Zitat:
Zitat von Smallseven
Soweit ich weiß tritt "Auslandsschadenschutz" dann ein wenn das Fahrzeug des Unfallgegners im Ausland zugelassen ist. Der Ort des Unfalls ist unerheblich sofern der Ort des Geschehens durch den Versicherungsvertrag gedeckt ist. Bestimmt melden sich gleich einige die es besser wissen und alles aufklären :-)
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Falsch.
Guckst Du hier:
A.5.1 Was ist versichert?
Ein anderer hat Ihnen einen Schaden zugefügt
A.5.1.1 Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall erleiden, den Ihr Unfallgegner durch den Gebrauch seines Fahrzeuges ganz oder teilweise schuldhaft verursacht hat, ersetzen wir Ihnen den erlittenen Personen- und Sachschaden, für den Ihr Unfallgegner einzutreten hat. Dabei handeln wir so, als sei das Fahrzeug, das den Schaden verursacht hat, bei der XXX Versicherung gegen Haftpflichtschäden versichert.
...und weiter...
A.5.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Sie haben bei der Auslandsschadenschutzversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland.
Das ist ein Auszug der AKBs.Die können bei jedem versicherer etwas abweichen.
Was Du meinst, ist die sogenannte Mallorca Police.
Gruß