Hallo, habe mir vor 4,5 Monaten einen gebrauchten BMW bei einem Toyota-Händler gekauft. Dabei war die Car Garantie, welche das Papier nicht wert ist auf der sie geschrieben ist. Nun treten folgende Mängel auf:
PDC (Park-Distance-Control) außer Funktion
Hydraulik der automatischen Heckklappe teilweise ohne Funktion
Erhöhter Ölverbrauch
Pixelfehler Kombiinstrument
Warnung „Verschlechterung der Abgaswerte“
Fahrzeugbatterie defekt
Habe mich telefonisch mit dem Händler in Verbindung gesetzt und freundlich auf die Gewährleistung insbesonders innerhalb der ersten 6 Monate ab Kauf hingewiesen. Als Antwort bekam ich: Als das Auto vom Hof gefahren ist war alles in Ordnung. Das wäre für ihn der Beweis, dass keine Sachmängel nach Gewährleistungsrecht vorlagen und er mir somit keine weiteren Beweise schuldet.
Als ich ihn darauf hingewisen habe, dass ich u.U. einen Anwalt hinzuziehen werde erwiederte er: Ich solle tun, was ich für richtig halte.
Und jetzt?

Gibt es Grundsatzurteile hierzu? Rentiert sich der Gang zum Anwalt oder hat der Händler u.U recht, indem er angibt dass Fahrzeug war bei Übergabe mängelfrei?
Wäre über Holfe dankbar.
Grüße
Jörg