BMW 7er, Modell E38 |
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30.10.2020, 08:24
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.01.2004
Ort: Kamp-Lintfort
Fahrzeug: 523 316 728 1/1999
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Welche Größen eintragungsfrei ?
Hallo,
habe eine Liste von 2000 von BMW, in der diverse zulässigen Rad Reifen/Kombis aufgelistet sind. Ist für E 46, 39, 38 etc
Bedeutet zulässig, dass man die nicht eintragen lassen muß oder dass sie eintragungsfähig sind ? ( werksfreigabe )
Habe einen E 39 Bj 2004, im Schein steht nur 225/70/R15 96 W sonst nichts auch keine Felgenangabe
Sowas besitze ich aber ( noch ) nicht.
LG Schnupperboller
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30.10.2020, 09:14
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.01.2012
Ort: Köln
Fahrzeug: E65 740i Bj 05/2007
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Die Werksseitigen Rad-/Reifenkombinationen sind eintragungsfrei. Die sind ja Typzugelassen. Die alten Fahreugscheine hatten ja noch 2 unterschiedliche Rad-/Reifenkombinationen eingetragen. Die neuen nur noch eine.
Solltest Du allerdings andere Felgen nehmen, dann müsstest Du die ABE/ABG mit dabei haben.
Bei Polizeikontrollen ist es nicht falsch, diese Liste in ausgedruckter Form dabei zu haben.
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30.10.2020, 09:32
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.01.2004
Ort: Kamp-Lintfort
Fahrzeug: 523 316 728 1/1999
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Vielen Dank für die Antwort. Bei dem Auto sind allerdings keinerlei Felgengrößen angegeben. Im alten Brief waren noch e1*98 angebenen im neuen Brief fehlt das vollständig.
Ich hab immer alle 40 Seiten der BMW Freigabeliste mit dabei, nach spätestens 3 Minuten ist die Polizei es immer leid, die Liste weiter zu überprüfen.
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30.10.2020, 11:08
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#4
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Neues Mitglied
Registriert seit: 19.09.2017
Ort: Unterschleißheim
Fahrzeug: E38 740i (09/98)-FL
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Luftdrucktabelle
Hi,
schau doch mal auf die Luftdrucktabelle. All diese Größen kannst du auch problemlos fahren.
Grüße
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30.10.2020, 12:35
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.08.2009
Ort: Wien
Fahrzeug: Alpina B12 5,7 E38 // BMW E34 540iT 6 Gang // BMW E38 740i // BMW E30 325iC
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Zitat:
Zitat von Schnupperboller
Vielen Dank für die Antwort. Bei dem Auto sind allerdings keinerlei Felgengrößen angegeben. Im alten Brief waren noch e1*98 angebenen im neuen Brief fehlt das vollständig.
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Ideal - dann sind vermutlich alle erlaubt
Also die Liste mitzuführen ist immer gut- in Ö haben die Polizisten gesagt, es passt schon - Ich soll es nachtragen lassen...
...dem bin ich als verantwortungsvoller 7er-Fahrer selbstverständlich unverzüglich nachgekommen ^^
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30.10.2020, 12:42
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#6
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Jedem das Seine
Registriert seit: 17.09.2002
Ort:
Fahrzeug: G11 740xD, Maserati Quattroporte V, Bentley Flying Spur W12 6,0, Mercedes Viano 3,0 CDI
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Besorge Dir doch die EG Typgenehmigung fürs Auto, da stehen alle zugelassen Rad/Reifenkombinationen drin.
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30.10.2020, 19:40
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.06.2010
Ort: Oberschwaben
Fahrzeug: BMW E38 728iA (1997), Corvette C7 Schalter (2019), Ferrari 360 F1
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Zitat:
Zitat von Satellite500
Hi,
schau doch mal auf die Luftdrucktabelle. All diese Größen kannst du auch problemlos fahren.
Grüße
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Hi, das stimmt so pauschal leider nicht. Z.b. bei Importfahrzeugen nach Einzelabnahme (§21 StVZO) gelten nur die im Schein eingetragenen Größen. Variiert auch durch andere Ausstattung, Motor, etc., hatte diese Fälle schon öfters, dass bestimmte Größen in der Betriebserlaubnis lt. KBA-Info nicht zulässig waren obwohl sie auf dem "Aufkleber" standen.
