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30.11.2010, 18:44
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#41
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von guido s
vorsicht ! seit etwa einem jahr gilt eine neue vorschrift.
...
winterreifen mindestprofiltiefe ist 3mm !
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Kannst Du diese "neue Vorschrift"  benennen? Gibt es nämlich nicht.
Das Thema hatten wir schon mal. 4mm war es und nur in Österreich.
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30.11.2010, 19:08
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#42
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Sledge Hammer
Registriert seit: 24.11.2010
Ort: lembeck
Fahrzeug: E38 750i Fliegender Teppich
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moin,
Zitat:
Profiltiefe von Reifen- Mindestprofiltiefe von Autoreifen
In Deutschland gelten strenge Vorschriften, was die Mindestprofiltiefe von Autoreifen angeht. So müssen Sommerreifen noch mindestens 1,6mm Profil haben. Das lässt sich z.B. leicht mit dem Rand einer 2 Euro Münze überprüfen.
Im Wintereinsatz müssen Winterreifen und Allwetterreifen (Ganzjahresreifen) mit Winterzulassung mindestens noch 4mm Profil aufweisen, sonst werden sie wie Sommerreifen behandelt. Im Klartext bedeutet das Fahren bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Reifen mit weniger als 4mm Profil immer eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 40 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet wird.
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sorry, schlecht recherchiert,sind 4 mm statt 3. dafür gibt es bei den winter/allwetterreifen 2 verschleißmarken.
guido
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30.11.2010, 19:15
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#43
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Ist trotzdem Unsinn, weil es sowas für Deutschland nicht gibt...1,6mm für jede Bereifung am PKW.
Völlig abstrus, was derzeit bei den Reifenbuden abgeht...
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Viele Grüße
Sebastian
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30.11.2010, 19:30
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#44
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† 01.03.2020
Registriert seit: 18.12.2005
Ort: Dortmund
Fahrzeug: Mercedes E-Klasse Kombi, W211 (LPG)
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Guido: Aus welcher Quelle stammt das denn?
Mir ist eine solche Regelung nicht bekannt. Meistens handelt es sich dann eben doch nur um Empfehlungen.
Dass 1,6 mm zu wenig sind für einen Winterreifen, da stimme ich zu. Aber dennoch ist es meines Wissens nach noch immer so gesetzlich geregelt.
Da sich die Winter hier im Ruhrgebiet in Grenzen halten und ich den Wagen zur Not auch mal daheim stehen lassen könnte wenn es zu arg wird, habe ich mir 3mm für Winterreifen als persönliches Mindestmaß auferlegt.
Zitat:
Zitat von huskimarc
warum sollte der wagen beim bremsen weiter nach vorne schieben bzw es sich ändern wenn du auf n schaltest?
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Wenn Du auf N schaltest sind Motor und Getriebe entkoppelt.
Gruß Jippie
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Verdammt! Ich bin sowas von positiv, dass ich die ganze negative Scheiße anziehe...!
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Geändert von Jippie (30.11.2010 um 19:39 Uhr).
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30.11.2010, 20:01
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#45
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.04.2007
Ort: Dortmund
Fahrzeug: F11 Bj.08/13 520D
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Stimmt Jippie - das wollte ich auch noch scheiben...es fehlt dann der bei Automatikgetriebe vorhanden Vorschub weil doch der Drehwandler nicht ganz abkoppelt,richtig!?
Auf "N" ist der aber nicht mehr vorhanden...sozusagen wie Leerlauf!
Auch wollte ich noch zu dem Bremsen sagen das ich heute immer so gebremst habe dass das ABS arbeitet - funktionierte!
__________________
- - - Gruß Nightflyer - - -
- - - - - Allzeit Gute Fahrt - - - - -

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30.11.2010, 20:01
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#46
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von guido s
sorry, schlecht recherchiert,sind 4 mm statt 3. dafür gibt es bei den winter/allwetterreifen 2 verschleißmarken.
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Quelle? Antwort wahrscheinlich: Internet.
Vorschriften = Rechtsquellen findet man woanders. Zwar auch über das Internet .
Zitat aus § 36 (2) StVZO in aktueller Fassung (ja, die galt auch schon vor einem Jahr): Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
Zu M+S Reifen sagt § 36 StVZO übrigens auch etwas. Aber nicht etwas zu einer abweichenden Mindestprofiltiefe.
Mich würde jetzt auch mal wirklich interessieren, woher Werkstätten und Reifenbuden diesen Schmarrn mit der gesetzlichen Mindestprofiltiefe 4mm für Winterreifen haben. Anscheinend können die nicht unterscheiden zwischen Empfehlung (ja, es gibt die Empfehlung mind. 4mm für Winterreifen, und sie macht Sinn) und Vorschrift.
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30.11.2010, 20:14
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#47
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Klar können sie das unterscheiden und wissen das meist auch - aber bringt halt weniger Umsatz 
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30.11.2010, 20:25
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#48
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Dipl. Terrorist
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.02.2009
Ort: Chrzanów/Dingolfing
Fahrzeug: 728I BJ 07/95 DJ00028 nach diversen Reps zum Toyota Corolla Verso 04 2,0 D4D zusammen geklopft :)
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Zitat:
Zitat von RS744
Quelle?
Mich würde jetzt auch mal wirklich interessieren, woher Werkstätten und Reifenbuden diesen Schmarrn mit der gesetzlichen Mindestprofiltiefe 4mm für Winterreifen haben. Anscheinend können die nicht unterscheiden zwischen Empfehlung (ja, es gibt die Empfehlung mind. 4mm für Winterreifen, und sie macht Sinn) und Vorschrift.
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In D gibt es die Mindestprofiltiefe von 4mm nicht aber die Ösis haben sie und so kann man den Kunden auch verwirren weil er eh alles glaubt was die Reifenhändleer einem vorgaukeln.
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Könnte man Autos mit Fäkalien betreiben, würden Menschen ohne Hintern auf die Welt kommen.
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30.11.2010, 20:39
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#49
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Hier ist eine sehr schöne Abhandlung zu allen Rechtsfragen rund um das Thema, die auch schon die gesetzliche Neuregelung in D seit 29.11.2010 mit einschließt.
Sollte Pflichtlektüre in Reifenbuden und Werkstätten werden.
P.S.: da stehen auch die Vorschriften fürs Ausland drin. Also gibt es die Mindestprofiltiefe 3mm für Winterreifen doch.
In Finnland und Lettland aber nur.
Geändert von RS744 (30.11.2010 um 20:52 Uhr).
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30.11.2010, 20:57
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#50
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Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
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Was ist denn von dem Fund zu halten:
Zitat:
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Zitat von verkehrsportal.de
Bei einem Unfall auf Schnee könnte es knapp werden mit dem Verweis auf die gesetzlichen 1,6mm. Es haben schon Gerichte eine "grobe Fahrlässigkeit" angenommen, wenn auf Schnee keine Winterreifen montiert waren.
Begründung : Heutzutage sei jedermann bekannt, daß nur Winterreifen mit ausreichend Profiltiefe auf Schnee verkehrssicher seien. "Ausreichend" bedeutet nach Angaben der Reifenhersteller mindestens 4mm Profiltiefe. Aus diesem Grunde wurde einem Fahrzeughalter von der Versicherung der Kaskoschutz rechtskräftig verweigert.
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