BMW 7er, Modell E38 |
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28.03.2020, 18:51
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#21
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2014
Ort: offenberg
Fahrzeug: BMW e32 750IL
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Ich finde auch das das Lenkrad nicht so richtig zum Auto passt. Das mit den nicht erlaubt sein mit den abgeflachten Lenkrädern sind wohl die gemeint die nachträglich abgeflacht worden sind.
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29.03.2020, 10:45
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#22
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um was gehts jetzt genau?
Registriert seit: 27.05.2002
Ort: Hanglage
Fahrzeug: E38-728iA (02.98), E61-545iA (06.04), beide schön orientblau :)
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Zitat:
Zitat von helmut e30
Das mit den nicht erlaubt sein mit den abgeflachten Lenkrädern sind wohl die gemeint die nachträglich abgeflacht worden sind.
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Nach meinem Verständnis darf der E38 kein abgeflachtes Lenkrad haben, weil bei der Typengenehmigung keines dabei war.
Natürlich sind in anderen Fahrzeugen, die ab Werk solche Lenkräder haben konnten, diese in den Typengenehmigungen abgedeckt.
Man darf ja auch nicht einfach ein Lenkrad von einem anderen BMW in den E38 pflanzen, auch wenn das montage- und anschlusstechnisch funktionieren mag.
In all diesen Fällen wäre also eine Einzelabnahme nötig, die dann eingetragen wird. Ob das effektiv möglich ist, es also zur Eintragung akzeptiert wird. Keine Ahnung.
Wichtig scheint mir lediglich der Hinweis, dass es so wie beschrieben NICHT zulässig ist. Technische Abänderungen am Lenk- und Rückhaltesystem sind auf jeden Fall prüfungspflichtig.
Was immer die Kumpels hier machen wollen, müssen sie selbst verantworten. Das geht mich nix an.
Gruss Gasi
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29.03.2020, 11:11
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#23
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V8-Narr
Registriert seit: 29.06.2018
Ort: Nord-Ost-Oberfranken
Fahrzeug: E38-735i Bj.97
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Das ist typisch Deutsch.
hier sucht man ständig nach Vorschriften, Regelwerken und sonstigen Bestimmungen.
Früher haben sich alle beschwert, weil alles mögliche im KFZ-Schein (Brief) definiert war, heute beklagt man sich, weil nicht alles drin steht.
Das Lenkrad finde ich klasse, werde damit im Frühjahr zum TÜV fahren, und dann hier den TÜV-Stempel posten.
Schöne osterliche Grüße
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29.03.2020, 18:05
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.04.2014
Ort: offenberg
Fahrzeug: BMW e32 750IL
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Für dich sind Regelungen wohl dazu dar gebrochen zu werden. Wenn dir das Lenkrad gefällt ist es ja gut, es ändert aber nichts daran das es nicht legal ist.
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29.03.2020, 22:48
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#25
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Mitglied
Registriert seit: 22.04.2004
Ort: Wien/München/Reutlingen
Fahrzeug: BMW 540A (e34) / E34 M62B44 Ringtool / Jaguar DD SIX VP / E38 740
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Regelungen hin oder her , in meinen e34 hab e39 Sportlenkrad wie der TE noch dazu mit Schaltwippen für meine Steptronic seit 2006 und das wurde niemals Bemängelt vom TÜV trotzdem das ich es jedes mal bei anderen TÜV meine Plakette bekommen habe - interessiert kein Mensch , Hauptsache Technisch i.O
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29.03.2020, 23:31
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#26
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alszus was annersders…
Registriert seit: 10.03.2006
Ort: Baunatal, Hessisch-Sibirien
Fahrzeug: 728iA E38 Bj. 11/96 mit LPG-Anlage Vialle LPI
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Kräht kein Hahn nach.
In meinem damaligen Audi 80 B2 von ’86 hatte ich zur TÜV-Prüfung ein Vierspeichen-Lederlenkrad aus dem Passat syncro 32B verbaut, mit erkennbarem VW-Logo.
Hat den Baurat überhaupt nicht interessiert.
Da paßte übrigens sogar das Spucknapf-Lenkrad vom Golf I GTI, die Verzahnung, die Schleifringe und die Betätigung des Blinkers war bei allen VW/Audi-Modellen aus der Zeit identisch.
