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BMW 7er, Modell E38 | 
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			04.05.2010, 12:13
			
			
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			#21
			
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			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 06.01.2005 
				
Ort: b Bielefeld 
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
				
				
				
				
				      
			 
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		Für die Renitenten unter uns eine gute Nachricht aus der autobild vom 30.04.2010: 
40 Euro Bußgeld und ein Punkt drohen zurzeit bei der Einfahrt in eine der 40 deutschen Umweltzonen ohne Feinstaubplakette. Nach dem Willen des Verkehrsministers ist damit bald Schluss. 
 
Wer ohne Plakette in eine Umweltzone fährt, könnte künftig ohne Punkt im Flensburger Zentralregister davonkommen. Nach AUTO BILD-Informationen wird im Bundesverkehrsministerium eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung erwogen. Außerdem würden statt 40 Euro Bußgeld (Punkte-Grenze) nur 35 Euro Verwarnungsgeld fällig werden. CDU-Verkehrsexperte Dirk Fischer: "Verkehrsminister Ramsauer ist gut beraten, diese Sanktion aus Tiefensee-Zeiten rückgängig zu machen."   
		
		
		
		
		
		
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			04.05.2010, 12:20
			
			
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			#22
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 13.01.2007 
				
Ort: Daheim 
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Claus
					 
				 
				Ich weiß, dass das angeblich Urkundenfälschung sein soll 
			
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 Ist es nicht, deine intuitive Rechtsauffassung ist soweit richtig, weil der Tatbestand des § 267 StGB (Urkundenfälschung) grundsätzlich erstmal nicht erfüllt ist:
 
	Zitat: 
	
	
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				(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
			
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 Die öffentliche Urkunde wurde weder gefälscht noch verfälscht, sie ist echt, solang du sie vom auf ihr erkennbaren, beliehenen Aussteller (TÜV, Werkstatt etc.) so wie sie ist mit eingetragenem Kennzeichen bekommen hast (am besten auch gleich aufgeklebt). Dann ist man sicher vor derlei Anschuldigungen. 
Man hat zwar eine (echte) Urkunde mit falschem, sachlichen Inhalt, das hat aber keine strafrechtliche Folgen für den gutgläubigen Nutzer im Rechtsverkehr. (Du bist natürlich der festen Überzeugung, dass die Fachleute in der Werkstatt etc. wissen, was sie tun, und dir die korrekte Plakette erteilen!   ).
 
Problematisch wirds, wenn du das Kennzeichen selber in eine Blanko-Plakette eingetragen hast (also der tatsächliche Austeller nicht der erkennbare Austeller ist)...dann wäre es wirklich Urkundenfälschung (sog. "Blankettfälschung", schwierig nachzuweisen in diesem Fall). Oder natürlich jede andere offensichtliche Verfälschung (Überkleben des Kennzeichens o.ä.).
 
Wer also eine echte Plakette sachlich unrichtig an seinem Fahrzeug angebracht hat, der hat dadurch keine rechtlichen Nachteile. 
Leider auch keine rechtlichen Vorteile, denn Einfahren in die Umweltzone darf er wegen der materiellen Unrichtigkeit eigentlich rein formal trotzdem nicht. 
Man kann sich aber ziemlich sicher sein, dass man mit sowas erstmal vor Verfolgung bei Kontrollen sicher ist. Denn über die materielle Unrichtigkeit einer öffentlichen Urkunde bestimmt ein Gericht, bis dahin stimmt erstmal was da steht. 
Und wenn da "grün" steht, dann ist das erstmal so    
Gruß, 
Kai
 
PS: Ein Jurist möge mich berichtigen, wenn ich Mist erzähle      
		
		
		
		
		
		
		
			
				  
				
					
						Geändert von KaiMüller (04.05.2010 um 12:27 Uhr).
					
					
				
			
		
		
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			04.05.2010, 12:28
			
			
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			#23
			
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	| 
			
			 Langstrecken Gleiter 
			Premium Mitglied 
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 24.01.2008 
				
Ort: Frankfurt 
Fahrzeug: E38-735i jetzt mit 4.4TÜ (01.99) PRINS-VSI G31 540d B57
				
				
				
				
				      
			 
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		ich hab mir sagen lassen das die kombination von dem Wisch "Buhu, für mich gibts nichts" und der grünen plakette am fenster, die wenigsten probleme macht. Der Kontrolletti ist zufrieden wenn er grün sieht, und selbst wenn er ahnung haben sollte, hast die ausnahme dingsda im handschuhfach .. 
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				    
if its got tits or transistors, you’re gonna have problems with it! 
			 
