Zitat:
Zitat von PacificDigital
bzw. ein Richter in Haft...
|
Wie in Haft nehmen?
Wir reden hier von einer Ordnungswiedrigkeit...
In Haft nehmen setzt eine böswillige Absicht voraus.
Kotze ich dem Freundlichen Herren auf seine grüne Krawatte weil ich vorher Orangensaft getrunken habe und weis das ich diesen nicht vertrage und er bekommt ein paar Tage später Herpes am Mund und schaut dann aus wie mit Botox behandelt und versucht sich in Suizid weil er nicht weis wie er das seiner "Alten" zuhause erklären soll, doch das misslingt und sagt dem Arzt "der Abkotzer den ich kontrolliert habe ist schuld" , kann mich der Richter auch nicht verdonnern mit der Begründung "das war böswillige Absicht, dass Sie Orangensaft getrunken haben"..."und Sie wussten, dass Sie diesen nicht vertragen".....
Das setzt keine böswillige Absicht voraus, wenn man so ein Licht einbaut - Es sei den, man versucht sich in Suizid in dem man mit Absicht andere Blendet und die Scheinwerfer in den Himmel leuchten lässt... dann ist aber der Richter eher gewillt einem die Bereuung von so Gummi-Fetischisten nahezulegen...
Nachtrag: Bitte meinen Text etwas mit Humor aufnehmen.
Klar Zivilrecht kommt noch nach und dass kann schon unangenehm werden...