So ich habe mich nochmals erkundigt bezüglich nachträgliche Veränderung mit Leuchtmitteln am Fahrzeug.
Jede Beleuchtung ist unter folgenden Voraussetzungen eintragungsfrei:
Die Leuchte muss typengenehmigt sein (Leuchten mit einem e-Zeichen).
Die Wirkung von Leuchten darf nicht durch überlackieren verändert werden.
Die Leuchtmittel (z.B. US Posis) dürfen nicht vom Fahrzeug abstehen.
Die Leuchtmittel dürfen nur eine bestimmte stärke ( Lichtstärke ) haben.
@ behrchen
Das was du da verbaut hast ist definitiv strafbar!!!!!!!!!!!!! Aber das wissen wir ja schon
[Bearbeitet am 7.8.2003 um 13:40 von LEXX]