Zitat:
Zitat von schneeflocke42
... und den zweiten fehlerfall nicht abzusichern ist nach ISO 9000 eine dummheit. wenn du dir das zitat von BMWs antwort anschaust, dann wären sie 3 monate vorher per gesetz zu schadenersatz nach dem produkthaftungsgesetz verpflichtet gewesen.
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also die iso 9000 wurde erst 2002 eingeführt, da wurde bereits kein e38 mehr produziert...
zum produkthaftungsgesetz... da müsstest DU nachweisen dass der mangel bereits bei der produktion vorhanden war und der lüfter nicht innerhalb der 11 jahre im betrieb durch irgendeine (!) fremdeinwirkung unsachgemäß behandelt wurde. dazu kann ein herunterfallender schraubendreher oder auch ein bescheuerter marder geführt haben, trotz (vermutlich) sachgemäßer wartung bei BMW
wenn du nun aufführen könntest dass bei 20% aller e38er bis 200tkm, den schraubern der lüfter um die ohren fliegt, dann könntest du sicher eine andere reaktion erhalten... aber es sind einfach einzelfälle im promillebereich, somit weder produktions- noch konstruktionsfehler, sondern einfach unfälle...
ja... unfälle passieren nicht, sie werden (von schraubendrehern oder marder) produziert
