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| BMW 7er, Modell E38 |  |  | 
 
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		|  13.12.2014, 21:05 | #181 |  
	| fährt wieder 7er 
				 
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					Zitat von mahooja  ...ist der Umbau absolut legitim |  Den Hinweis im ETK-Auszug habe ich doch extra rot markiert.    aLWR gehört bei einer Nachrüstung mit BMW-Teilen dazu. Jede andere Form der Nachrüstung kann eh nicht legal sein.
 
Olli |  
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		|  13.12.2014, 21:24 | #182 |  
	| seven till heaven 
				 
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Olli  Jede andere Form der Nachrüstung kann eh nicht legal sein. |  Weil das im BMW ETK so festgelegt ist? Ein Umbau nach der damals gültigen StVO und mit Segen des TÜV's ist also nicht legal?  
Aber ist auch wurscht und keine Diskussion wert, ist an dieser Stelle auch Offtopic (obwohl eigentlich der Großteil des Freds OT ist   ). Das weitere Vorgehen muss eh der TE für sich selbst entscheiden. |  
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		|  13.12.2014, 21:31 | #183 |  
	| Hoher Priester 
				 
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	Zitat: 
	
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					Zitat von Olli  Das stimmt nicht!
 aLRW war IMMER bei Xenon vorhanden (es sei denn, es war Niveauregulierung an Bord), schon zu E 32-Zeiten! Gab es NIE ohne.
 
 "Altes Xenon" braucht keine SWRA, aber IMMER eine Form der Höhenstandsregulierung, entweder in Form der aLWR oder Niveau an der HA! Eine manuelle LWR reicht nicht und reichte nie.
 
 Olli
 |  2x falsch. Die ersten E38 Bj 94 hatten Xenon und manuelle Höhenverstellung. Glaub es mir. Ein Forumskollege hat es genau so gehabt ab Werk.
 
Bei Nachrüstung egal wann braucht man jedoch immer aLWR und SWRA. Ich hatte nachgerüstet und es führte kein Weg zur Eintragung ohne das. |  
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		|  13.12.2014, 21:31 | #184 |  
	| fährt wieder 7er 
				 
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					Zitat von mahooja  Weil das im BMW ETK so festgelegt ist? |  Weil die BMW Betriebserlaubnis für das Bauteil "Xenon-Scheinwerfer" es so festlegt? - Behaupte ich jetzt mal, leider liegt mir das Dokument ja nicht vor. 
 
Aber andere Dokumente liegen mir vor, und bereits bei sowas Profanem wie dem M-Paket (Spoiler vorne / hinten / Türabschlussleisten) für den E 34 wird für eine gültige Betriebserlaubnis vorausgesetzt, dass alle Auflagen erfüllt sind. 
 
Eine davon ist: nur Komplettverbau zulässig. Nur Front- oder nur Heckschürze geht nicht.
 
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass so ein Hinweis bei Xenon-Scheinwerfern (die ab Werk immer* mit aLWR daherkamen) nicht vorhanden sein soll.  
Der ETK ist insoweit ein absolut schlüssiges Indiz. Vielleicht hat hier ja jemand die original EBA für E 38-Nachrüst-Xenon?
 
Vielleicht hat TE aber eh nur umgefriemelte ex-Halogen-Scheinwefer.   
Die sind dann eh reif für die Tonne, weil niemals abnahmefähig.  
Ist TE nicht sogar noch in der Probezeit? Da tun solche Dinge wie illegale Umbauten an der Lichtanlage u.U. gleich doppelt weh.
 
edit:
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von TomS  2x falsch. Die ersten E38 Bj 94 hatten Xenon und manuelle Höhenverstellung. Glaub es mir. |  Fällt mir ehrlich gesagt ziemlich schwer, weil doch bereits die ollen E 32 stets* eine aLWR hatten.
 
* außer wenn Niveau an der HA vorhanden war
 
Olli |  
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		|  13.12.2014, 21:46 | #185 |  
	| seven till heaven 
				 
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					Zitat von TomS  2x falsch. Die ersten E38 Bj 94 hatten Xenon und manuelle Höhenverstellung. Glaub es mir. Ein Forumskollege hat es genau so gehabt ab Werk. |  Jepp, das kann ich, zumindest teilweise, bestätigen. Der erste e38 Fuffi von Daddy, Bj. 12/94 hatte auch Xenon und mLWR. Meiner mit PD 11/94 hat aber ALWR. Natürlich beide in Verbindung mit Niveau.
 
