Zitat:
Zitat von John McClane
Zum einen ist der Betrieb der Geräte (wir sprechen von Radarwarnern) ...
Bei den mobilen Navis oder auch festeingebauten sprach ich von Sicherstellung oder Vernichtung der SOFTWARE!
Ich würde die Software nicht vor Ort vernichten, da sich als Beweismittel von Bedeutung ist. Einen Radarwarner überfahr ich vor Ort  .
Die Vorschrift des §23 1b StVO ist übrigens absolut unzweideutig: Nicht nur einzelne technische Geräte, wie z. B. Radarwarngeräte oder Laserstörgeräte, werden von der Vorschrift erfasst, sondern auch andere technische Lösungen, die einen ähnlichen Effekt erreichen. --> Das sind POI zweifelsohne.
|
Nein, wir sprechen nicht von Radarwarngeräten. Und genau da irrst Du: es gibt weiterhin gerade zu den hier diskutierten POI für mobile Navis divergierende Rechtsauffassungen (ob sie unter § 23b StVO fallen), und KEINE dieser Auffassungen ist bislang auch nur durch ein einziges Urteil unterlegt. Die von Dir genannten Urteile betreffen Radarwarngeräte und sind unzweifelhaft nicht einschlägig!
Den gegenwärtigen Diskussionsstand kannst Du im Spiegel-Artikel so in etwa nachlesen. Wen' s näher interessiert: im radarforum.de haben die Polizisten @goose und @bluey das Thema kontrovers diskutiert. Sowohl die Dienststelle von @bluey als auch ein befragter (OWi-)Amtsrichter waren Anfang 2006 der Auffassung: fällt nicht unter § 23b StVO.
@JohnMcLane
Bist Du dann @goose?
Greets
RS744