		
		
		
		
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			04.05.2010, 12:33
			
			
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			#24
			
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			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 13.01.2007 
				
Ort: Daheim 
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  memyselfundich
					 
				 
				Der Kontrolletti ist zufrieden wenn er grün sieht 
			
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 Davon kann man ausgehen... muss er auch sein. 
Weil er keine Möglichkeit hat, das zu überprüfen; weder tatsächlich noch theoretisch.
 
Und den "Buhu-für-mich-gibts-nix-Wisch" gibts sowieso nur in Berlin...
 
Gruß, 
Kai  
		
		
		
		
		
		
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			04.05.2010, 12:44
			
			
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			#25
			
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	| 
			
			 Vermisse meinen E32... 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 11.10.2005 
				
Ort: bei Augsburg 
Fahrzeug: BMW 740i (E38), M62TU, (12.99´); E39 530dA Touring Individual, (05/2002`)
				
				
				
				
				      
			 
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		Ich bin auch mit voller Absicht ohne diese "Verarschungsplakette" unterwegs. Wohlwissend, dass wenn ich erwischt werde, Punkte und Bußgeld drohen.  
Aber nachdem ich keine Punkte habe und im Falle des Erwischtwerdens mir einfach einmal Essen gehn beim Italiener spare, ist der Schaden überschaubar.
 
Grund dafür ist ganz einfach der, dass man nicht jeden Schmarrn anstandslos mitmachen muss. 
 
Der Nutzen ist umstritten, die Abschaffung der Plakette ist meiner Meinung nach absehbar. Es wird sie vermutlich eh nur ein paar Jahre geben, genau wie die G-Kat Plakette.
 
Die schlechte Luft bleibt auch nicht einfach am Umweltzonenschild stehen, so viel ich weiss  
Noch dazu entrichte ich meine hubraumabhängige KFZ-Steuer, welche mich über die steuerliche Einstufung eh schon schlechter stellt als einen Neuwagen-Insignia-Fahrer.  
Bei einem Diesel ist sie noch erheblich höher als bei mir. Nachdem ein Diesel-PKW die Strassen nicht mehr beschädigt als ein Benziner, haben die Dieselfahrer ihre Mehrabgaben eh schon geleistet.
 
Und in Zeiten von Sekundärluftpumpen und anderen Gimicks, welche grösstenteils lediglich dazu dienen, die Schadstoffwerte hinzubescheissen, braucht mir keiner kommen und auch noch darauf Stolz seien, dass sein Auto die Plakette "verdient" hat.
 
Zudem gibt es mittlerweile genügend Studien welche bescheinigen, dass die Teilchen, die aus dem Partikelfilter rauskommen, aufgrund ihrer geringen Größe lungengängig sind. Ein Problem, welches sich mit den "normalen" Partikeln nicht gestellt hatte. Heisst also -übertrieben gesagt- , dass Fahrzeuge mit Partikelfilter sogar ungesünder sind als ohne.
 
Ganz davon abgesehen ist der grösste Beitrag zum Umweltschutz der, mich nicht von der Propaganda leiten zu lassen und auf einen Neuwagen zu verzichten. Von der Energiebilanz gesehen ist es allemal besser, ein gebrauchtes Fahrzeug zu erhalten als ein aufwändig produziertes zu kaufen.
 
Noch dazu ist der Beitrag der PKW´s zur Umweltverschmutzung deutlich kleiner als der der Industrie, oder denjenigen welche Flüge durch halb Europa für 30,-€ anbieten und den Dreck ungefiltert direkt in der Atmosphäre ablagern. 
 
Aber beim Autofahrer lässt sich´s nunmal am leichtesten einsammeln.  
		
		
		
		
		
		
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			04.05.2010, 16:04
			
			
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			#26
			
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			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 06.01.2005 
				
Ort: b Bielefeld 
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  KaiMüller
					 
				 
				Ist es nicht, deine intuitive Rechtsauffassung ist soweit richtig, weil der Tatbestand des § 267 StGB (Urkundenfälschung) grundsätzlich erstmal nicht erfüllt ist: 
Die öffentliche Urkunde wurde weder gefälscht noch verfälscht, sie ist echt, solang du sie vom auf ihr erkennbaren, beliehenen Aussteller (TÜV, Werkstatt etc.) so wie sie ist mit eingetragenem Kennzeichen bekommen hast (am besten auch gleich aufgeklebt). Dann ist man sicher vor derlei Anschuldigungen. 
Man hat zwar eine (echte) Urkunde mit falschem, sachlichen Inhalt, ...
 
PS: Ein Jurist möge mich berichtigen, wenn ich Mist erzähle      
			
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    Passt scho.
 
