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Alt 08.02.2009, 11:47   #1
Smallseven
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Smallseven
 
Registriert seit: 12.06.2003
Ort: Bamberg
Fahrzeug: E60 530i (03.08)
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Was steht dazu denn in den Versicherungsbedingungen? Wie gesagt am besten die eigene Versicherung befragen.

Geändert von Smallseven (08.02.2009 um 12:02 Uhr).
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Alt 08.02.2009, 12:06   #2
AlexH
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
Standard

Zitat:
Zitat von Smallseven Beitrag anzeigen
Soweit ich weiß tritt "Auslandsschadenschutz" dann ein wenn das Fahrzeug des Unfallgegners im Ausland zugelassen ist. Der Ort des Unfalls ist unerheblich sofern der Ort des Geschehens durch den Versicherungsvertrag gedeckt ist. Bestimmt melden sich gleich einige die es besser wissen und alles aufklären :-)
Falsch.

Guckst Du hier:
A.5.1 Was ist versichert?
Ein anderer hat Ihnen einen Schaden zugefügt

A.5.1.1 Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen Unfall erleiden, den Ihr Unfallgegner durch den Gebrauch seines Fahrzeuges ganz oder teilweise schuldhaft verursacht hat, ersetzen wir Ihnen den erlittenen Personen- und Sachschaden, für den Ihr Unfallgegner einzutreten hat. Dabei handeln wir so, als sei das Fahrzeug, das den Schaden verursacht hat, bei der XXX Versicherung gegen Haftpflichtschäden versichert.

...und weiter...

A.5.3 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Sie haben bei der Auslandsschadenschutzversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland.

Das ist ein Auszug der AKBs.Die können bei jedem versicherer etwas abweichen.

Was Du meinst, ist die sogenannte Mallorca Police.

Gruß
AlexH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2009, 12:07   #3
Smallseven
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Smallseven
 
Registriert seit: 12.06.2003
Ort: Bamberg
Fahrzeug: E60 530i (03.08)
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Wo ist denn das Zitat her (hab ich doch nie behautet) ?
__________________
Mfg&T
Smallseven
Smallseven ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2009, 12:10   #4
AlexH
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
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Ha,ha..Scherzkeks.Du hast deinen Beitrag Nr.4 eben geändert.
AlexH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2009, 12:19   #5
Smallseven
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Smallseven
 
Registriert seit: 12.06.2003
Ort: Bamberg
Fahrzeug: E60 530i (03.08)
Standard

Aber immerhin bevor die Antwort kam

Kann es sein daß das mit der Ausnahme für Deutschland erst in den letzten Jahren dazukam, oder ist das schon immer so?
Smallseven ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2009, 12:23   #6
AlexH
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 14.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 730 E38
Standard

Ich meine den Auslandsschadenschutz gibts ohnehin noch nicht so lange...bin mir aber nicht sicher. Könnte also durchaus sein, daß es erst neueren datums ist, bzw. andere Versicherer diesen Passus unterschiedlich gestalten
AlexH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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