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BMW 7er, Modell E38
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Alt 28.07.2010, 22:19   #11
RikiMasorati
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Registriert seit: 08.11.2005
Ort: Wismar
Fahrzeug: E38-728iA (04.2000)mit Prins VSI/ E46 323Ci (6/99)
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Zitat:
Zitat von supreem Beitrag anzeigen
hups grade gesehen habe mich verlesen... mein fehler also du darfst anhängen bis 8% steigung 2100KG plus 90kg stützlast
Interner Link) BMW 7er, Modell E38, Technische Daten (www.7er.com)
hier sehr nett zu lesen.

das heist 2190kg -700 = 1490kgdas wird eng währe 135kg zuviel
Nabend,

ich denke nicht, das die Stützlast zu den 2100kg dazugerechnet wird, ist doch eher die zulässige Last , die senkrecht auf die Kupplung wirken darf, oder ?
Wenn die Kupplung ab Werk montiert ist, sollte sie doch auch für die eingetragene Anhängelast von 2100kg bei Steigung bis 8% (ist bei meinem 2000er auch eingetragen) ausgelegt sein.

Die Kupplung von Rameder ist z.B. für 2200 kg zugelassen.

MfG
Thomas
RikiMasorati ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2010, 07:44   #12
FrankGo
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Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

Zitat:
Zitat von opawinkel Beitrag anzeigen
728i aus 09/98 Facelift mit Abnehmbarer AHK.
Ich wollte damit ausdrücken, dass supreem´s Bezug auf dieser Webseite veröffentlichten Daten ungenau ist.

Entscheidend ist, was in den Papieren steht, weil das ist auf das jeweilige Fahrzeug bezogen. Denn z.B. mein Wäglein darf (laut Fahrzeugpapiere) ein bisschen mehr ziehen als andere. Und das mit einer abnehmbaren AHK von Oris, welche nicht ab Werk verbaut war, jedoch auch häufig am Werk verbaut wurde.

Für Möglichkeiten der "Auflastung" : Bitte den TÜV fragen.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2010, 14:05   #13
supreem
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Registriert seit: 22.05.2010
Ort: herzogenrath bei aachen
Fahrzeug: 327ixta , 750i e38 29.11.1994 , e30 325i pickup und 325i cabrio
Standard

Zitat:
Zitat von FrankGo Beitrag anzeigen
Ich wollte damit ausdrücken, dass supreem´s Bezug auf dieser Webseite veröffentlichten Daten ungenau ist.

Entscheidend ist, was in den Papieren steht...
da hast du natürlich recht nur lagen mir seine papiere zu dem zeitpunkt nicht vor ;-) und so habe ich mich bewusst auf die technischen daten die hier hinterlegt sind bezogen....

Zitat:
Zitat von RikiMasorati Beitrag anzeigen
Nabend,

ich denke nicht, das die Stützlast zu den 2100kg dazugerechnet wird, ist doch eher die zulässige Last ......
kann jetzt sein das mir der fahrlehrer da blödsinn erzählt hat jedoch war sein zitat in etwa : die stützlast kannste vom anhängergewicht abziehen , das is ja nix anderes als wen de die 75kg hinten noch in de kofferaum hast..... deshalb werden trailer ja meist auch im angekuppelten zustand gewogen ( fahre wohnwagen und hatte schon das vergnügen...
supreem ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2010, 15:04   #14
Mean Machine
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Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Hallo Leute!
Das Leergewicht beinhaltet nur die 75KG für Fahrer und Gepäck, nicht eine halbe Tankfüllung. Und auch das nur bei Zulassung nach EG, ansonsten ist es das reine Leergewicht!
Siehe hier:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Leergewicht ? Colliseum

Auflasten kann man nur eingeschränkt, eben bis zu einer Steigung von 8%. Das hängt aber vom Fahrzeug und der AHK ab, es gibt ja auch AHKs mit unterschiedlicher Stützlast für das selbe Fahrzeug.

Ich persönlich würde das Risiko nicht eingehen wenn es wirklich um mehrere hundert Kilo Überladung geht, da wäre mir das Risiko zu groß. Man darf auch nicht vergessen daß immer was passieren kann, und die Versicherung würde sich die Hände reiben...
__________________
Gruß Sven

Midnight runaway, know you're running scared
Bright lights, big city, nobody seems to care
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Open your eyes, nightmare
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine...
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Alt 29.07.2010, 15:11   #15
mm.dicker
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Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Pritzwalk
Fahrzeug: E38-730d(05.01) DN51673 05/16 abgemeldet
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Zitat:
Zitat von RikiMasorati Beitrag anzeigen
Nabend,

ich denke nicht, das die Stützlast zu den 2100kg dazugerechnet wird, ist doch eher die zulässige Last , die senkrecht auf die Kupplung wirken darf, oder ?
Wenn die Kupplung ab Werk montiert ist, sollte sie doch auch für die eingetragene Anhängelast von 2100kg bei Steigung bis 8% (ist bei meinem 2000er auch eingetragen) ausgelegt sein.

Die Kupplung von Rameder ist z.B. für 2200 kg zugelassen.

MfG
Thomas
die Stützlast wird natürlich nicht zur Anhängelast addiert. Sie ist in der zul.Anhängelast enthalten.

Und wieviel ich an ein Fahrzeug anhängen darf, hängt nicht nur von der Anhängekupplung ab, sondern auch vonden fahrzeugspeziefischen Montagepunkten der Kupplung.

