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18.03.2009, 09:08
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#1
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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G-3 Einstufung Gasfahrzeuge
Hallo,
ich habe gerade zum ersten Mal etwas über eine G3 einstufung in NL gehört.
Dort sind Gasfahrzeuge steuerbegünstigt aufgrund des geringeren Schadstoffaustoßes. Tolle sache
Weiß jemand welche Grundlagen dafür erforderlich sind? Bekomm ich das dort als Nachweis vom örtlichen TÜV oder Werkstatt? Oder Hersteller der Gasanlage?
Hintergrund: jmd aus NL möchte ev. mein wagen kaufen und fragt, ob dieser nach G3 eingestuft ist.
Habe eine vollsequentielle Tartarini verbaut
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18.03.2009, 09:12
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Frag doch mal bei Tartarini in G..h an. Solltest Dich aber beeilen; man munkelt, daß die Fa. abgewickelt wird.
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19.03.2009, 11:36
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#3
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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hab grad angerufen.
Nur AB dran der sagt: "Firma befindet sich seit 28.2.09 in Liquidation"
Total toll. 
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19.03.2009, 12:14
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.03.2007
Ort: Saarbrücken
Fahrzeug: E38-740i (9'99)
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Zitat:
Zitat von TomS
Nur AB dran der sagt: "Firma befindet sich seit 28.2.09 in Liquidation"
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Tolle Umschreibung für die Auflösung einer Firma...
Oder vielleicht versuchen sie auch so nur eine Insolvenz zu vermeiden...!?
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19.03.2009, 12:16
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von MiMe74
Tolle Umschreibung für die Auflösung einer Firma...
Oder vielleicht versuchen sie auch so nur eine Insolvenz zu vermeiden...!?
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die liquidation ist normalerweise die FOLGE der insolvenz 
der laden ist pleite und wird jetzt zu bargeld gemacht um gläubiger zumindest teilweise zu befriedigen
zum thema: nun eigentlich sollte doch dein holländischer käufer wissen, wie sowas in seinem land angemeldet wird.... kann er wohl kaum von dir verlangen doch mit niederländischem umweltrecht auseinanderzusetzen oder?
Gruß,
kai
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19.03.2009, 12:30
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#6
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† 01.03.2020
Registriert seit: 18.12.2005
Ort: Dortmund
Fahrzeug: Mercedes E-Klasse Kombi, W211 (LPG)
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Schade dass bei uns noch niemand begriffen hat, dass man nicht mehrere tausend Euro für eine Autogas-Umrüstung ausgibt um danach mit dem teureren Benzin weiter zu fahren. (Oder nicht begreifen möchte...)
Ich würde auch gerne weniger Steuer bezahlen, weil mein Auto auf Gas weniger umweltschädlich unterwegs ist. Sogar der CO2-Ausstoß ist etwas niedriger.
Aber die Auflagen um hier als monavalentes Gasfahrzeug anerkannt zu werden sind so hoch/teuer, dass es keinen Sinn macht weiter darüber nachzudenken...
Gruß Jippie
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Verdammt! Ich bin sowas von positiv, dass ich die ganze negative Scheiße anziehe...!
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19.03.2009, 19:39
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
die liquidation ist normalerweise die FOLGE der insolvenz  .. der laden ist pleite und wird jetzt zu bargeld gemacht um gläubiger zumindest teilweise zu befriedigen
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Falsch.
Unter dem Begriff der Liquidation ist die Auflösung einer z.B. Kapitalgesellschaft (gem. §§ 60 ff. GmbHG) und die anschließende Abwicklung zu verstehen. Mit der Auflösung, die i.d.R. von der Gesellschafterversammlung beschlossen wird, tritt die Kapitalgesellschaft in das Abwicklungsverfahren ein. Dies bedeutet, dass die werbende Tätigkeit der Gesellschaft eingestellt wird. Die laufenden Geschäfte werden beendet. Im Rahmen der Abwicklung sind nunmehr die Forderungen der Kapitalgesellschaft einzuziehen, die Gesellschaftsverbindlichkeiten zu erfüllen, das Vermögen zu versilbern und das verbleibende Vermögen an die Gesellschafter zu verteilen. Nach der Auflösung der Kapitalgesellschaft besteht diese weiterhin fort, erst mit der Löschung im Handelsregister ist diese beendet.
Erst wenn die ordnungsgemäße Liquidation der GmbH nicht zur ausreichenden Deckung der Verbindlichkeiten führt, könnte sich eine Insolvenz anschließen. NICHT umgekehrt.
Derzeit wundern sich viele Tartarini-Umrüster über aus der Mottenkiste ausgegrabene geltend gemachte alte Forderungen, mit denen sie sich konfrontiert sehen. Anscheinend steht es um das Rechnungswesen der aufgrund Auflösungsbeschlusses in Abwicklung befindlichen deutschen "Tartarini-GmbHs" nicht zum besten. Sollten sich diese vermeintlichen Forderungen überwiegend als nicht werthaltig darstellen, könnte in der Tat eine "andere"  Art der Schlußabwicklung der dt. "Tartarini-GmbHs" sich anschließen.
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