Da sollen sich die Gerichte durch die Instanzen dran auslassen; immerhin könntest Du ja einen Präzedenzfall hochbringen, und damit in die Geschichte eingehen und der Rechtsfortbildung einen unschätzbaren Dienst erweisen. Wie wärs?   
Ich würde sogar noch einen Schritt eher ansetzen und mich fragen, worin genau hier überhaupt eine Urkunde zu sehen ist. Immerhin muß sie ihren Aussteller erkennen lassen und zur Beweiserbringung im Rechtsverkehr geeignet sein. Da habe ich bei der bloßen Feinstaubplakette schon meine Zweifel an der Urkundsqualität. Allenfalls die Kombination Feinstaubplakette zusammen mit dem Fahrzeug könnte eine sogen. zusammengesetzte Urkunde sein. Bleibt noch immer die Frage der Aussteller-Erkennbarkeit.  
		
		
		
		
		
		
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			04.05.2010, 16:16
			
			
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			#27
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 04.05.2009 
				
Ort: Haslach 
Fahrzeug: E38-730D (2001)
				
				
				
				
				      
			 
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		Hmmm, warum hab ich dann eine grüne Plakette bekommen? 
 
Gruß 
7777 
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				..ıl.l.ı..ıl.l.ıl.ı..FΞΞL THΞ BΞ4T..lı.l.ı.ıl.l.ı.l.ı..
			 
		
		
		
		
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			04.05.2010, 16:19
			
			
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			#28
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 13.01.2007 
				
Ort: Daheim 
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  RS744
					 
				 
				Da sollen sich die Gerichte durch die Instanzen dran auslassen; immerhin könntest Du ja einen Präzedenzfall hochbringen, und damit in die Geschichte eingehen und der Rechtsfortbildung einen unschätzbaren Dienst erweisen. Wie wärs?   
 
Ich würde sogar noch einen Schritt eher ansetzen und mich fragen, worin genau hier überhaupt eine Urkunde zu sehen ist.  
			
		 | 
	 
	 
 Die Aussteller-Erkennbarkeit ist insoweit gegeben, als auf der Plakette entweder die Zulassungs-Nummer (AU-Betriebsnummer) der AU-authorisierten Werkstatt oder der Name der Prüforganisation o.ä.. zu finden ist.
  
Sie ist also die verkörperte Gedankenerklärung eines Beliehenen darüber, dass das Kraftfahrzeug, dessen Kennzeichen eingetragen ist, eine bestimmte Beschaffenheit hat. Sie beweist/bezeugt somit den Inhalt, dass die in der Plakettenverordnung vorgebenen Voraussetzungen für eine bestimmte Plakettenfarbe erfüllt sind.
  
Anders als die HU-Plakette stellt sie nicht nur mit dem Fahrzeug (bzw. dem Nummernschild) zusammen eine zusammengesetzte Urkunde dar, weil das Kennzeichen (im Gegensatz zur HU-Plakette) direkt auf der Urkunde eingetragen wird. 
Urkunde ist sie schon vor dem Aufkleben (ab dem Moment, wo das KZ eingetragen), die beabsichtige Wirkung erlangt sie zwar erst aufgeklebt...das stört aber nicht.
  
Ich persönlich seh da bei der Urkundeneigenschaft also kein großes Problem... ist schon ne Urkunde, den Dingen.
  
Natürlich: nur meine Meinung   
 
Was die Rechtsfortbildung durch Präzedenz angeht müsste ich ja schon warten, bis mir die Ursache (in Form Verwaltungsakt Bußgeldbescheid)von aussen vorgeben wird ... was ziemlich unwahrscheinlich ist   
 
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  7777
					 
				 
				Hmmm, warum hab ich dann eine grüne Plakette bekommen? 
			
		 | 
	 
	 
 Aus dem gleichen Grund wie ich: Weils viele Idioten gibt... 
Genau das ist ja der diskutierte Fall: du hast eine inhaltlich unrichtige aber echte Plakette...
 
  
Gruß, 
Kai  
		
		
		
		
		
		
		
			
				  
				
					
						Geändert von KaiMüller (04.05.2010 um 16:50 Uhr).
					
					
				
			
		
		
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			04.05.2010, 17:09
			
			
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			#29
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 06.01.2005 
				
Ort: b Bielefeld 
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
				 
				
			 
			 
			
		
		
		
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  KaiMüller
					 
				 
				Sie ist also die verkörperte Gedankenerklärung eines Beliehenen darüber, dass das Kraftfahrzeug, dessen Kennzeichen eingetragen ist, eine bestimmte Beschaffenheit hat. Sie beweist/bezeugt somit den Inhalt, dass die in der Plakettenverordnung vorgebenen Voraussetzungen für eine bestimmte Plakettenfarbe erfüllt sind. 
			
		 | 
	 
	 
   Stimmt, hab jetzt nochmal nachgesehen, da steht ja tatsächlich der Plaketten aussteller drauf. So genau hatte ich noch nicht hingesehen.
 
