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04.09.2007, 12:43
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.01.2005
Ort: Hattingen
Fahrzeug: 735i (8/2000 E38), 750i (12/1998 E38)
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Zitat:
Zitat von hot-iceman-4u
Eine heftige Reaktion Deinerseits wird gar nicht geduldet, so verständlich Dein Ärger auch sein mag. Aber stell Dir nur mal vor, Du erwischst diesen Drecksack im Dunkeln, ohne dass Zeugen zugegen sind  . Er greift Dich direkt an, versucht vielleicht sogar, mit einem gefährlichen Werkzeug nach Dir zu schlagen. Da musstest Du Dich doch wehren  . Und da Du zwar nur so lange Gewalt anwenden darfst, wie es zur Abwehr des gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs nötig ist, Du aber durchaus auch etwas fester zulangen durftest  , als es vielleicht nötig gewesen wäre, um den Aggressor ruhig zu stellen, steht Dir in Deiner Notwehrlage ein gewisser Handlungsspielraum zur Verfügung.
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Ok, notiert. Einmal zuschlagen, dann aber richtig. Schliesslich hat er Dich ja mit seinem Glaskratzwerkzeug angegriffen. 
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