


BMW 7er, Modell E38 |
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21.10.2010, 11:12
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 11.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von inside_r
Dann gibts eine Rechnung von zb. 3000€ und das Problem ist behoben. Dann ist auch der Vertrag gültig und es muss bezahlt werden.
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Da aber wohl kaum ALLE diese Teile (jetzt mal vom Fall des TE ausgehend) gleichzeitig defekt waren kann man hier schön gegen vorgehen. Daher auch unbedingt immer auf den Auftrag Schreiben "ersetzte Teile in den Kofferraum legen" - dann hat im Zweifel ein Gutachter seinen Spaß daran der Werkstatt ihr unvermögen oder die vorsätzliche Abzocke schriftlich zu belegen 
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21.10.2010, 13:30
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
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Zitat:
Zitat von Andimp3
Daher auch unbedingt immer auf den Auftrag Schreiben "ersetzte Teile in den Kofferraum legen" - dann hat im Zweifel ein Gutachter seinen Spaß daran der Werkstatt ihr unvermögen oder die vorsätzliche Abzocke schriftlich zu belegen 
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Muss man das? Die Sachen sind doch mein Eigentum und die Werkstatt müsste doch eigentlich umgekehrt nachfragen, ob sie die Sachen überhaupt wegschmeißen darf?
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21.10.2010, 13:33
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 29.01.2009
Ort: Salzburg/Lubin
Fahrzeug: E38/730d 4.99, e38/735I 3.99, e38/750i 12/95, e38/750i 7/98, XJ6C, C3
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Nein, die Werkstätten "entsorgen" meistens gratis d.H. irgendjemand nimmt die Teile und stellt sie auf ebay ein. . .
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21.10.2010, 14:51
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 11.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von 7erfly
Muss man das? Die Sachen sind doch mein Eigentum und die Werkstatt müsste doch eigentlich umgekehrt nachfragen, ob sie die Sachen überhaupt wegschmeißen darf?
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Es erleichtert die Sachlage. Wenn Du das nicht reinschreibst und die Werfen die Weg, kannste verlangen Dir den Wert der angeblich defekten Teile (was ja bei defekt nicht mehr wirklich viel ist) zu erstzen hast aber möglicherweise kein entscheidendes Beweismittel mehr.
Wenn die trotz so einer Anweisung die Teile entsorgen könnte das vor Gericht zu Gunsten des Kunden gehen. Ggf. eine Beweislastumkehr bewirken -also das der Richter von der Werkstatt einen Nachweis verlangt dass die entsorgten Teile tatsächlich defekt waren.
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21.10.2010, 17:21
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#5
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von 7erfly
Muss man das? Die Sachen sind doch mein Eigentum
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korrekt.
Zitat:
und die Werkstatt müsste doch eigentlich umgekehrt nachfragen, ob sie die Sachen überhaupt wegschmeißen darf?
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Im Regelfall interessiert sich der Kunde nicht dafür, und so werden die Teile meist ungefragt entsorgt. Deshalb sage ich stets an, dass mir die Teile in einem Karton in den Kofferraum gelegt werden sollen, was bisher auch ohne Ausnahme reibungslos geklappt hat.
Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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21.10.2010, 17:45
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#6
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freude im auto
Registriert seit: 18.03.2010
Ort: Switzerland
Fahrzeug: E38 740il (01.98) & E34 535i (08.90)
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So, also was die Defekten Teile angeht, die will ich auf jedenfall haben.
Heute war ich da. Über meinen unangemeldeten Besuch war sehr erstaunt..
Wollte mich kaum zum Wagen lassen.
Jedenfalls siehts jetzt nicht viel besser aus. Mit einem Heizventil habe er sich geeirrt er meine den Heizungkasten.
1400€ mit arbeit.
Das ganze Armaturenbrett müsse raus.
Was meint Ihr? was soll ich machen?
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21.10.2010, 18:13
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.07.2010
Ort: mitteldeutschland
Fahrzeug: e 38 740 09.97 4,4
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den wagen der werkstatt sofort entziehen .dann eine kompetente fa.aufsuchen ,fehler feststellen lassen und die erste werkstatt in kenntniss setzen das nur das defekte teil bezahlt wird und den rest sollen sie auf ihre kosten zurücktauschen
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21.10.2010, 18:14
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.12.2003
Ort: Balingen
Fahrzeug: 750iL 02/1988, 525iA 02/1993, 520i 04/1989, 325i Cabrio 06/1994, 530xiA 12/2007, M5 10/2006
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Zitat:
Zitat von inside_r
So, also was die Defekten Teile angeht, die will ich auf jedenfall haben.
Heute war ich da. Über meinen unangemeldeten Besuch war sehr erstaunt..
Wollte mich kaum zum Wagen lassen.
