Privatpersonen sind unzulässig.
Plötzlich ging die Lautstärke auf Stufe 2 und er wurde kleinlaut.

Ihm wurde erklärt das Aufgrund der Mängel die das Fahrzeug aufwies bzw. aufweist (Getriebe/ Anlasser etc.) zum einen eine Mängelrüge und eine mittlerweile im Raum stehende Wandlung bevorsteht. Er kommt mit seinem Vertrag nicht durch.

Das war heute Mittag, da sagte er dann nur noch, "dann regeln sie es doch mit dem Anwalt, ist mir doch egal (...)". Danach war erstmal Sendepause und das Telefonat beendet.

Heute Abend erhielt ich von dem Händler eine SMS in der er schrieb, dass er mit mir eine Lösung finden möchte (allem Anschein nach ohne Anwalt). Bis Montag befindet sich der Händler noch im Urlaub.

Ich warte deshalb nun ersteinmal ab, was sich am Montag herausstellt.

Gruß Sven^^
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