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BMW 7er, Modell E38
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Alt 08.02.2004, 20:06   #21
Merlin
Cruiser
 
Benutzerbild von Merlin
 
Registriert seit: 17.06.2002
Ort: erster Wohnsitz: Avalon zweiter Wohnsitz: Camelot
Fahrzeug: 728iA(09/96), 330CiA Cabrio (04/04) R1200C Cruiser (9/97)
Standard

@Kohl,

lies Dir bitte den Eröffnungsbeitrag noch mal durch. Der Anwalt hat garnichts zugegeben.

'... und wenn diese Werkstatt beim Austausch keine Original Teile verwenden würde, wär dies nicht die Schuld des Vorbesitzers.'

Gruß
Merlin
__________________
Auge um Auge macht die Welt blind.
(Mahatma Gandhi)
Merlin ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2004, 22:18   #22
knuffel
† 2023
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
Standard

Zitat:
Original geschrieben von Merlin


'... und wenn diese Werkstatt beim Austausch keine Original Teile verwenden würde, wär dies nicht die Schuld des Vorbesitzers.'

Gruß
Merlin
Hi,Merlin.

Das blöde ist,daß der Vorbesitzer dennoch in der Haftung steht,
obwohl er selbst "gelinkt" wurde.
Um dann SEINEN Schaden,der durch die Haftung entsteht wieder auszugleichen,
müsste der wiederum die Werkstatt in Regress nehmen......
(Ähnlich wie bei Unkennntis über Unfallschäden,die nach Kauf festgestellt werden)
Man argumentiert diesbezüglich:
Wenn man verantwortlich handeln will,kann man das Fahrzeug vorm
Verkauf ja eingehend prüfen und Mängel gutachterlich attestieren lassen,
um dann mit "reiner Seele" zu verkaufen.
Sprich : Möglichst Risikofrei.
Ich habe meinen Touring verkauft und bin mit dem Käufer am Verkaufstag
zusammen zum TÜV.Wir baten den Beamten um die HU mit dem Background
der Verkaufsabsicht und der festzustellenden Mängelfreiheit.
Würde ich jedem empfehlen.
So hält man das Risiko klein,trotz im Vertrag vereinbartem Gewährleistungsausschluss
dennoch für irgendwas,von dem man selbst nichts wusste,in Regress genommen zu werden.
Denn die unbekannten/unsichtbaren Mängel hebeln den Ausschluss der Gewährleistung
wegen dann behaupteter Arglist komplett aus.

Gruß
Knuffel
__________________


Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2004, 22:30   #23
Soundflax
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Soundflax
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Neißemünde
Fahrzeug: 530d 12/2018
Standard

Ich glaube, der Eröffnungsbeitrag ist nicht richtig durchgekommen.
Hier wird eindeutig von Kauf vor 2 Jahren geschrieben.

Dazu der Gesetzestext:
Abschluss des Kaufvertrages bis 31.12.2001

Wurde der Kaufvertrag bis zum 31.12.2001 abgeschlossen, gilt das alte Kaufrecht. Danach betrug die Frist zur Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche hinsichtlich einer beweglichen Kaufsache sechs Monate ab Ablieferung. Ist diese Frist abgelaufen, ist der Käufer mit seinen Rechten ausgeschlossen, wenn sich der Verkäufer auf die Verjährung beruft.

Im Klartext: Käufer klagt wegen argl. Täuschung
Verkäufer sagt: schön ich nicht und zu lange her!
Richter sagt: Richtig, verjährt!
__________________
LG Karsten
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 
Soundflax ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 08.02.2004, 22:40   #24
knuffel
† 2023
 
Benutzerbild von knuffel
 
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
Standard

Hi,Soundflax.

Die Frage kann wohl nur Dieter genau beantworten.
Sein Beitrag stammt vom 8.2.2004
Zwei Jahre zurück wäre dann der 8.02.200 2

Womit die 6-Monate Gewährleistungsfrist nicht greift.

Gruß
Knuffel
knuffel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2004, 08:06   #25
Marantzpaul
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 13.12.2002
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38 740i
Standard

Richtig, der Wagen wurde Februar 2002 gekauft und nach den bisherigen Aussagen, habe ich wohl das Nachsehen.
Trotzdem vielen Dank für eure Bemühungen.

Gruß Dieter
Marantzpaul ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2004, 10:13   #26
jaguarman
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 03.11.2003
Ort:
Fahrzeug: 735 iA E38
Standard

und jetzt die Frage an alle Mitlesenden:
Welcher der obig beteiligten Herren ist Volljurist?

  • Sie können jemand anrufen
  • Sie haben einen 50/50 Joker
  • Sie können das Publikum befragen.
jaguarman ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2004, 16:25   #27
Dr. Kohl
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 01.03.2003
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: E39 V8 19.3 l/100 km & AUDI
Standard

Is doch egal! Ich bin Dr. Dr. Dr.

Zitat:
Original geschrieben von jaguarman
und jetzt die Frage an alle Mitlesenden:
Welcher der obig beteiligten Herren ist Volljurist?

  • Sie können jemand anrufen
  • Sie haben einen 50/50 Joker
  • Sie können das Publikum befragen.
Dr. Kohl ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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