Zitat:
Zitat von Schnupperboller
[...]
Habe einen E 39 Bj 2004, im Schein steht nur 225/70/R15 96 W sonst nichts auch keine Felgenangabe
[...]
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Wenn dich die Reifengrößen interessieren die zulässig sind, dann schreib hier mal die Buchstaben/Nummern in Feld 2.2 des Fahrzeugscheins rein. Oder lade ein Bild hoch davon (ohne Anschrift/FIN).
Gruß Martin
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02.11.2020, 08:36
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#8
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Neues Mitglied
Registriert seit: 19.09.2017
Ort: Unterschleißheim
Fahrzeug: E38 740i (09/98)-FL
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Zitat:
Zitat von frank-martin
Hi, das stimmt so pauschal leider nicht. Z.b. bei Importfahrzeugen nach Einzelabnahme (§21 StVZO) gelten nur die im Schein eingetragenen Größen. Variiert auch durch andere Ausstattung, Motor, etc., hatte diese Fälle schon öfters, dass bestimmte Größen in der Betriebserlaubnis lt. KBA-Info nicht zulässig waren obwohl sie auf dem "Aufkleber" standen.
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Ja, das mag bei Importen schon der Fall sein aber davon war jetzt lt. TE keine Rede. Bei meinem ehem. Crown Vic stand auch nur eine Reifengröße in den Papieren aber ich denke bei dem Auto war auch nix anderes vorgesehen. Bei BMW ist das aber def. so der Fall, das man alle Größen auf der Luftdrucktabelle grundsätzlich fahren darf. Oft fehlen sogar Größen, die man dann aus besagter BMW Freigabeliste herauslesen kann.
Beispiel: E36 323ti - u.A. 205/55 R16 als WR auf der Luftdrucktabelle vorhanden, E36 318ti - keine 205er aufgeführt aber lt. Liste freigegeben.
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02.11.2020, 11:23
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.11.2018
Ort: Ravensburg
Fahrzeug: M3 E46 (5/03), 330d Touring (4/03), Delta Integrale 16v (1/90), 190E 2.5-16 (1/90)
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Zitat:
Zitat von Satellite500
Ja, das mag bei Importen schon der Fall sein aber davon war jetzt lt. TE keine Rede. Bei meinem ehem. Crown Vic stand auch nur eine Reifengröße in den Papieren aber ich denke bei dem Auto war auch nix anderes vorgesehen. Bei BMW ist das aber def. so der Fall, das man alle Größen auf der Luftdrucktabelle grundsätzlich fahren darf. Oft fehlen sogar Größen, die man dann aus besagter BMW Freigabeliste herauslesen kann.
Beispiel: E36 323ti - u.A. 205/55 R16 als WR auf der Luftdrucktabelle vorhanden, E36 318ti - keine 205er aufgeführt aber lt. Liste freigegeben.
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Mag sein, das das bei Autos bis Bj. 2000 so ist.
Bei neueren Modellen entscheidet tatsächlich die Homologationsnummer (E1*2001xxxxxxx) + der jeweiligen Endnummer der Schlüsselnummer zu 2.2. Da gibt es schon eklatante Unterschiede, was bei ein und demselben Modell erlaubt oder nicht erlaubt ist. Hängt mittlerweile oft an Kleinigkeiten, Ausstattungscodes etc.
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02.11.2020, 12:11
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#10
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Naivigator
Registriert seit: 18.02.2008
Ort: Bad Aibling
Fahrzeug: F01- 730 (02.2015)
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Ich habe mir für den Fall einer Kontrolle aus der Betriebsanleitung die zulässigen Reifengrößen rauskopiert.
Dem Polizeikontrollorgan in die Hände drücken und gut is.
Die zulässigen Reifengrößen müssten eigentlich in jeder Betriebsanleitung stehen, egal ob 7er, 5er oder 3er
Gruß Klaus
__________________
Die STVO behindert meinen Fahrstil !!!
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