Aber nicht das Kraftfahrzeug, dessen Kennzeichen eingetragen ist, sondern das Kraftfahrzeug, mit dem sie  fest verbunden ist, ist maßgeblich (natürlich z.Z. auch noch str.) . Also erst die Verbindung mit dem Fahrzeug bewirkt ggf. die Urkundsqualität.
 
Das wird unterstützt durch folgende Auskunft: "Fakt ist jedenfalls dass mir der Leiter der Zulassungsstelle damals eben gesagt hatte: a) Plakette wird definitiv fahrzeugbezogen zugeteilt (alles andere wäre ja auch Quatsch) b) bei einem Kennzeichenwechsel eine neue Plakette nur Abzocke bzw. rausgeschmissenes Geld wäre. 
 
Schließlich ist ja, wie beim zuteilen der Plakette alles nur über die Fahrzeugschlüsselnummer nachvollziehbar. Sollte ich jemals Probleme mit einem Ordungsamt bekommen könnte ich problemlos an die Zulassungsstelle verweisen." 
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  KaiMüller
					 
				 
				Anders als die HU-Plakette stellt sie nicht nur mit dem Fahrzeug (bzw. dem Nummernschild) zusammen eine zusammengesetzte Urkunde dar, weil das Kennzeichen (im Gegensatz zur HU-Plakette) direkt auf der Urkunde eingetragen wird. 
			
		 | 
	 
	 
 Da verwechselst Du was, Deine Ausführungen gelten nämlich für das Kennzeichenschild+Zulassungsstempel+Fahrzeug = zusammengesetzte Urkunde. 
Die HU-Plakette hingegen ist Urkunde nur in Verbindung mit der Eintragung im Fahrzeugschein.
 
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  KaiMüller
					 
				 
				Was die Rechtsfortbildung durch Präzedenz angeht müsste ich ja schon warten, bis mir die Ursache (in Form Verwaltungsakt Bußgeldbescheid)von aussen vorgeben wird ... was ziemlich unwahrscheinlich ist    
			
		 | 
	 
	 
 Ooch, das ließe sich ja arrangieren.   :  
		
		
		
		
		
		
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			04.05.2010, 17:16
			
			
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			#30
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 13.01.2007 
				
Ort: Daheim 
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  RS744
					 
				 
				Also erst die Verbindung mit dem Fahrzeug bewirkt ggf. die Urkundsqualität. 
  
  
Da verwechselst Du was 
			
		 | 
	 
	 
  
Das sehe ich anders, mit dem Aufkleben entfaltet sie zwar ihre Aussenwirkung, Urkunde ist sie schon vorher (ab dem Zeitpunkt der Eintragung des KZ ist ihr wegen der unmittelbaren Zuordnungsbarkeit zu einem bestimmten Fahrzeug zumindest potentiell die Eignung zum Beweis inhärent)... 
In die gleiche Kerbe schlägt die Frage, ob sie die Gültigkeit mit der Änderung des Kennzeichens des beklebten Fahrzeugs behält oder nicht..auch das ist aber keine Frage der Urkundeneigenschaft sondern nur der Wirkung. Ich denke, das muss getrennt werden. 
Wird sich aber wohl endgültig nicht klären lassen, hat halt der Gesetzgeber mal wieder gepennt...
  
Stimmt, hab ich durcheinandergebracht... die Aussage stimmt aber trotzdem, eine zusammengesetzte Urkunde liegt hier in der Form nicht vor, Die Umweltplakette wird im Moment des Eintragens des Kennzeichens zur Urkunde, die HU-Plakette erst im Moment des Aufklebens (in Verbindung mit weiteren Voraussetzungen)... 
Ich weiß ja nicht, was Fachwelt und Literatur dazu sagt, vielleicht vertrete ich eine Mindermeinung... fühle mich dennoch gut abgesichert   
 
wie auchimmer: 
Solang man eine echte Plakette hat (egal ob sie die richtige "Farbe" hat) ist nix mit Urkundenfälschung!
 
 
	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  RS744
					 
				 
				Ooch, das ließe sich ja arrangieren.   :  
			
		 | 
	 
	 
 Ich lehne dankend ab, mein derzeitiges Interesse, mich der Rechtsfortbildung verdient zu machen, hält sich in Grenzen     
 
Gruß, 
Kai  
		
		
		
		
		
		
		
			
				  
				
					
						Geändert von KaiMüller (04.05.2010 um 17:34 Uhr).
					
					
				
			
		
		
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