Zitat:
Zitat von K.C.
aha ich sehe licht am ende des tunnels
geht also bei euch mehr darum, dass nicht die ganze fam.
vom bald toten opa, die prozente ableiten kann
wenn ich es richtig verstanden habe ...
HAST DU RICHTIG!
wollte fragen, ob ihr das könnt bei euch, ob es geht ?
ich meine z.b. wenn ich das auto meiner freundin regelmässig fahre
und einen schaden verursache zahlt die versiicherung nicht, vorallem
wenn man noch im gleichen haushalt zusammen lebt
und da können wir uns dagegen versichern
gruss K.C.
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na hoffentlich reden wir nicht aneinander vorbei...
also: wenn du hier mit dem auto eines anderen fährst, leistet für jeglichen schaden die versicherung des autos (mit dem leidigen effekt, daß die versicherung im rabatt verliert...) hat damit zu tun, daß der geschädigte fußgänger (z.b.) sich immer gleich an den versicherer des autos wenden kann. hat das auto selbst auch schaden erlitten, zahlt der autokaskoversicherer diesen, wenn es denn eine kasko (voll-oder teilkasko) hat. vollkasko zahlt bei unfall des kfz, teilkasko nur bei schaden mit wild,diebstahl,glasbruch,unwetter,etc.
meines erachtens gibt es in deutschland aber keine versicherung, die der fahrer abschließen kann, die den schaden am geborgten auto versichert...aber ich will nicht sagen, daß es definitiv nicht sowas gibt. jedenfalls ist es nicht geläufig so....
ich hoff das war ein verständlicher schnellkurs...danny