


BMW 7er, Modell E38 |
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30.11.2005, 22:12
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 21.10.2005
Ort: Köln
Fahrzeug: BMW 740ia (E38) BJ 4/98
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Händler stellt sich quer wegen Gewährleistung!
Hi,
ich habe an meinem 7er ja einige kleine Problemchen,welche mir beim Kauf nicht aufgefallen sind.
1.Regensensor defekt
2.PDC defekt
3.Rost Unterkante rechte Tür
Nun meint der Händler er hätte sich bei BMW die Funktion vom Regensensor bestätigen lassen.Das PDC will er den Sensor bezahlen aber nicht die Arbeitsstunden.Den Rost habe ich noch nicht erwähnt.
Was soll ich nun machen?Am besten direkt zum Anwalt damit oder?
Wie sind die Chancen zu gewinnen?Gut?Schlecht?
Hab den Wagen seit 2 Wochen.
__________________
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30.11.2005, 23:50
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#2
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Wenn du eine BMW Garantie hast (Europlus) dann geh einfach zu nem anderen BMW Händler, und lass es da machen.
Ansonsten schau durch die Garantiebedingungen und achte drauf, ob das PDC und der Regensensor mit abgedeckt sind (sollte so sein).
Dann kann er sich nicht drücken, geht dann halt auf Garantie statt auf Gewährleistung, was Dir aber egal sein kann.
Was den Rost angeht....schwer zu sagen, dass der nicht frisch sein kann dürfte klar sein, aber da geht wenn überhaupt sicher nur was mit Kulanz......
Wo haste denn den Wagen gekauft?
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01.12.2005, 07:46
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.11.2004
Ort: Donaueschingen
Fahrzeug: 525tds E34 und 730D E38
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hi Frrezman,
les doch erstmal deine Garantiebedingungen durch
Es scheinen mal wieder 2 "Helden" am Werk zu sein:
Der eine will für lau nen Neuwagen, und der andere versucht sich aus der Pflicht zu stehlen.
Also: wie ihr zusammen kommen könnt steht eindeutig in den Garantiebedingungen. Ist das gesammte Auto umfassend abgedeckt, oder "nur" die lebenswichtigen Aggregate?
E+ wäre (fast) alles und z.B. GGG nur Motor, Antrieb, Lenkung, etc. . Und es gibt noch viele andere Garantiegeber mit anderen Einschränkungen.
Wenn in den ersten 6 Monaten bei Funktionsfehlern dein Händler nachweisen kann, dass zum Zeitpunkt der Übergabe die Beanstandungen nicht da waren, dann ist er aus der Gewährleistung raus. (Ein ordentlich geführtes Übergabeprotokoll genügt - und Kantenrost ist kein Funktionsmangel) Nach 6 Monaten musst du als Käufer nachweisen, dass die Funktionen von Anfang an nicht gegeben waren. (wird dir schwerfallen)
PDC, Raintronic und Rost waren doch mit dem nötigen Sachverstand und abgesetzter rosa 7er-Brille bereits bei ner Besichtigung und ausgiebiger Probefahrt erkennbar.
Also keine versteckten Mängel.
Ich kann dir nur raten: Such mit deinem Händler auf dem gütlichen Weg eine Einigung. Auch nach dem "neuen" Gewährleistungsrecht hat er die besseren Karten - wenn er sich nicht ganz doof anstellt.
Ich wünsch dir viel Glück, gut aus der Sache raus zu kommen.
Gruß Reiner
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01.12.2005, 08:53
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#4
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Gast
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Ich muss mich jetzt aber langsam sehr über dieses Forum wundern! Da hat einer ein Problem und stellt eine höfliche Frage und dann wird er erst beleidigt und dann mit Falschinformationen gefüttert...
Zitat:
Zitat von dieselspaß
Es scheinen mal wieder 2 "Helden" am Werk zu sein:
Der eine will für lau nen Neuwagen, ...
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Was ist denn daran bitteschön "heldenhaft", wenn jemand seine gesetzlich garantierten Rechte einfordern will?
