BMW 7er, Modell E38 |
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23.12.2014, 15:52
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#41
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Zitat:
Zitat von Bavarian740i
McClane & mm.dicker
So, ich habe jetzt nochmal einwenig telefoniert und das Internet gewälzt. Bekannte die das G.A.S System verbaut haben haben kein Gutachten. Das Gutachten wird ,wenn das Airride bei einem G.A.S Partnerbetrieb verbaut wird, in die Werkstatt geschickt und danach vernichtet oder wenn man das Fahrwerk selber einbaut und einträgt, zieht der Sachverständige das Gutachten ein und es wird vernichtet. Das sind die Bedingungen von G.A.S .
G.A.S ist im übrigen das soweit einzige Fahrwerk mit einem TÜV-Teilegutachten sodass man es nicht per Einzelabnahme eintragen muss, sondern das ganze wie eine normale Eintragung von standen geht. Bagyard Gutachten sind auch mehr als dürftig habe ich von Bagyard fahrern erfahren. Die tragen es einfach immer per Einzelabnahme ein und legen das Gutachten nur wegen des drucks, der Höhen und der Nummern vor.
Der Grund für das handeln von G.A.S ist nach eigenen Aussagen die immensen kosten die diese Gutachten gekostet haben und deshalb sollte niemand die Möglichkeit haben diese Gutachten weiterzugeben,zu vervielfältigen oder umzuschreiben.
FIN gebunden sind diese Gutachten damit auch nur dieses eine Fahrzeug damit geprüft und eingetragen wird. In diesen Gutachten sollen wohl Striche oder andere Merkmale über die FIN gelegt worden sein das man diese nicht verändern kann ohne das es auffällt. Ob dies der Wahrhheit entspricht kann ich nicht beurteilen.
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Sowas dachte ich mir.
Hanebüchene, vorgeschobene und nicht sachlich nachvollziehbare Argumente.
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23.12.2014, 23:34
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#42
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12-Topf-Zerknalltreibling
Registriert seit: 29.09.2007
Ort: Stuttgart
Fahrzeug: E38-750i (09.96)
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Um die Gutachten und Eintragungen würde ich mir am wenigsten Sorgen machen, die bekommt man so oder so. Ob direkt oder nicht, einmal an zweite bzw. dritte weitergegeben sind sie unvermeidlich im Umlauf.
Angezweifelt werden kann sowieso jedes Gutachten oder Eintragung.
Gibt genug wo nicht Wasserdicht sind. Egal ob Gefälligkeitseintragung nach §21 oder schwarz auf weiß im Auftrag von xy nach §19.
Sorgen würde mir eher die Zuverlässigkeit machen und die Traglast speziell am E38 was den Verschleiß angeht! Leider gibts da natürlich noch keine Erfahrung. Generell wird es Mist sein egal welcher Lieferant es hauptsächlich in der Winter Zeit zu benutzen leider.
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24.12.2014, 00:24
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#43
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Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Zitat:
Zitat von McClane
Die Sache mit der Personalisierung im Zusammenhang mit der FIN ist neu für mich
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Ähnliches hast ja auch bei der Abnahme von Gasanlagen. Die dazu nötigen Abgasgutachten bekomme ich nur FIN bezogen und gelten dann eben nur für dieses eine Fz.
Eingetragen wird immer per Einzelabnahme nach §19/2 groß (also teuer :-) )
Es gäbe - bzw so wäre es eigentlich vorgesehen - Anlagen die nach EU Richtlinie ECE115 kein AGG erfordern und sogar ohne die Vorführung beim TÜV eingtragen werden könnten, aber die sind....selten
Was ich hier beim Airride seltsam finde - wird das Gutachten nach der Eintragung vernichtet, wie will dann ein Prüfer zB bei der nächsten HU feststellen, ob noch alles den Vorgaben lt Gutachten entspricht?
Ich schätze eher das die Sache nicht soo ganz korrekt ist.
__________________
Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder?
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
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24.12.2014, 10:07
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#44
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HighEnd Transporter
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.11.2005
Ort: BORG-Cube
Fahrzeug: Transporter E38-740d
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ohne ein handfestes gutachten zu allen teilen,
vor allem im kontext zu traglast (dauerlast/max.last)
ist das alles nur scharlatanerie und riesiger mumpitz.
es muss ein dokument vorliegen, dass mir rechtliche/technische sicherheit
GARANTIERT und das ich innerhalb von ner minute parrat habe,
so wie das mit allen zusaetzlich/nachtraeglich eingebrachten teilen von statten geht ...
gruss
__________________
---> EMAIL: <---
transporter.email@gmx.de
"Ich mach mir die WELT, wie sie mir GEFÄLLT... !!!"
