


|
BMW 7er, Modell E38 |
 |
|
|
Varianten |
|
|
|
Detail-Infos |
|
|
|
Interaktiv |
|
|

- Anzeige -
|
 |

|
|
|
|

|
 |
|
05.06.2012, 13:23
|
#1
|
|
Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
|
Zitat:
Zitat von Andimp3
Serie nicht aber ggf. als extra bestellt - kann aber eigentlich nicht sein, da Du ja sagtest dass Du das Stellrad im Cockpit für die manuelle LWR hast.
|
Doch, die allerersten E38 hatten Xenon mit manueller LWR.
In einen Nicht-Werks-Xenon E38 nachzurüsten ohne ALWR ist definitiv nicht legal. Hab es selbst durch und war bei ca. 5 Prüfstellen.
Das ist auch nicht Ermessensache des Prüfers. Es gibt im Prüfprotokoll ein Punkt der heißt etwa:
Xenon : ja
ALWR: nein
= durchgefallen
Ausnahmen müssen s.o. eingetragen sein. Ich kenne auch nur ein E38 der werksmäßig Xenon und das Verstellrad hat.
|
|
|
05.06.2012, 15:05
|
#2
|
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von Blecha
Niveauregulierung habe ich.
SWR habe ich auch.
Vom KBA ist ein dreizeiler. Sinngemäß : Hiermit bestätigen wir Ihnen, das ihr Auto die damaligen Vorraussetzungen für Xenon Abblendlicht erfüllt.
Und der Tüv Prüfer hat das Rad sehr wohl gesehen, allerdings meinte er das man die ALWR erst ab 1997 brauche.
|
Dann hatte der Mann keine Ahnung, da diese Änderung deutlich nach dem Stichtag durchgeführt worden ist.
Das selbst Prüfingenieure so betriebsblind sind, ist für mich oftmals nicht nachvollziehbar.
Gerate bei einer Kontrolle an den Richtigen und es wird ein teurer Spass - und jede Menge Rennerei für Dich und/oder Deinen RA.
|
|
|
|
05.06.2012, 18:41
|
#3
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.08.2005
Ort: Wien
Fahrzeug: E39 530d Touring, Alfa 147 1,9JTD 16V
|
Zitat:
Zitat von John McClane
Gerate bei einer Kontrolle an den Richtigen und es wird ein teurer Spass - und jede Menge Rennerei für Dich und/oder Deinen RA.
|
????
Hmmm.... ER muss das ja nicht wissen.... wenn der Prüfer seinen Sanktus gegeben hat!!!!!
HALLO!!!
Wenn ein Prüfer das einträgt, dann ist es "Legalisiert" !!!!!
Schliesslich muss der Prüfer auch dafür geradestehen!!!
BTW:
In Ö haften wir sogar bei der §57a (Pickerl in D AU/HU Jährliche überprüfung)
mit dem PRIVATVERMÖGEN !!!!!
__________________
Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten
It´s better to burn out, than to fade away
|
|
|
06.06.2012, 11:19
|
#4
|
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von Bandit1973
????
Hmmm.... ER muss das ja nicht wissen.... wenn der Prüfer seinen Sanktus gegeben hat!!!!!
HALLO!!!
Wenn ein Prüfer das einträgt, dann ist es "Legalisiert" !!!!!
Schliesslich muss der Prüfer auch dafür geradestehen!!!
BTW:
In Ö haften wir sogar bei der §57a (Pickerl in D AU/HU Jährliche überprüfung)
mit dem PRIVATVERMÖGEN !!!!!
|
Das stimmt! Aber die Rennerei, das alles nachzuweisen, die hast DU, weil DU mit dem nun nicht mehr legalen Pkw unterwegs warst.
DAS genau meinte ich damit.
Und Du kannst mir glauben, hier gibt es jeden Tag eine Menge "Gefälligkeitsgutachten" oder "Pickerl" (wie es bei euch so schön heisst).
Finden wir so etwas raus, wird's für den Prüfer sehr dunkel, denn das mögen die Dachorganisationen überhaupt nicht.
@rubin, das bedeutet nichts weiter, als dass für einen Pkw, der vor dem Stichtag umgerüstet worden ist ohne die Erfordernisse aufzuweisen, eine neue Betriebserlaubnis erteilt hätte werden müssen.
Das passierte nach altem Recht immer dann, wenn er im Zulassungsverfahren zugelassen worden ist.
Fakt ist allerdings: Selbst wenn dem so gewesen ist, kann ein Fahrzeug auch heute noch stillgelegt werden, weil es den Erfordernissen, denen es unterliegen müsste, nicht entspricht und eine Gefährdung anderer verursachen kann.
|
|
|
|
05.06.2012, 18:59
|
#5
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.03.2010
Ort: Neustadt Aisch
Fahrzeug: JEEP GC4 WK2 CDR
|
Zitat:
|
Zitat von xenon-gutachten-k23-01.pdf
