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verstehe Deine Erwägungen überhaupt nicht.
Du läßt fachgemäß über Gutachter (und zwar Deinen) bei BMW reparieren, machst eine Abtretung an BMW und hast mit der Abrechnung nichst mehr zu tun. Der Unfallgegner kann sich bzgl. Versicherung überlegen, was immer ihm optimal erschenit.
weil Du definitiv bei einer gerichteten Tür nicht lange auf den Rost wirst warten müssen.
Außerdem schrieb ja schon jemand, daß sich durchaus etwas verzogen haben kann, weshalb die Tür niemals wieder so gut schließen und damit abdichten wird.
Die BMW-Karosserieteile besitzen eine unvergleichlich gute Passgenauigkeit, damit wirst Du an dieser Stelle bestimmt keinen Ärger mehr bekommen; vorausgesetzt, Dein Lackierer geht während der Arbeiten daran sorgfältigst damit um, was sich von alleine verstehen sollte.
Dazu neue Schaniere und dann kannst Du das Ding problemlos selber einbauen.
Eventuell ein paar Clipse in petto, da vielleicht der ein oder andere beim Türvkleidungsabbau sich verabschiedet.
Macht wahrscheinlich Sinn, weil der Schaden sowieso in einer Höhe liegen wird, wo Selbstzahlung keine Rolle spielt. Ansonsten würde ich das anders sehen.
Aber mal was anderes: Angenommen ich lasse den Schaden fürstlich reparieren (mit Abtretung; also so, dass ich mit der Abrechnung nichts zu tun habe). Jetzt kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, die mit eine Teilschuld zuspricht (man hat ja schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen usw.). Dann schneide ich mir aber selber auch ein wenig ins Bein, oder nicht?
nö warum, ne tür kostet bei bmw ca.700€ dann der elektrokleinkram usw. biste vielleicht bei 1300, scheibe 200, lackieren und einbau nicht mehr als 2000 gesamt.
und falls du angst hast das es ne gerichtsverhandlung gibt, fahr erstmal mit der beule weite, lass nen gutachten machen, sack ggf. das geld ein, wenn dus dann von der gegenerischen versicherung bekommen hast, repariers dann.
am billigsten wärs du kaufst dir das teil hier und baust selbst um und lässt lackieren alles zusammen sollte das nicht mehr als 500€ kosten.
klar hängt alles vom Zustandekommen des Geschehens ab, aber
wenn Du eine überzeugende Position hast,
stell Deinen Anspruch auf vollständige Regulation an dessen Versicherung (die Du ggfs. über den Zentralruf der KFZ-Versicherer identifizierst), organisiere in der Zwischenzeit Deinen Gutachter, und lasse BMW erst nach KÜ mit der Reparatur anfangen.