Zitat:
	
	
		| 
					Zitat von Erich  E34-525tds = das Fahrzeug von DieselfrankDazu hatte Dieselfrank einen Kommentar abgegeben, und der wurde als Unfug bezeichnet.
 Es geht definitiv am E34 und E32. Und das kann man also nicht generell als Unfug abtun.
 Kann ja mal einer in seiner E38 BA nachschaun, ich hab keine.
 | 
	
 
	Zitat:
	
	
		| 
					Zitat von ramsesp  Ein Blick in die E38-BA hilft ungemein (Version 7/98, S.176): 
 "Beim Grenzübergang in Länder, in
 denen auf der anderen Straßenseite als
 im Zulassungsland gefahren wird:
 [...]
 
 Fahrzeuge mit Xenon-Licht*:
 1 Lampenabdeckung der Fernlichtscheinwerfer
 entriegeln und abnehmen
 (siehe Seite 183)
 2 Linksverkehr: Scheibe (Pfeil) nach
 links drehen
 3 Rechtsverkehr: Scheibe nach rechts
 drehen."
 | 
	
 So wieder zurück am Schreibtisch.
Ich könnte mir vorstellen, bei den Halogenscheinwerfern wird das oben genannte recht ähnlich gehandhabt, nur halt nicht ganz so simpel wie bei den Xenon-Scheinwerfer oben beschrieben. Deshalb muss der Keil dann vorübergehend überklebt werden. 
Es gibt nämlich keine UK- (oder  Linksverkehr -) Scheinwerfer. Diese sind in den Ländern nur entsprechend voreingestellt. 
Für den TE gilt nur die Essenz: keine Scheinwerfer-Neuanschaffung wegen des Umzugs notwendig. Das geht in Eigenregie oder beim 

 .