"Den eigenen Verstand überschreiten und sich der Welt bemächtigen..."
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24.12.2014, 10:08
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#45
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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So ist das.
Daher: besser Finger weg.
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24.12.2014, 10:51
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#46
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Pritzwalk
Fahrzeug: E38-730d(05.01) DN51673 05/16 abgemeldet
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Wenn es ein Teilegutachten ist, bei dem ja nur die EinbauAbnahme erfolgt, gibt es keinen mir bekannten sachlichen Grund, das Gutachten einzuziehen oder sogar zu vernichten. Die Teilegutachten werden für in Serie gefertigte Fahrzeugteile(Felgen, Fahrwerke, Kunststoffanbauteile etc) erstellt.
Mich wundert, dass der Verkäufer nicht noch zur Auflage macht, dass die Eintragung bei ihm im Hause zu erfolgen hat
Auch sowas hab ich schon bei Fahrwerken gehört. Und wie Chevyman richtig schreibt, ist es durch das Vernichten bzw Einziehen später nicht mehr möglich zu prüfen, ob das Fahrwerk zulässig ist oder nicht.
Alles sehr schwammig
Aber wer sowas zwingend haben will, dem ist eh egal ob zulässig, tragfähig oder eingetragen.
Schick mir doch mal die Nummer von dem Verkäufer. Wenn ich wieder im Dienst bin ruf ich mal vom DienstTelefon an und lass mir das mal erläutern. Einzig die personalisierung könnte noch Sinn machen, um eine Vervielfältigung zu vermeiden. Aber dann müsste es die Fahrwerke irgendwo günstiger geben und mit dem hier in Rede stehenden übereinstimmen. Einschließlich der eingestanzten Nummer
Gruß m
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24.12.2014, 15:40
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#47
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.06.2014
Ort: Cottbus
Fahrzeug: E38-740i (05.95)
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Erstmal allen eine Frohe Weihnacht
Valkenvania
Naja, so wie es aussieht sind die Gutachten von G.A.S noch nicht so verbreitet. Aber wenn es irgendwann so ein Ausmaß annimmt das G.A.S es mitbekommt werden die bestimmt etwas an ihren Gutachten verändern. So wie man es im Internet auch findet sind die da recht "pissig" was die weitergabe und vervielfältigung der Gutachten angeht.
Zu der Winterbenutzung kann ich dir leider garnichts sagen. Ich kenne keinen der ein Fahrzeug mit Airride im Winter bewegt. Man sieht es bei den Ami's recht oft aber die sind ja eh eher schmerzbefreit.
Chevyman
Bei der nächsten HU wird dann glaube ich Rücksprache gehalten mit G.A.S oder es finden sich Daten dazu im Computer.
Bei dem D2-Airride was ich euch hier präsentiert habe bekommt ihr Papiere technisch alles was ihr braucht um es Einzutragen. Alle Daten sind auch im Computer hinterlegt so das der Sachverständige sich auch einen Abgleich der Daten vom Gutachten zum Computer machen kann.
TRANSPORTER
Wie schon eben erwähnt gibt es bei dem D2 um was es hier eigentlich geht alles dazu.
mm.dicker
Wenn du wissen möchtest warum das so von statten geht dann kannst du gerne bei G.A.S anrufen. Es würde mich auch Interessieren.
Das hier zur rede stehende ist ja momentan G.A.S und nicht das D2 wegen dem ich hier den Thread eröffnet habe. Das einzige Fahrwerk welches Baugleich ist zu dem hier im Angebot stehenden D2 ist das K-Sport.
Ich hoffe ich konnte euch alles beantworten. Ich bitte trotzdem darum nicht zu denken das diese Gutachten-Diskussion um das D2-Airride geht sondern um ein von mir eingebrachtes Beispiel eines anderen Herstellers.
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24.12.2014, 15:45
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#48
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.06.2014
Ort: Cottbus
Fahrzeug: E38-740i (05.95)
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Ein kleiner Auszug aus der Mail
Wir liefern grundsätzlich den Festigkeitsnachweis zu jedem FW und jeder Bremse mit, darüber hinaus haben wir bereits hunderte von Fahrzeugapplikationen mit Teilegutachten versehen. Diese sind in der Deutschlandweit von jeder Prüfstelle einsehbaren KBA Datenbank einzusehen. Anhand dieser genannten Unterlagen ist dann entsprechend an der Prüfstelle sofern für das jeweilige Fahrzeug "nur" der Festigkeitsnachweiss vorliegt, eine Abnahme nach §19.2 durchzuführen. Bei den Fahrzeugen zu denen es bereits ein Teilgutachten gibt ist die Abnahme nach §19.3 fällig.
