BMW 7er, Modell E38 |
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06.01.2004, 14:24
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#1
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 22.11.2002
Ort:
Fahrzeug: VW Phaeton V10 TDI
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Xenon Waschanlage
Bei einer Wertschätzung meines 1996er E 38 730 i durch einen BMW Händler wurde mir folgende Mitteilung gemacht:An meinem Auto soll die gesamte Scheinwerferreinigungsanlage fehlen, da das Auto über Xenon Scheinwerfer verfügt.!Entweder wurde die Stosstange gewechselt und alle aktiven teile der Reinigungsanlage entfernt oder aber die Xenon Scheinwerfer wurden nachgerüstet!... so der BMW Händler.
Meine Frage jetzt: Gibt es Xenon scheinwerfer nur in verbindung mit einer reinigungsanlage?? Ich meine NEIN , da in der alten Aufpreisliste ja auch separat bestellt werden musste. Ausserdem , mein Fahrzeug ist definitiv kein Unfallfahrzeug und es wurde auch definitiv keine anderen Lampen nachgerüstet. Ich versteh die Aussage des BMW Händlers nicht....
Für Infos herzlichen dank!
elman
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06.01.2004, 15:07
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#2
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Bobbycarfahrer
Registriert seit: 06.11.2003
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: 744i E38
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Vielleicht ein Re-Import? Ein Freund von mir hat in Tschechien seinen 7er neu gekauft (er lebt da) und dort wurde keine Waschanlage verbaut, da das Gesetz dies nicht vorschreibt.
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Quod licet Iovi, non licet bovi
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06.01.2004, 15:11
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#3
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inaktiv, keine gültige e-Mail
Registriert seit: 22.11.2002
Ort:
Fahrzeug: VW Phaeton V10 TDI
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Nein , auto ist nach Überprüfung des BMW Händlers für den deutschen Markt hergestellt worden. Ich glaube mittlerweile, das der BMW Händler keine Ahnung hat....
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06.01.2004, 16:02
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.09.2002
Ort: DU
Fahrzeug: ex 7er Fahrer
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die STVZO (hallo John Mc Lane, Dein Spezialgebiet ) schreibt vor, das Fahrzeuge mit Xenonlicht mit automatischer Leuchtweitenregulierung, bzw. Nivea Regulierung sowie mit einer Scheinwerferwaschanlage ausgerüstet sein müssen .
Ansonsten wohl irgendwann wenn das einer der Rennleitung auch weiss, Knolle.
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Grüsserle, Claus
im Gedenken an Carsten †
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06.01.2004, 16:47
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#5
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† 13.09.2016
Registriert seit: 18.02.2003
Ort: Wegberg (NRW)
Fahrzeug: BMW 750i E38, BRC-vergast durch Erich M.; Twingo Initiale 16V
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Also meine Kiste ist Bj92, hat original Xenon,aber keine SW Waschmaschine.LW regulierung auch nicht, aber Niveau.Damals ging´s noch ganz offiziell ohne Waschmaschine.Ob das ´96 auch noch so war, kann ich nicht genau sagen.
Gruss
Uli
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Gruss
Uli
....Kinder betet der Vater lötet....
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06.01.2004, 17:01
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#6
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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elman1
schreib ne mail an den kundenservice v. BMW mit der Bitte, dir die ausstattungsdetails mitzuteilen.
die vorschrift mit der waschanlage gilt auch erst ab?????
die autom. kombination existiert auch erst seit (mitte 96??) ich glaube auch, dass dein dealer was verwechselt.
bei meinen 95ern habe ich jedenfalls auch beides ordern und zahlen müssen. sag ihm das.
gruss jürgen
zu der zeit: Xenon(522) = 1350 DM
: Scheib.-Waschanlage(500) = 585 DM ( beim 750er serie)
[Bearbeitet am 6.1.2004 um 17:02 von JB740]
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06.01.2004, 17:39
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#7
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Blue Devil
Registriert seit: 07.10.2003
Ort: Bad Sachsa/Harz
Fahrzeug: 745i (E65), 530d (E61), 635 CSI (E24), SL 320 (R129)
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@elman1
Schöne Grüße an Deinen "Freundlichen"!
Wenn Dein Auto nach dem 01.06.2000 erstmalig in den Verkehr gekommen ist, oder die Xenon Um-/Nachrüstung nach dem 01.04.2000 erfolgt ist, benötigst Du sowohl eine Scheinwerferreinigungsanlage, als auch eine automatische Leuchtweitenregulierung, und nicht zu vergessen ein System, daß das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.
Dies alles kann Dein "Freundlicher" problemlos in der StVO §50 Abs. 10 nachlesen:
"Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, di mit Gasentladungslampen ausgestattet
sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweitenregelung im Sinne Absatzes 8,
2. eine Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, daß das ständige Eingeschaltensein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.
ausgerüstet sein.
Diese Vorschrift ist anzuwenden auf Kraftfahrzeuge,
1. die bereits im Verkehr sind und nach dem 1. April 2000 mit Gasentladungslampen ausgestattet werden
oder
2. die am dem 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr kommen. "
Greetz, Goofman
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06.01.2004, 18:09
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#8
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Erfahrenes (Mit)Glied
Registriert seit: 20.11.2003
Ort: Hamm
Fahrzeug: /323ti Bj.00 , E60 530i Bj.09
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@Claus
Ich wiedespreche dir energisch!
Zu 100% weiß ich daß der 7er keine Automatische LWR und SRA braucht!
(Habe beim TÜV nachgefragt)
Gruss
Arrif70
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Für immer die 7!
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06.01.2004, 18:11
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#9
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Erfahrenes (Mit)Glied
Registriert seit: 20.11.2003
Ort: Hamm
Fahrzeug: /323ti Bj.00 , E60 530i Bj.09
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@Goofman
Deine Antwort ist richtig
Gruss
Arrif70
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06.01.2004, 21:39
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#10
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Neues Mitglied
Registriert seit: 03.11.2003
Ort: Hamburg
Fahrzeug: 740i
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Hi, also ich habe auch xenon und keine sw reinigung (auto bj 1/96) in meiner betriebsanleitung ist die liste der extras aufgeführt und xenon ist ab werk drin gewesen mein waschwasser behälter ist ehhh.. nur 4,5L ich glaube mal in der betriebsanleitung gelesen zu haben das mit sw die wasch tanks grösser sind,-- aber jetzt habe ich auch keine ahnung mehr
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