	Zitat: 
	
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					Zitat von TomS  Bei Nachrüstung egal wann braucht man jedoch immer aLWR und SWRA. Ich hatte nachgerüstet und es führte kein Weg zur Eintragung ohne das. |  Mein e34 Kombi war (vernünftig) mit einem HID Kit ausgestattet und hatte nur mLWR und keine SWRA und keine Niveauregulierung. Das Xenon war nicht eingetragen aber ich war mit dem Wagen mehrmals bei TÜV und Dekra zur HU und für diverse Eintragungen wie Fahrwerk, Räder etc. Am Xenon wurde nie etwas beanstandet obwohl illegal, alle Prüfer haben aber immer Wert auf die Funktionsfähigkeit der LWR gelegt. Dies nur zur Info. |  
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		|  13.12.2014, 22:00 | #186 |  
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					Zitat von TomS  Ich hatte nachgerüstet und es führte kein Weg zur Eintragung ohne das. |  Nur interessehalber: Hast du das zwischen 97 und Juni 2000 eintragen lassen? |  
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		|  13.12.2014, 22:00 | #187 |  
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	Zitat: 
	
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					Zitat von mahooja  Mein e34 Kombi war (vernünftig) mit einem HID Kit ausgestattet und hatte nur mLWR und keine SWRA und keine Niveauregulierung. Das Xenon war nicht eingetragen aber ich war mit dem Wagen mehrmals bei TÜV und Dekra zur HU und für diverse Eintragungen wie Fahrwerk, Räder etc. Am Xenon wurde nie etwas beanstandet obwohl illegal, alle Prüfer haben aber immer Wert auf die Funktionsfähigkeit der LWR gelegt. Dies nur zur Info. |  Das scheint dann sehr lange her zu sein. Seit einigen Jahren gibt es beim TÜV im Computer die Abfrage Xenon ja/nein und aLWR ja/nein. Der Prüfer muß das ankreuzen und wenn er ein nein anklickt bei aLWR ist das Fahrzeug automatisch mit schwerwiegendem Mangel durchgefallen. Ich habe das bei 5 Prüfern probiert - keine Chance und kein Ermessensspielraum. 
 
Wenn man jetzt irgendwas vom Hersteller vorlegt sieht das anders aus. Bei dem 94er E38 stand es zB extra ao in den Papieren.
 
Ok, ich denke es reicht hier auch mit der Xenon Probelematik. Entweder der TE rüstet alles ordungsgemäß nach oder baut wieder Halgon ein.
 
PS: bei mir war es um 2004 glaube ich. |  
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		|  13.12.2014, 22:07 | #188 |  
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					Zitat von TomS  Entweder der TE rüstet alles ordungsgemäß nach |    Gute Idee 
 
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					Zitat von TomS  Das scheint dann sehr lange her zu sein. PS: bei mir war es um 2004 glaube ich. |  Zur letzten HU mit dem Kombi war ich 2011 bei der Dekra ohne Probleme, übrigens obendrein mit schönen bläulichen 8000Ks    Die hab ich aber mangels eher mäßiger Lichtausbeute gleich wieder raus geschmissen. |  
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		|  14.12.2014, 02:18 | #189 |  
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 Das artet ja ziemlich aus hier...  
Btw, ich bin nicht mehr in der Probezeit, hab den A1 Schein mit 16 gemacht.  
Also ich werde einfach auf Halogen umbauen. Habe nachbau Halogenscheinwerfer mit Stellmotoren gefunden. Sehen nicht sooo super aus, wegen Chrom, aber wenn man das einfärbt, siehts aus wie original. 
 
Habe jetzt aber ein anderes problem. Als ich den Wagen besichtigt hatte war er warm, motor lief super und alles. Wenn der Motor aber Kalt ist, scheint er etwas unrund zu laufen oder so. Der Sitz vibriert ein wenig, fühlt sich schon komisch an. Aber sobald er etwas temperatur hat, muss man echt zweimal gucken ob der Motor überhaupt an ist.  
Ausserdem konnte ich gestern ein Rasseln aus dem Motorraum warnehmen, dachte ich zumindest. Hatte schon panik, ich hätte doch ein Stück Müll gekauft, aber heute habe ich nochmal gestartet, also das Geräusch kommt von unterm Auto, ziemlich laut. Wird wohl der Kat sein, vielleicht auch beide. Erklärt auch warum ich ab und zu auf der Autobahn das Gefühl hatte, dass die Karre keine Wurst vom Teller zieht, während nach einem kurzen Pipistopp wieder Dampf da war.  
Die komplette Anlage ist ja ein Stück, richtig? Würde gerne die Kats erstmal leer kloppen, und dann nächsten Monat 200 Zeller holen, damit sollte das Problem dann aus der Welt geschafft sein. Wie gehe ich das am Besten an? Abflexen und mit Schellen wieder dran? Welchen Rohrdurchmesser hat die Anlage? 
 
Wie man sieht, wagen nicht mal Umgemeldet und schon gehts investieren los    aber gut, was muss das muss. Das mit den Scheinwerfern ist halt blöde gelaufen. |  
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		|  14.12.2014, 02:32 | #190 |  
	| Hoher Priester 
				 
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 Kann man leicht prüfen, von unten gegen die Kats schlagen und wenn die rasseln sind die fertig. Kann man neu einschweissen lassen um die 500€ |  
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