Dazu habe ich doch noch eine Frage...
Kaufe ich einen Wagen bei unseren weit verbreiteten Gebrauchtwagenhändlern, fahre damit jetzt einfach mal rum - weil der Wagen halt einfach fahren soll und basta.
Öl und Benzin bekommt er, das war's aber a schon.
Der Vorbesitzer hat so ein Nachrüstset eingebaut, dem Händer ist das erst mal völlig Schnuppe und verkauft mir den Wagen als "normalo". Nun bin ich erst mal ahnungslos...
Nach 2 Monaten in meinem Besitz komme ich in so eine Situation... potz blitz <<BOOOM>> ... und der Unfallgegner sagt "ich wurde geblendet".
Mir ist schon klar, dass des jetzt kein Zuckerschlecken mehr ist und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe... hat meine Mama auch immer gesagt... ja ja...
Nun könnte ich verdonnert werden und kann mich nur noch schütteln....

Wie läuft's den dann ab?
In meinem Kaufvertrag den ich habe (nicht bei unseren Gebrauchtwagenhändlern gekauft) steht nix von Ausstattungen geschweige was von H1, H7 oder gar Xenon.
Beweislast?