Jedenfalls siehts jetzt nicht viel besser aus. Mit einem Heizventil habe er sich geeirrt er meine den Heizungkasten.
1400€ mit arbeit.
Das ganze Armaturenbrett müsse raus.
Was meint Ihr? was soll ich machen?
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Das fragst Du noch? 
Hole deinen Wagen zurück, egal wie. Die sind doch scheinbar komplett von Sinnen, mit welcher Begründung möchte er denn bitteschön den Heizkasten ersetzen? Der musste während der letzten Jahre bestimmt nur an einer Hand voll BMW ersetzt werden. Der Defekt kann doch gar nicht am Heizkasten selbst liegen.
Ausbauen muss man dieses Gerät, wenn der Wärmetauscher undicht ist oder ein Halter eines Stellmotors ausbricht und man so eingebaut nicht an diesen herankommt.
Es kommt für Dich wohl genau darauf an, was Du in Auftrag gegeben hast. Scheinbar die Aufforderung, das Problem aus der Welt zu schaffen. Da bist Du leider der Dummheit der arbeitenden "Fachleute" ausgesetzt. In einem solchen Fall hättest Du stumpf den Austausch der Heizventile in Auftrag geben sollen, da läge die Verantwortung dann bei Dir, ob es tatsächlich daran lag oder nicht.
Trete nun nochmal sachlich auf und mache den Leuten klar, dass Du die Summe auf keinen Fall bezahlen wirst, frage nach, warum dein persönlicher Rat mit dem so einfachen Heizventil nicht befolgt wurde. Was ihn um himmels Willen dazu bewegt, ein komplettes Klimabedienteil zu ersetzen (ohne Dich zu informieren/zu fragen?)? Sowas kann ja wohl nicht angehen.
Es ist in der Tat eine Frechheit, wie hier mit dem Geld der Kunden hantiert wird. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit einer im Vergleich lächerlichen Summe (24,95 EUR) erlebt. Dort wollte ich die Initialisierungssperre meiner IR-Fernbedienung meines E34 deaktivieren lassen und gab explizit(!) das beim Meister in Auftrag. Anschließend musste ich mir dann von den Experten in der Werkstatthalle 30min lang anhören, dass man das beim E34 gar nicht setzen/löschen lassen kann, da der in Hinblick auf die IR-Elektronik gar nicht diagnosefähig sei. Fast schon "selbstverständlich" wollte man schon mein Auto herausfahren und mir "nur" die Zeit in Rechnung stellen, die sie jetzt verplempert haben.
Da ist mir auch die Hutschnur geplatzt und ich habe den Filialleiter persönlich in die Werkstatt geholt. Dann haben auf einmal alle lammfromm am Diagnosecomputer geschaut und nach ungefähr 2 Minuten Arbeitsaufwand war meine Initialisierungssperre tatsächlich entfernt. Mit dem PC, man stelle es sich vor!
Ich war dann auch dermaßen wütend, dass ich mich im Beisein des Chefs noch kräftig über die gesamte Truppe ausgelassen habe. Versuche das zu vermeiden, bleib locker wenn es geht.
Der Herr hatte zwar vollstes Verständnis, vermeiden kann man solch einen Lärm aber trotzdem.
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21.10.2010, 18:29
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.12.2007
Ort: Trier
Fahrzeug: Dodge RAM SLT 5.7 Hemi - E38-750i (12.1996) FL - E36 318i Cabrio - Seat Arosa
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Da platzt einem ja der Kragen wenn man das hier liest!!!
Hol Dein Auto da raus!
geh direkt zum Anwalt und ärger Dich mit denen gar nicht mehr rum!
beantworte dort vor Ort keinerlei fragen mehr, fang nicht an zu diskutieren, sondern sag denen direkt dass Du eine Anfrage an die rechtschutz gestellt hast, und der fall nun vom Anwalt bearbeitet wird.
Das is ja unfassbar.
Zuletzt wird das HA Differenzial getauscht, könnte ja sein wenn das ne zu hohe übersetzung hat, dass der Wärmetauscher einfach zu schnell das Wasser durchlässt ?    
Wahnsinn....
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21.10.2010, 19:10
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#10
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Gast
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Diesen Tipps wie "Hold Dein Auto da raus" sind nicht so einfach umzusetzen wie ihr euch das hier vorstellt.
Gebt doch mal konkrete Tipps anstatt hier nur schlau zu schwätzen.
Das nervt langsam.
Fakt ist, dass jeder noch so dämliche Werkstattbesitzer weiß, dass er die Herausgabe verweigern kann, wenn die bis dahin angefallenen Kosten nicht beglichen werden.
Holt ihr dann entgegen des Willens des Unternehmers euren Wagen daraus macht ihr euch strafbar.
Lest dazu doch einfach mal die §§, die ich hier zum Besten gebe, dazu empfehle ich dann noch § 289 StGB.
Man, man, man...
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