Zitat:
Zitat von dieselspaß
Wenn in den ersten 6 Monaten bei Funktionsfehlern dein Händler nachweisen kann, dass zum Zeitpunkt der Übergabe die Beanstandungen nicht da waren, dann ist er aus der Gewährleistung raus.
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Falsch! Lt. gänginger Rechtssprechung wird in den ersten sechs Monaten stillschweigend vom Vorhandensein eines Defektes bereits beim Kauf ausgegangen.
Und da wie wir alle wissen (oder eben auch nicht ), dass es Nichtjuristen untersagt ist, öffentlich juristsche Ratschläge an Dritte zu geben, stelle ich hiermit fest, dass es sich bei allen meinen Äußerungen um meine persönliche Meinung handelt!
Zitat:
Zitat von dieselspaß
PDC, Raintronic und Rost waren doch mit dem nötigen Sachverstand und abgesetzter rosa 7er-Brille bereits bei ner Besichtigung und ausgiebiger Probefahrt erkennbar.
Also keine versteckten Mängel.
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Irrelevant, siehe meine Ausführungen oben...
Zitat:
Zitat von dieselspaß
Ich kann dir nur raten: Such mit deinem Händler auf dem gütlichen Weg eine Einigung. Auch nach dem "neuen" Gewährleistungsrecht hat er die besseren Karten - wenn er sich nicht ganz doof anstellt.
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Eine gütliche Einigung ist immer erstrebenswert, allerdings ist es absolut widersinning, auf seine gesetzlichen Rechte zu verzichten, schließlich heißt das Spiel hier "Ausflug in's Gewährleistungsrecht" und nicht "Poker".
Um's denn nochmals klar zu machen und die Garantiegeschichte mal außen vorzulassen (hat Red.Dragon ja auch schon völlig richtig behandelt):
Innerhalb der ersten sechs Monate kannst Du alle Defekte beanstanden, der (gewerbliche) Verkäufer übernimmt alle, ich darf's nochmal kurz betonen: alle die Reparatur betreffenden Kosten.
Es ist eine beliebte Masche, der Gebrauchtwagenhändler, sich um diese Kosten zu drücken, da kommen plötzlich Vorschläge wie:
Sie übernehmen Material, wir übernehmen Arbeitszeit und so weiter und die skrupellosesten Händler brummen dem ahnungslosen Kunden auch noch die Originalpreise auf's Auge, obwohl sie die Teile selbst mit Rabatt erworben haben...
Alles schon gesehen 
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01.12.2005, 11:40
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Ford S-Max Titanium 2.0 TDCI (07/09), VW Bus T3 Westfalia Joker (3/81)
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@Uli: voll korrekt in allen Punkten !
@dieselspaß:
Sorry, aber du hast bezüglich Garantie-/Gewährleistungsrecht wirklich überhaupt keine Ahnung. Und deinen Ton solltest du auch mal überdenken...
@reddragon:
Einfach zu einem anderen Freundlichen gehen, ist nicht so einfach. Der Händler, der die das Fahrzeug veräußert hat, muß das Recht der ersten Nachbesserung erhalten bzw. dem Besuch bei einem anderen Freundlichen zustimmen, sonst besteht die Gefahr, daß du dein Recht auf Korrektur des Mangels im Rahmen der Garantie-/Gewährleistung verspielst.
__________________
Gruß,
Rudi
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01.12.2005, 11:56
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#6
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Gast
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leider nicht ganz richtig
@ uli, @rednose
Ich fürchte, trotz eurer durchaus launigen Antworten, dass dieselspass recht haben dürfte.
1. Das Auftreten eines Mangels in den ersten 6 Monaten nach Kauf begründet eine Vermutung - mehr aber auch nicht -, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war.
2. Kann der Händler beweisen, dass das Teil bei Übergabe funktioniert hat - was natürlich schwer ist, aber nicht unmöglich - besteht keine gestzliche Gewährleistung. Vielleicht hilft dann noch die Garantie.
3. Ob bei einem 98er Baujahr Rost überhaupt einen Mangel darstellt oder eine altertypische Erscheinung lasse ich mal dahingestellt. So klar ist das jedenfalls nicht.
Fazit:
Alles nicht so einfach. Ein Streit will hier wegen der Kosten wohlüberlegt sein.
