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Alt 28.07.2002, 11:11   #1
Howy25
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Howy25
 
Registriert seit: 27.04.2002
Ort: Magdeburg
Fahrzeug: E38 740i Prins LPG
Standard @all

Ich verstehe immer noch nicht, was Ihr mit einer TÜV Eintragung wollt.

1.) Xenon ist offiziell für das Auto durch das KBA erlaubt (weil haben ja einige serienmäßig)

2.) Bis Ende 1997 war nichtmal eine SWRA Pflicht. Wer überprüft denn, dass die Xenonanlage erst jetzt eingebaut wurde (außer, Du hast natürlich ein neuerer Baujahr )

3.) wenn Du den Umbau professionell machst, dann sieht das NIEMAND! Hier mein Topic dazu Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Umbau vz. Original
Allerdings gibt es ja beim E38 auch richtig gute Umbauten...aber eben Originalhalterung bleibt Originalhalterung.

4.) ALWR: alle H1er: Testet mal folgendes. Fahrt an eine Wand, Motor aus, Zündschlüssel raus. Licht an und dabei Zündschlüssel rum. Dann werdet ihr sehen, das das Licht schon automatisch niviliert wird, trotz des manuellen Schalters innen. Den habe ich rausgebaut, wenn TÜV ist.
Der TÜV (kein getürkter) hat sich nur angesehen, dass der Scheinwerferkegel sich beim anmachen hoch und runter bewegt und schon war alles okay. Das ist doch beim 7er schon immer drin!

Aber: Ich habe eine Xenonanlage in den Compact meiner Freundin eingebaut. (mit CNC gefrästen Teilen) Hier würde das natürlich jeder mitbekommen. Also habe ich Halterungen gebaut und BMW Nummern eingschlagen (US Nummern) und das das von 1996 ist, gab es auch das keine Beanstandungen. Der Prüfer hat sich die professionell befstigten Steuerteile angesehen (weil da ist ja keine Platz für unter dem Scheinwerfer) und das BMW Logo und die Nummer auf dem Halter gesehen und schon war alles okay. Er hat mir sogar die Scheinwerfer richtig eingestellt, die statt 1% dann ja auf 2,5% stehen müssen.

PS: Auf jedem Audeckglas éines E38 steht doch schon D2S drauf. Also keine Angst vorm TÜV.

__________________
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