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08.05.2010, 12:19
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#1
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Theoretisch sollten sie alles was Glas ist bezahlen, da es ja auf einen Schaden zurück zu führen ist muß er auch nur ein mal die Selbstbeteiligung übernehmen. Allerdings bekommt er den Einbau ja nur bezahlt wenn er auch gemacht wird, er also eine Rechnung vorlegen kann. Ansonsten wird nach Gutachten ausbezahlt, aber abzüglich Mehrwertsteuer.
Um sicher zu gehen ruf doch Montag einfach mal bei deinem Versicherungsvertreter an und schidere ihm den Fall. Da es ja nicht dein Schaden ist kann er ja gut beraten. 
__________________
Gruß Sven
Midnight runaway, know you're running scared
Bright lights, big city, nobody seems to care
Open your eyes who's there, who's there
Open your eyes, nightmare
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine...
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08.05.2010, 12:27
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#2
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БУМЕР
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Im 7ten Himmel
Fahrzeug: E38-730iA 95
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Mein cousin hat auch von seiner versicherung 8teilkasko)alle glasschäden bezahlt bekommen.
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08.05.2010, 12:31
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 05.09.2009
Ort:
Fahrzeug: BMW e93 335i
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Zitat:
Zitat von Mean Machine
...... da es ja auf einen Schaden zurück zu führen ist muß er auch nur ein mal die Selbstbeteiligung übernehmen
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Also Selbstbeteiligung ist doch Quatsch  . Wer die denn noch Heut zu Tage???  
Ich habe keine weil die kostet gerade mal 19Euro mehr im halben Jahr. 
Aber zur Frage des TE würde ich sagen das die Teilkasko da nix Zahlt weil die Kiste ja laut des TE Totalschaden ist. Da sagt die Versicherung dann sicher auch wozu sollen wir ne Scheibe zahlen oder so die eh nicht mehr eingebaut wird.....
PS: Ich habe übrigens Vollkasko ohne Selbstbeteiligung. Ist nicht viiiel teurer als Teilkasko. Und man sieht das wenn man eine hat es gut ist wenn man sie braucht.
Liebe Grüße 7er4ever
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08.05.2010, 12:43
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#4
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Ob einer ne SB für Sinnvoll hält oder nicht steht doch hier garnicht zur Debatte. 
Keiner ist verpflichtet den Schaden reparieren zu lassen, nur gibt´s dann halt keine Mehrwertsteuer.
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08.05.2010, 12:45
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#5
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БУМЕР
Registriert seit: 12.03.2010
Ort: Im 7ten Himmel
Fahrzeug: E38-730iA 95
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mein cousin hatt auch ein totalschaden und hat trotzdem geld bekommen für glasschäden
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08.05.2010, 12:51
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 05.09.2009
Ort:
Fahrzeug: BMW e93 335i
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Zitat:
Zitat von wowa730i
mein cousin hatt auch ein totalschaden und hat trotzdem geld bekommen für glasschäden
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Echt? Das is ja interessant. Hm wieder was gel. hier...  
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08.05.2010, 12:56
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#7
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altes Mitglied
Registriert seit: 04.06.2005
Ort: Lilienthal
Fahrzeug: BMW 740 iL
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Unfall
Geht ja nicht darum wie oft er die SB bezahlen muß.Das is klar,nur 1 mal.ging mir jetzt nur darum ob z.B auch Scheinwerferglas darunter fällt.wär ja eigendlich logisch,Glas ist Glas. Rücklicht ist ja wieder kunstoff.denk mal auch das die nur die Heckscheibe und Scheinwerfergläser ohne einbau zahlen
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08.05.2010, 13:01
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#8
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Nochmal:
Die Versicherung bezahlt alles Glas das kaputt ist, auch Scheinwerfer und Spiegelgläser. In Einzelfällen, wenn z. B. kein einzelnes Glas erhältlich ist, wird auch der ganze Scheinwerfer/Spiegel bezahlt.
Auch der einbau wird ja im Schadensgutachten berücksichtigt, also auch bezahlt. Nur wird eben ohne Mehrwertsteuer ausbezahlt.
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27.09.2012, 12:25
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#9
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Registriert seit: 26.03.2009
Ort: 00
Fahrzeug: 00
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Ja, es ist ein altes Thema, aber hier steht soviel purer Unsinn das ich es gern korrigieren würde.
Wenn das Fahrzeug einen Totalschaden erlitten hat und nur eine Teilkasko-Versicherung besteht, kann eine "Glas-Totalschaden" Abrechnung erfolgen.
D.h. ein Sachverständiger ermittelt den Zeitwert der Verglasung (Scheiben, Scheinwerfer, Rückleuchten).
Es wird nur der Zeitwert der Verglasung ausgezahlt. Keine Montage-Kosten, Steuern oder ähnliches.
Im Regelfall kommen hier Summen deutlich! unter 500 € zustande. Meist lohnt eine Abrechnung wegen der SB nicht, gelegentlich ist die SB von 150,- € bereits höher, wie der Zeitwert der Verglasung. 
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