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BMW 7er, Modell E38 | 
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			20.07.2014, 22:07
			
			
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			#1
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 14.04.2012 
				
Ort:  
Fahrzeug: E38-730iA (20.12.94)
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  MR1580
					 
				 
				Selbst Leuchtendes Nummernschild= SLN 
			
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 Hammerhart - wusste gar nicht das es sowas gibt    Hab mir mal paar Bilder angeschaut, erinnert mich stark an die hintergrundbeleuchteten Werbetafeln im Imbiss oder bei McDonalds    
		
		
		
		
		
		
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			20.07.2014, 23:55
			
			
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			#2
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 18.03.2010 
				
Ort: Neustadt Aisch 
Fahrzeug: JEEP GC4 WK2 CDR
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Edvvde
					 
				 
				... erinnert mich stark an die Hintergrundbeleuchteten... 
			
		 | 
	 
	 
 Laptops kennste nicht, wah *duck-und-weg*
 
@eribetty: 
Aber die Maße für die Mindesthöhe kann ich da nicht lesen, oder ich bin Blind    
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				 
			 
		
		
		
		
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			21.07.2014, 08:32
			
			
		 | 
		
			 
			#3
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 14.04.2012 
				
Ort:  
Fahrzeug: E38-730iA (20.12.94)
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  rubin
					 
				 
				Laptops kennste nicht, wah *duck-und-weg* 
			
		 | 
	 
	 
       kann man das tanken?  
		
		
		
		
		
		
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			21.07.2014, 09:41
			
			
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			#4
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 02.08.2011 
				
Ort: Berlin/ Frohnau 
Fahrzeug: A6 4f Avant
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		Also die Grundidee ist schon mal nicht schlecht, aber ist es ggf.nicht besser, wenn z.b. bei einer starkbremsung die Warnblinker an gehen würden? Kennt man ja von anderen Herstellern. 
Ich denke nicht, dass das SLN so hell leuchten wird, dass da durch andere Verkehrsteilnehmer gewarnt werden können. 
Aber eine Warnblinkanlage erkennt man sofort und kann sie auch schnell richtig einordnen. 
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Lg aus Berlin
			 
		
		
		
		
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			21.07.2014, 09:52
			
			
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			#5
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Taxifahrer 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 08.08.2002 
				
Ort: Alto Adige 
Fahrzeug: S211
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  MR1580
					 
				 
				... schnell richtig einordnen. 
			
		 | 
	 
	 
 Ich glaube, das ist ein gutes Stichwort. Die Idee ist ja ganz putzig, aber was sagt mir im ersten Augenblick eine wild blinkende Kenntafel? An der Stelle erwartet kein Verkehrsteilnehmer sicherheitsrelevante Informationen. Ob es nun zulässig ist oder nicht, weiß ich nicht, aber ich glaube, der Showeffekt (und damit womöglich der Ablenkungseffekt für den Nachfolgeverkehr) überwiegt den beabsichtigten Sicherheitsgewinn bei weitem.
 
Gruss 
Franz  
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				 
  Allradantrieb bedeutet, dass man erst dort steckenbleibt, wo der Abschleppwagen nicht hinkommt.  
(Murphy)  
			 
		
		
		
		
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			21.07.2014, 11:34
			
			
		 | 
		
			 
			#6
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Black & White 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 23.03.2012 
				
Ort: Bezirk Mödling (A) 
Fahrzeug: E38 730d Bj. 04/2001, E30 320i Cabrio BJ. 03/1988
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  rubin
					 
				 
				Aber die Maße für die Mindesthöhe kann ich da nicht lesen, oder ich bin Blind    
			
		 | 
	 
	 
  Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 500 mm über der Fahrbahn liegen.*
  
Ist es das was du suchst? 
§53 Abs.2 Text nach Punkt 4  
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Gruß 
Erich
      
			 
		
		
		
		
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			21.07.2014, 12:15
			
			
		 | 
		
			 
			#7
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
			
				 
				Registriert seit: 06.08.2013 
				
Ort:  
Fahrzeug: E38-740i (11.96)
				
				
				
				
				      
			 
	 | 
	
	
	
		
		
			
			
			 
			
		
		
		Wenn Du ein milliardenschwerer Konzern bist und durch Wegfall der dritten Bremsleuchte ein paar Pfennig pro Wagen sparen kannst, bekommst Du für diese Idee sofort die nötigen Typzulassungen und Genehmigungen. Als Privatperson ist es dagegen ausgeschlossen. 
 
(Vor meinem geistigen Auge sehe ich vor 10 Jahren Daniel Düsentrieb mit den Wachtmeistern Dumpfmoser und Netsohelle diskutieren, warum er nach einer Rechtskurve in der Stadt für "Nebelscheinwerfer ohne Sichtbehinderung genutzt" in Tateinheit mit "linker Nebelscheinwerfer defekt" jetzt 20 Euro zahlen soll.) 
		
		
		
		
		
		
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			21.07.2014, 12:18
			
			
		 | 
		
			 
			#8
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Taxifahrer 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 08.08.2002 
				
Ort: Alto Adige 
Fahrzeug: S211
				
				
				
				
				      
			 
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		@ eribetty 
Der von Dir zitierte Absatz bezieht sich auch die "normalen" Bremsleuchten: paarweise, min. 350mm über dem Boden, max. 1500 mm - ausgenommen Sonderregelungen.
 
Für die 3. Bremsleuchte ist das hier zuständig:    43. Ausnahmeverordnung zur StVZO - 43. StVZOAusnV
Ergebnis: Der Plan mit dem Kennzeichen klappt nicht.
 
Gruss 
Franz  
		
		
		
		
		
		
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			21.07.2014, 12:50
			
			
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			#9
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 † 01.03.2020 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 18.12.2005 
				
Ort: Dortmund 
Fahrzeug: Mercedes E-Klasse Kombi, W211 (LPG)
				
				
				
				
				      
			 
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		Hoffentlich lässt sich Deine Weihnachtsbaum-Beleuchtung nicht mehr nachweisen, nachdem Dir jemand hinten in den Wagen geknallt ist. 
Ansonsten wäre das, angeregt durch eine entsprechende Aussage des Aufgefahrenen, sicher eine willkommene Gelegenheit für seine (oder auch Deine) Versicherung, sich schadlos zu halten und eine Regulierung auf Dich persönlich abzuwälzen.    
Soetwas sind immer Dinge, die kaum einen interessieren, solange nichts passiert. Wenn dann aber doch mal was ansteht, dann hast Du selbst eine Vorlage gegeben um Dir ggfs. ordentlich in den Hintern zu treten. Ob der Gimmick das wert ist?  
		
		
		
		
		
			
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Verdammt! Ich bin sowas von positiv, dass ich die ganze negative Scheiße anziehe...! 
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			21.07.2014, 17:50
			
			
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			#10
			
		 | 
	
 
	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 18.03.2010 
				
Ort: Neustadt Aisch 
Fahrzeug: JEEP GC4 WK2 CDR
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  Franz3250
					 
				 
				
			
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 Das ist genau die Info die ich mir gewünscht habe   
Also, danke für die Infos und Fred hat sich somit erledigt...  
		
		
		
		
		
		
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