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10.06.2014, 09:22
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#1
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M30-Anbeter
Registriert seit: 09.06.2009
Ort: Freital
Fahrzeug: E23 728iA 7/81,E12 525 9/79,E3 3.0s 11/76,Ford Granada Ghia 2.3 9/82,Lada 2107 '86, Hyundai Trajet 2.7 '01 & Kia Magentis 2.5 '01
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Weil ich's grad seh ...
Das
Zitat:
Zitat von Schrauberella
... das Kennzeichen rote-Nummern-like mit Saugnäpfen an der Windschutzscheibe montiert?!?!?!
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ist auch nicht zulässig und ein bussgeldbewehrter Tatbestand (V. gg. §60 II StVZO/FZV, bislang 40€ + 1 Punkt, jetzt nach der Reform vielleicht kein Punkt mehr, aber bestimmt 80€) und kann den Versicherungsschutz gefährden (OLG Koblenz, Az.: 10 U 1258/10) .
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11.06.2014, 07:59
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#2
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Originalallergiker...
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Bad Lauterberg im Harz
Fahrzeug: BMW E38 728i M52 v.11/99 5gang, E28 2,5l 24V Vanos, E24 628CSi, E21 325i, VW Bus T3 und und und...
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Nunja...preiswert ist relativ. Ich finde 92 Euro nicht wenig Geld für eine einfache Kunststoffleiste, die ja prinzipiell schon am Heck spazieren gefahren wird. Es sei denn, es gibt eine preiswertere Quelle.
Also wirklich mit Arbeit verbunden ist das nicht. Zumal sogar die Clipse passen sollen.
Die Sache mit der PDC Leiste konnte ich gestern selber messen...passt nicht.
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11.06.2014, 08:31
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#3
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Gast
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Zitat:
Zitat von e3tom
Weil ich's grad seh ...
Das
ist auch nicht zulässig und ein bussgeldbewehrter Tatbestand (V. gg. §60 II StVZO/FZV, bislang 40€ + 1 Punkt, jetzt nach der Reform vielleicht kein Punkt mehr, aber bestimmt 80€) und kann den Versicherungsschutz gefährden (OLG Koblenz, Az.: 10 U 1258/10) .
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§ 60 StVZO weggefallen
Mein Anwalt meinte damals zu mir, wenn ich mal wieder schnell fahren möchte, solle ich einfach das Nummernschild abmontieren. Das würde nur 5€ kosten - statt der 680€ die ich berappen musste. Man solle eben nur darauf achten, dass der Umweltplakettenaufkleber nicht das Nr. Schild verrät. Ich zweifel seine Aussage bzgl. der 5€ nach lesen Deiner Aussage aber auch an.
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11.06.2014, 09:08
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#4
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Zitat:
Zitat von DanoreyV12
§ 60 StVZO weggefallen
Mein Anwalt meinte damals zu mir, wenn ich mal wieder schnell fahren möchte, solle ich einfach das Nummernschild abmontieren. Das würde nur 5€ kosten - statt der 680€ die ich berappen musste. Man solle eben nur darauf achten, dass der Umweltplakettenaufkleber nicht das Nr. Schild verrät. Ich zweifel seine Aussage bzgl. der 5€ nach lesen Deiner Aussage aber auch an.
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Ist das ein Anwalt für Tierrettungsrecht? Ist der tatsächlich Anwalt?
Sonst hätte er sicherlich den § 10 FZV irgenwo gefunden. Und den Tatbestand 810600:
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, dessen vorgeschriebenes
amtliches Kennzeichen fehlte.
§ 10 Abs. 5, 12, § 48 FZV; § 24 StVG; 179a BKat
60 Euro.
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