In beiden Fällen sind also die Abnahmen und Eintragung problemlos möglich. Auch können wir entsprechendes bescheinigen, sofern es noch rückfragen der entsprechenden Prüfstelle gibt.
Teilegutachten geben wir grundsätzlich NICHT "zum anschauen" raus, da diese bei uns Fahrgestellnummer gebunden sind und auf das Jeweilige Fahrzeug ausgestellt werden. Es ist auch nicht nötig diese unabhängig von einem Fahrwerk zur Sichtprüfung zuzu senden da sie ja über jede Prüfstelle in der KBA Datenbank vom Prüfer eingesehen werden können.
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24.12.2014, 23:26
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#49
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Pritzwalk
Fahrzeug: E38-730d(05.01) DN51673 05/16 abgemeldet
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Zitat:
Zitat von Bavarian740i
Ein kleiner Auszug aus der Mail
Es ist auch nicht nötig diese unabhängig von einem Fahrwerk zur Sichtprüfung zuzu senden da sie ja über jede Prüfstelle in der KBA Datenbank vom Prüfer eingesehen werden können.[/i]
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Das Kba hat nicht mal alle getypten Fahrzeuge mit den vollständigen Technischen Daten in seiner Datenbank und da sollen die jetzt ne Datenbank mit Fahrwerken haben. Dann könnte man ja auf sämtliche Teilegutachten in Papierformat verzichten, wenn der SV die abrufen könnte. Mittlerweile mischen sich ja auch EU Recht und deutsches Recht,sodass das Kba immer weniger zur Verfügung stellt. Na so recht schlau werd ich nicht
Persönlich würde ich eh nie was kaufen, wo ich nicht selber nachschauen kann ob das Teil für mein Fahrzeug geeignet ist. Und nur weil irgendjemand ein Gutachten mit meiner Fin ausdruckt überzeugt mich das nicht wirklich
Alle Jahre wieder, wenn zum Jahresende AbgasNormen auslaufen und für LagerFahrzeuge AusnahmeGenehmigungen vom KBA erteilt werden, dass die entsrechenden Fahrzeuge noch neuZulassungsfähig sind, bekomme ich mich jedesmal mit den Verkäufern in die Haare, weil die denken einfach in eine Kopie der Genehmigung vom KBA die Fin reinschreiben reicht aus. Hier reicht das aber nicht,weil der FahrzeugHersteller die Genehmigung nur für explizit festgehaltene Fahrzeuge bekommt.
Wenn ich zwei identische Fahrzeuge hab, weshalb soll das Fahrwerk nur in das eine Fahrzeug wo das Gutachten die Fin enthält eingebaut werden dürfen.
Schöne Feiertage noch
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25.12.2014, 00:39
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#50
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Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Zitat:
Zitat von mm.dicker
Wenn ich zwei identische Fahrzeuge hab, weshalb soll das Fahrwerk nur in das eine Fahrzeug wo das Gutachten die Fin enthält eingebaut werden dürfen
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Das ,bzw ähnliches hab ich ja mit meinen AGGs oben beschrieben. Diese Gutachten müssen die Anlagenimporteure für teures Geld selber fahren und holen das Fahrzeug für Fahrzeug über die Gutachten wieder rein.
Daher werden die FIN bezogen und gelten eben nur für das eine FZ - egal ob du nun mit nem identischen FZ daneben stehst- schwer zu vertsehen, ist halt so
Ein TÜVler der aus Gefälligkeit mal eben so... bekommt da richtig Ärger wenn das aufkommt, zumal das mittlerweile ordentlich dokumentiert wird.
Aber die Story mit dem "im Computer hinterlegt" ist Käse, denn was wenn ich beim nächsten mal zur Dekra, GTÜ oder KÜS fahre. Oder in einer Werkstatt HU machen lass wo der Prüfer keinen Zugang zu den Daten hat?
Gerade für den Fall hat man ja das Handschuhfach - halbvoll mit Gutachten
Was wenn der Laden mal pleite macht oder den Besitzer wechselt, was in der Branche ja üblich ist?
Ich kenn solche Geschichten aus der US Car Szene zur genüge - da wird/wurde viel auch nur vor Ort eingetragen
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