Rechtsfrage Tagfahrlicht
Hallo Männers,
hab mir ein eLightmodul/Comfort bestellt. Hintergrund ist einzig Coming und Leaving Homefunktion, die Pacecareffekte sind eher unwichtig (oder Quatsch). AAAAAAber, mir kam die Option Tagfahrlicht über Standlicht unter. Meine Idee ist das Standlicht auf SMD umzurüsten und die Tagfahrlichtoption zu nutzen.
Ist das mittlerweile erlaubt weil es so ziemlich jeder Neuwagen hat oder dürfen das nach wie vor nur exorbitante Steuerzahler wie die Autoindustrie, die die nötigen Gelder in diverse Taschen fließen lassen haben um dies zu verbauen.
Könnte mir vorstellen dass manche Herren von der Polizei mir was von Blendung erzählen werden obwohl das Abblendlicht um Welten heller ist. Leider haben jene davon null Plan und sind auch vielen anderen Dingen einfach geistig auf der Strecke geblieben.
Grüße das Fimonchen
Anmerkung: Meine Meinung über diverse Ordnungshüter bitte ich zu entschuldigen, aber wer mein Fahrzeug stilllegen möchte(kein Scherz) weil das Xenonlicht nicht im Schein explicit eingetragen ist, hat den Bogen eindeutig überspannt!
|