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		|  24.01.2005, 16:40 | #31 |  
	| Gast | 
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von Lex
					
				 Das kannst du doch gar nicht beurteilen      Da sieht man das du vom Reifen nur weißt, das er schwarz rund und Profil haben muß      Wenn Du meinen Text richtig gelesen hättest, würdest du auch verstehen     
und was ist mit dem Profil ?  ein Beispiel Yokohama A 008 |  Genau das gleiche, die Löcher interessieren keinen.  
Sobald 3/4 der Gesamtlauffläche abgefahren sind, ist Ende.  
Also, was soll Dunlop dazu sagen?! 
 
Übrigens, die Punkte plus Bussgeld gelten pro Rad    . 
Hatte diesbezüglich neulich noch einen Gerichtsterming, dort ist das bestätigt worden. |  
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		|  24.01.2005, 18:27 | #32 |  
	| V8 Orientblau was sonst 
				 
				Registriert seit: 11.05.2003 
				
Ort: Lubitown 
Fahrzeug: E38 740iA 4.4L (07/2000),                    E46 318i Touring 2,0L (04/2002)
				
				
				
				
				      | 
 
				__________________mit Besten Grüßen Martin   |  
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		|  24.01.2005, 22:04 | #33 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 06.01.2005 
				
Ort: b Bielefeld 
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
				
				
				
				
				      | 
 
	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von John McClane
					
				 
Übrigens, die Punkte plus Bussgeld gelten pro Rad    . 
Hatte diesbezüglich neulich noch einen Gerichtsterming, dort ist das bestätigt worden. |  Das ganze evtl. noch *2: wenn Halter und erwischter Fahrer nichtderselbe = bekommen beide! Bußgeld+Punkte bei abgefahrenen Reifen.
 
Frischlingsgruß 
RS744 |  
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		|  20.04.2009, 22:20 | #34 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 03.04.2006 
				
Ort: Schleswig 
Fahrzeug: 635d E63, Honda 1100xx
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von John McClane  Ein Blick in den Gesetzestext erleichtert oft die Rechtsfindung:
 § 36 (2) StVZO:
 
 Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit
 Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere
 Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren
 Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des
 eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an
 Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf
 der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten
 versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine
 Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten
 dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der
 etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt.
 |  Hallo, 
das bestätigt auch meine Erfahrungen, die auf Tüvprüfungen beruhen, gemessen wird ab der ersten Längsrille des Reifens von Aussen oder eben von Innen, heißt also die ersten Zentimeter sind nicht relevant, sofern nicht schon das Gewebe rausguckt. 
Frank |  
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		|  20.04.2009, 22:34 | #35 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
				Registriert seit: 05.12.2005 
				
Ort: rickenbach 
Fahrzeug: 740,M62 BJ3/98,328itouring/95,Honda Fireblade CBR900RR(sc28)
				
				
				
				
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 na ist ja ein ganz neues thema ;-)  
 punkte gibt es aber nur einmal , also bei 4 abgefahrenen reifen gibt es auch nur 3 (keine 12)
 
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		|  20.04.2009, 22:45 | #36 |  
	| Viel hilft viel! 
				 
				Registriert seit: 08.05.2007 
				
Ort: Royal Palm Beach, FL 
Fahrzeug: Kein BMW
				
				
				
				
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	Zitat: 
	
		| 
					Zitat von huskimarc  na ist ja ein ganz neues thema ;-)  
 punkte gibt es aber nur einmal , also bei 4 abgefahrenen reifen gibt es auch nur 3 (keine 12)
 |  Nee pro Rad wie unser Forums Cop oben bestaetigt hat.
 
Hatte ich mal bei meinem Moped... Arghhh!
				__________________ 
				.
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		|  20.04.2009, 22:56 | #37 |  
	| Erfahrenes Mitglied 
				 
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 ja zahlen darf man pro rad, aber punkte gibt es nur einmal.. was würde dann den ein lkw fahrer machen, kann den schein ja gleich abgeben |  
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