Selbst wenn die Kupplung selbst 3000kg halten würde, das Blech des Fahrzeugs aber nur 2000kg, dann darftse auch nur 2to anhängen.

Gruß M
mm.dicker ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2010, 15:13   #16
rantanplan
V .. die klingen besser
 
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Fahrzeug: e38-730 Schalter(06.94), 120-2000 cs, xv1600, A6
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Zitat:
Zitat von RikiMasorati
Nabend,

ich denke nicht, das die Stützlast zu den 2100kg dazugerechnet wird, ist doch eher die zulässige Last , die senkrecht auf die Kupplung wirken darf, oder ?
Richtig. Zulässiges Gesamtgewicht hat mit der Stützlast nix zu tun.

Gruß Anderl
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Alt 29.07.2010, 15:48   #17
FrankGo
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Zitat:
Zitat von supreem Beitrag anzeigen
da hast du natürlich recht nur lagen mir seine papiere zu dem zeitpunkt nicht vor...
Die Daten, die wohl in seinen Papieren stehen hat der TE im Beginn (2.Satz) sofort genannt.


Die Anhänge-Last bezieht sich auf das, was der Anhänger auf den Boden drückt. (Also alles an beweglicher Last, wie Reservereifen etc. gehört ins Zugfahrzeug.)

Die Last, die der Anhänger über die Kupplung aufs Auto drückt wird davon nicht erfasst, da sie ja das Auto schwerer macht.


.. und ich finde bei einem Gespann-Gewicht von über 3000kg "mehrere hundert" Kilo Übergewicht nicht sooooooo viel.

Klar: Bei einer Polizei-Kontrolle ist jedes Kilo zu viel schlecht, im Fahrbetrieb auch, aber 300kg Übergewicht für ein Gespann (was techn. darauf eingestellt wurde, also Reifen und Achsen sowie Gewichtsverteilung beachten) sind nicht sooo extrem viel.
Man sollte einiges an Erfahrung, mit Anhängern zu fahren haben und sollte entsprechend vorausschauend fahren, sowie kritische Punkte umgehen.

Man muss es für sich selbst entscheiden, aber ich finde, wenn die Fähigkeiten des Fahrers und des Autos das hergeben, dann kann man das -von der Risiko-Seite her- machen.

Jedoch: Zu empfehlen ist das nicht !


PS: Aber es ist auch nicht zu empfehlen, mit nem Hänger mit 200km/h zu fahren, und dennoch macht das der ein oder andere.


NACHTRAG:
Den passenden Führerschein sollte man schon haben, denn sonst wird das, wenn man erwischt wird nicht nur teuer, sondern sehr sehr teuer.
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Alt 29.07.2010, 15:54   #18
Mean Machine
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Zitat:
Zitat von FrankGo Beitrag anzeigen

Klar: Bei einer Polizei-Kontrolle ist jedes Kilo zu viel schlecht, im Fahrbetrieb auch, aber 300kg Übergewicht für ein Gespann (was techn. darauf eingestellt wurde, also Reifen und Achsen sowie Gewichtsverteilung beachten) sind nicht sooo extrem viel.
Man sollte einiges an Erfahrung, mit Anhängern zu fahren haben und sollte entsprechend vorausschauend fahren, sowie kritische Punkte umgehen.

Man muss es für sich selbst entscheiden, aber ich finde, wenn die Fähigkeiten des Fahrers und des Autos das hergeben, dann kann man das -von der Risiko-Seite her- machen.

Jedoch: Zu empfehlen ist das nicht !
Ihr vergesst immer einen wichtigen Punkt!
Was ist im Schadensfall?
Man kann ein noch so toller Fahrer sein, ein Unfall kann trotzdem immer passieren, ob selbst verschuldet oder nicht.
Bei einem E38 mit einem E39 auf dem Hänger muß der Gutachter nicht lange überlegen ob das grenzwertig ist und wird genau nachrechnen.
Man riskiert hier nicht nur einen Strafzettel sondern seinen Versicherungsschutz!
Mean Machine ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2010, 16:01   #19
FrankGo
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Dann schreibe das doch korrekt:

Man riskiert seinen KASKO-Versicherungsschutz (wenn vorhanden).

Die wird bei einem unverschuldetem Unfall aber so oder so nicht zahlen.
(Denn es zahlt der Verursacher.)

Bei einem verschuldetem Unfall sieht das anders aus.

Wer da grob fahrlässig ist bekommt bei Nachweis nichts aus seiner Kasko oder Teil-Kasko.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 29.07.2010, 16:13   #20
Mean Machine
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Es ist aber ein leichtes bei mehreren hundert Kilo Überladung zumindest eine Teilschuld zu bekommen.
Ausserdem hab ich nicht behauptet daß immer der gesamte Versicherungsschutz weg ist, das hängt natürlich von der Situation ab.
Es ging mir nur darum das viele hier nur das Risiko eines Strafzettels sehen, und man sollte eben noch mehr Gefahren bedenken.
Was ist denn wenn dir ein Motorradfahrer die Vorfahrt nimmt und du ihn über den Haufen fährst, und der Gutachter nachweisen kann daß es dir mit 300KG weniger noch gereicht hätte? Meinst du da hilft es was daß du "eigentlich" nicht schuld warst?
Mean Machine ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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