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01.12.2005, 12:18
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#7
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von rednose
@reddragon:
Einfach zu einem anderen Freundlichen gehen, ist nicht so einfach. Der Händler, der die das Fahrzeug veräußert hat, muß das Recht der ersten Nachbesserung erhalten bzw. dem Besuch bei einem anderen Freundlichen zustimmen, sonst besteht die Gefahr, daß du dein Recht auf Korrektur des Mangels im Rahmen der Garantie-/Gewährleistung verspielst.
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Das ist im Rahmen der Gewährleistungsansprüche natürlich vollkommen richtig, hier darf der Händler bis zu 3x nachbessern, bevor ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht.
Anders wäre es bei (auch nur) der EuroPlus, da kann er zu jedem Händler mit gehen, da es eine Garantieversicherung ist, die dann übernimmt, und das ist in diesem Falle ja immer die selbe, egal welche BMW autorisierte Werkstatt letztlich repariert.
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01.12.2005, 12:22
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.05.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: 740i
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Hallo,
Es handelt sich um einen 7 Jahre alten gebrauchten Alltagswagen. Ich finde es lächerlich sich bei solchen Kleinigkeiten auf die Gewährleistung zu berufen.
Rost hat in meinen Augen nix mit Gewährleistung zu tun und Regensensor und PDC kann man bei einer normalen Probefahrt ohne jeglichen übertriebenen Aufwand prüfen.
Sorry, kauft Euch Neuwagen, wenn keine Mängel dran sein sollen....  - und keine 7 Jahre alten Autos...
...ciu...
P.S.: Nur meine Meinung, nicht in den falschen Hals bekommen...
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01.12.2005, 12:29
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#9
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von Audi.V8
Hallo,
Es handelt sich um einen 7 Jahre alten gebrauchten Alltagswagen. Ich finde es lächerlich sich bei solchen Kleinigkeiten auf die Gewährleistung zu berufen.
Rost hat in meinen Augen nix mit Gewährleistung zu tun und Regensensor und PDC kann man bei einer normalen Probefahrt ohne jeglichen übertriebenen Aufwand prüfen.
Sorry, kauft Euch Neuwagen, wenn keine Mängel dran sein sollen....
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Also ein Freibrief für alle Gebrauchtwagenhändler?
Mal im Ernst, welcher "normale" Mensch weiss schon, wie er einen Regensensor prüfen soll, oder wie ein PDC korrekt funktioniert, wenn er vorher noch keins hatte.
Meinem Vater (ist über 70 der gute) ist es z.B. überhaupt nicht aufgefallen, dass er überhaupt einen Regensensor hat, und schon gar nicht dass dieser nicht funzt weil der Händler beim Scheibentausch ne falsche Scheibe eingebaut hat.
Soll nun jeder Profi den normalen Kunden übers Ohr hauen dürfen, nur weil der sich nicht auskennt?
Da kann ich nicht zustimmen, sorry!
Und das sieht der Gesetzgeber ja gottlob so wie ich....
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01.12.2005, 12:33
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 18.10.2004
Ort: Tenerife
Fahrzeug: V8 ATM Krücke
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Buenas,
schoen wie die Autoindustrie Ihre Kunden gedrillt hat und es seinen Naehrboden gefunden hat. Wer fehlerfreies Auto will soll gefaelligst Neuwagen kaufen. Und noch nicht mal diese sind tatsaechlich fehlerfrei, im Gegenteil die Kunden, auch im "Luxussegment" sind wahre Testfahrer.
Rost ist also bei 7 jaehrigen Autos der neueren Modellreihen hinzunehmen, stillschweigend und devot, ist ja kein Neuwagen.
Selten soviel Unfug gelesen
Wenn ein Premiumhersteller unfaehig ist Autos herzustellen die nicht mal 10 Jahre rostfrei sind, dann gute Nacht.
Und nur mal am Rande: Nur weil sich jemand auf existente Rechte beruft, mit welchen uebrigens auch die Industrie plant und rechnet, sollte dieser auch diese wahrnehmen duerfen und sollen.
Verbreitung der assigen Parole: " Schnauze wenn kein Neuwagen " sollte tunlichst eingedaemmt werden
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