Deswegen sehe ich das umgebaute und neu bezogene Lenkrad in diesem Fall als kein Hindernis, wenn auch mir persönlich das Lochleder und der zu dicke Lenkradkranz nicht gefällt.
Und das Leder, was heute allgemein so benutzt wird, ist qualitativ auch nicht mehr mit den Originalbezügen vergleichbar.
Ich habe vor gut zwei Wochen einen neuen Caddy Maxi als Dienstwagen bekommen; weil ich Bedientasten im Lenkrad wollte, bekam er automatisch ein Lederlenkrad.
Obwohl dieses Auto so gut wie nur von mir bewegt werden wird und ich meine Dienstautos immer in Schuß halte, wird dieser Bezug trotzdem nach spätestens 50 Tkm speckig sein, da kann ich noch so viel Ledepflege betreiben.
War bei meinem bisherigen Fahrzeug auch so.
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Ich liebe es, wenn ein Plan funktioniert...
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30.03.2020, 09:46
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#27
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.07.2007
Ort: oppenheim
Fahrzeug: 750i bj8/98 fl - 525i Touring bj01 fl
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technisch bin ich ja auch auf der seite, dass es bestimmt funktioniert und ziemlich wahrscheinlich keinerlei problem darstellt.
aber:
ich hatte in meinem e34 auch mal ein sportlenkrad drin.
hat sich super gefahren...
nur nach eins zwei wochen "wirkzeit" bin ich auf den trichter gekommen:
wenn ich einen unfall baue und die versicherung wg so einem gedoens nicht zahlt, weil es eben nicht legal ist, hab ich ein riesenproblem.
beim normalen tuev werden so sachen selten bemaengelt.
aber eben wenn es drauf ankommt, geht es schief... und das will keiner!
__________________
so fährt meiner ...
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30.03.2020, 13:53
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#28
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um was gehts jetzt genau?
Registriert seit: 27.05.2002
Ort: Hanglage
Fahrzeug: E38-728iA (02.98), E61-545iA (06.04), beide schön orientblau :)
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Viele der obigen Beiträge tun so, als ob die Zulässigkeit egal wäre, bloss weil es geil aussieht.
Für eine allgemeingültige Empfehlung hier ist dies aber nicht hilfreich.
Es gibt unter den 7er Piloten eben auch Leute, die Wert darauflegen, dass das eigene Fahrzeug von Sachverständigen selbst bei einer genauen Prüfung nicht beanstandet werden kann.
Gerade für diese Leute ist es nützlich, wenn wir hier nicht nur über mögliche Veränderungen sprechen, sondern auch darüber, ob diese zulässig sind bzw. was erforderlich ist, um sie abnehmen zu lassen.
So kann dann jeder für sich entscheiden, ob er das wirklich mit seinem Auto machen will.
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30.03.2020, 15:12
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#29
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 03.07.2007
Ort: oppenheim
Fahrzeug: 750i bj8/98 fl - 525i Touring bj01 fl
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ganz genau!
ich wollte nur darauf hinweisen, dass unser tuev sowas selten bemaengelt.
und dass das kein freischein ist.
denn schlussendlich zaehlt eine eingaengige pruefung.
und selbst wenn es technisch nix auszusetzen gibt. muss es trotzdem erlaubt sein (zb eingetragen).
technisch veraendert man da ja nix... nur es wird bestaetigt dass es eben so verwendet werden darf.
und im ernstfall will ich so einen gedoens nicht am backen haben. bringt nix.
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31.03.2020, 02:52
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#30
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Mitglied
Registriert seit: 22.04.2004
Ort: Wien/München/Reutlingen
Fahrzeug: BMW 540A (e34) / E34 M62B44 Ringtool / Jaguar DD SIX VP / E38 740
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Zitat:
Zitat von maggus
technisch veraendert man da ja nix... nur es wird bestaetigt dass es eben so verwendet werden darf.
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das ist das Problem in D - man muss unbedingt irgend was ( egal ob relevant oder nicht ) bestätigt haben - Ordnung muss sein
Hab ihr euch überlegt warum dass so ist , warum nur in D so was wie Abmahnung Existenzberechtigung hat
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