Ist die Nachrüstung von Xenon-Scheinwerfern ohne automatische Leuchtweitenregelung und ohne Scheinwerferreinigungsanlage erfolgt, und wurde für das Fahrzeug danach eine neue Betriebserlaubnis erteilt, ist der Mangel aus rein formalrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden.
Im Feld Bemerkungen/Hinweise kann auf eine fehlende Leuchtweitenregelung und/oder Scheinwerferreinigungsanlage hingewiesen werden.
|
Falls jemand gut in Deutsch ist, sollte mir mal erklären worum es in diesem Zitat geht. - Könnte ja sein, das einfach zu viele nicht lesen können und bedürfen einem eBook-Vorleser
Polizeiliches Herum- Herausreden möchte ich nicht sehen, aber vielleicht kann ein Richter dem Fahrer des Kfz mal versuchen zu erklären, dass er daran Schuld ist, wenn die TÜVler sich gegenseitig schon decken 
__________________
|
|
|
06.06.2012, 20:03
|
#6
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 07.01.2010
Ort: F-Kilstett (Strasbourg)
Fahrzeug: 740 dA (e38) '00 , X5 Individual "maritim" '04 , MG F vvc '98 , MG F vvc '97
|
Zitat:
Zitat von Blecha
Vom KBA ist ein dreizeiler. Sinngemäß : Hiermit bestätigen wir Ihnen, das ihr Auto die damaligen Vorraussetzungen für Xenon Abblendlicht erfüllt.
|
Also diese Aussage (oder Schriftstück) ist ja nun "nichtsaussagend", und hat auch keinerlei Bestand, da genau bezeichnet sein müßte wie die beschaffenheit ist. Ansonsten könnte man hinterher ja was ändern, und den "wisch" vorlegen...
Desweiteren Brauch keiner Xenonscheinwerfer (wenn originalteil) eintragen lassen. Dies wurden von BMW schon gemacht, sie wurden typisiert, und sind somit generell am E38 Zulässig.
WENN, dann muß die Ausnahmegenehmigung mit Hinweis (Hier: auf die fehlenden ALWR) eingetragen sein!!!
Bestes Beispiel: Mein MG... er besitzt überhaupt keine LWR. Weder automatisch oder manuell. Zum Zeitpunkt der Zulassung war die LWR im Innenraum aber vorgeschrieben...
Das "Fehlen" stand in den Papieren...
Jetzt nicht mehr, weil den Franzosen so ein Blösinn nicht interessiert...
|
|
|
06.06.2012, 20:05
|
#7
|
|
Gast
|
Zitat:
Zitat von mevox
Desweiteren Brauch keiner Xenonscheinwerfer (wenn originalteil) eintragen lassen. Dies wurden von BMW schon gemacht, sie wurden typisiert, und sind somit generell am E38 Zulässig.
WENN, dann muß die Ausnahmegenehmigung mit Hinweis (Hier: auf die fehlenden ALWR) eingetragen .
|
Falsch.
Aber nochmal erklär ich das nicht  .
|
|
|
|
06.06.2012, 20:09
|
#8
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 07.01.2010
Ort: F-Kilstett (Strasbourg)
Fahrzeug: 740 dA (e38) '00 , X5 Individual "maritim" '04 , MG F vvc '98 , MG F vvc '97
|
ach nee?
Warum ist (war) dann bei mir kein Xenon eingetragen?
|
|
|
06.06.2012, 20:23
|
#9
|
|
Gast
|
Mevox: Dat weiß ich doch nicht!
|
|
|
|
06.06.2012, 20:12
|
#10
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.01.2010
Ort: Köln
Fahrzeug: E38 740i 6-Gang Schalter PD: 02.04.96, Ford Sierra DOHC mit etwas Tuning als Winterspassmobil, Fiat Barchetta für den offenen Sommer
|
Die Fiat Barchetta besitzt bis zum letzten Baujahr 2005 keine LWR, dies ist aber nur in den Papieren zum Fahrzeug als Sondereintrag angegeben und muss vom Prüfer explicit gesucht werden wenn er denn dem Fahrer nicht traut.
In den Papieren die dem Fahrer vorliegen gibt es hierüber keinerlei Aussage.
Daher kann ich die Auslegung auch verstehen die besagt woher der Fahrer wissen soll ob ab Werk oder nicht.
Wenn ich heute so "ne alte Karre" kaufe interessiert es mich im Normalfall nicht, wie der Wagen von Band gelaufen ist. Ohne einen besonderen Einblick hier ins Forum werd ich das auch im Normalfall nie wissen.
Wenn ich also einen 94-96er mit Xenon, LWR und SRA kaufe kann dies doch durchaus so ab Werk gewesen sein. Woher soll ich dies wissen?
__________________
740er Schalter, 4,4i ohne Vanos aus 96  auf Gas und im überwiegenden Kurzstreckenverkehr
Sogar unser Hund ist gechippt!
Bringt aber nix, säuft genausoviel wie vorher und schneller isser auch nicht geworden...
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
| Themen-Optionen |
|
|
| Ansicht |
Hybrid-Darstellung
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|