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Zitat von Marks
Jetzt bin ich mal gespannt, wie das weitergeht.
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Und was meinst, wie ich erst gespannt bin.
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Zitat von Bastl
natürlich muss der Wert des Wagens angegeben werden.
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Bitte nicht falsch verstehen. Es ist lediglich meine persönliche Meinung.
Wenn z.B. die Instandsetzung 5000 kostet, macht es keinen Unterschied ob der Wagen "wert genug dafür" ist oder "wert genug plus 3000".
Genauso wenn im Zuge der Ermittlung der Instandsetzungskosten der Zeitwert überschritten wird, kann man auch aufhören weiterzuermitteln.
Es reichen dann letztlich "grösser als" und "kleiner als" Betrachtungen.
Auch wenn man akademisch eine Doktorarbeit machen könnte, reicht der pragmatische Blick.
Zitat:
Zitat von Bastl
...und das findet Dein eigener Gutachter heraus. Ist das in der Schweiz anders und Du musst den von der Versicherung nehmen?
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Es kommt in aller Regel der Schadenexperte der Versicherung.
In der Schweiz gibt es nicht wie in D einen grossen Markt an unabhängigen Schadenexperten.
Im Reparaturfall verhandelt er mit dem Instandsetzer und macht dann einen Vorschlag.
Wenn der Geschädigte damit nicht einverstanden ist, kann er mal das Einverständnis verweigern und mit Begründung eine Nachbesserung verlangen, die dann entweder kommt oder nicht kommt. Soweit ist mir der Ablauf bekannt.
Wie ggf ein harter Einspruch erfolgen müsste, weiss ich nicht. Hab auch keine Lust darauf. Wie aussichtsreich das wäre, hängt natürlich vom Einzelfall ab.
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Zitat von Bastl
Was Du nicht belegen kannst, gibt es nicht. Das wird echt eine schwere Kiste, wenn der Wagen zur Auslieferung nackt war.
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Da drehst jetzt aber du im Kreise.
Wie heisst es so schön "Seeing is believing".
Das Auto ist in seiner ganzen Pracht ja noch hier.
Was du sagst, würde stimmen, wenn die Karre weg wär oder nur noch ein Aschehaufen.