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Hallo zusammen,
leider ist mir mein schöner 7er am Montag morgen auf dem Weg zur Arbeit abgebrannt
Er fing an zu ruckeln (wie bei Zündaussetzern), dann kam Benzingeruch durch die Lüftung rein. Ich fahre also rechts ran und steige aus, um nachzusehen was da los ist.
Es zischte einmal so, als wenn man Wasser auf die heiße Herdplatte verschüttet. Und dann kamen auch schon Flammen vorne raus.
Ich rief dann gleich die Feuerwehr an. Die kam auch recht schnell und löschte den Brand.
Heute bekam ich das Gutachten ... Wiederbeschaffungswert 3500.-
Davon geht noch der Restwert (200.-), die SB (150.-) und die Mwst. ab!
Da bleiben gerade mal 2500.- übrig.
Leider gibt es vergleichbare Fahrzeuge (Ez., Ausstattung, Km-Stand) aber erst ab ca. 5000.-
Folgende Definition habe ich im Internet gefunden:
"Der Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten gebrauchten Kfz ist nach dem Preis zu bestimmen, den ein Geschädigter aufzubringen hat, wenn er von einem seriösen Händler ein dem Unfallfahrzeug vergleichbares Ersatzfahrzeug nach gründlicher technischer Überprüfung erwerben will."
Wie soll man sich da verhalten?
Was würdet ihr mir empfehlen?
DU müsstest das Recht haben, Dir den Gutachter selbst auszuwählen.
Weiterhin kannst Du dem Gutachter eine Aufstellung machen, was alles im Fahrzeug über die Serie hinaus installiert war.
Dabei sollte etwas herauskommen, was mindestens so hoch liegt, wie Deine eigenen Rechernchen zum Wiederbeschaffungswert.
Falls die Feuerwehr schnell kam, ist vielleicht nur Kunststoff verbrannt ?
Hat jemand mal errechnet ,was ein Neueibau der verbrannten Teile kostet ?
oder ist der Wagen auch innen rettungslos "verstunken " ?
Beim wiederaufbau kann der Wiederbeschaffungswert bis gegen 130 % betragen.
Gab es zuvor Reparaturen, die ev. den Brand begründet haben könnten ?
Was ist wohl die Ursache gewesen ?, Vorbeugungstipps ?
Falls die Feuerwehr schnell kam, ist vielleicht nur Kunststoff verbrannt ?
Hat jemand mal errechnet ,was ein Neueibau der verbrannten Teile kostet ?
oder ist der Wagen auch innen rettungslos "verstunken " ?
Beim wiederaufbau kann der Wiederbeschaffungswert bis gegen 130 % betragen.
@Sinclair:
Äh - kurze Frage - Die Fotos oben hast aber schon gesehen?
Alleine der Motor liegt ja schon bei über 10.000€
@koratec
Schade um das schöne Auto. Du solltest ein weiteres Gutachten bei der Versicherung anfragen. Der Wiederbeschaffungswert kann niemals so niedrig sein.
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
Zitat:
Zitat von Sinclair
DU müsstest das Recht haben, Dir den Gutachter selbst auszuwählen.
Weiterhin kannst Du dem Gutachter eine Aufstellung machen, was alles im Fahrzeug über die Serie hinaus installiert war.
Dabei sollte etwas herauskommen, was mindestens so hoch liegt, wie Deine eigenen Rechernchen zum Wiederbeschaffungswert.
Seit wann ist das bei Kaskoschäden so ? Ist natürlich falsch...freundlich nochmal nachfragen, aber wirklich viel kannste bei Sturheit nicht machen.
Ort: Kornwestheim
Fahrzeug: E38 740 M60,T6 Lang DSG Euro 6 EZ 12-16 , e91 330xd 09-03
Recht hast lexi, beim kaskoschaden bist auf den gutachter angewiesen den dir die versicherung schickt.
Einzige möglichkeit ist, im bekanntenkreis nachzufragen ob jemand einen gutachter SEINES vertrauens kennt, ihm das gutachten zukommen zu lassen und dann eine erhöhung des wiederbeschaffungswertes zu erreichen insofern DEIN gutachter da eine chance sieht.
Kann dich u.u. geld kosten, aber wenn der wiederbeschaffungswert dann bei etwa 5tsd euro liegt, dann ist dir doch damit geholfen, ein versuch wäre es doch wert..
Oli
werdet mit der eingeschränkten Gutachterwahl bei Kaskoschäden wohl leider recht haben;
umso höher ist dann die Bedeutung einer dem Gutachter übermittelten Liste über die im Wagen vorhandene Zusatzausstattung, die das was die VIN ergibt, in der Regel übersteigen dürfte. Hier lohnt sich dann, einen Nachmittag Arbeit reinzustecken (und ggfs. die Nachweise, Fotos, ...zusammenzutragen) und sodann begründet um Revision des Gutachten zu bitten.
Irgendwie muss der TE ja auch begründen können, wie er auf 5K kommt, das Gutachten jedoch nur auf 3,5K.