Zitat:
Zitat von Andimp3
Nein, dem ist leider nicht so ! Erfüllungsort für die Nachbesserung (die Möglichkeit musst Du dem Verkäufer einräumen) ist der Ort an dem das Fahrzeug verkauft wurde. Siehe dazu auch hier.
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Glück gehabt

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3. Eine Nachbesserung erfolgt grundsätzlich am Ort des Verkäufers Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt nur, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher ist.
4. Die Kosten des Verbringens trägt der Verkäufer.
5. Der Käufer ist zur Minimierung dieser Verbringungskosten verpflichtet. (Schadensminderungspflicht).
6. Es ist Sache des Verkäufers, wie und durch wen er den Mangel behebt.
Es obliegt dem Verkäufer, ob der zur Behebung des Mangels einen anderen Händler am Ort des Käufers beauftragt, um die Transportkosten zu vermeiden oder die Nachbesserung selbst durchführt.
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