BMW 7er, Modell E38 |
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13.04.2007, 18:01
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 19.04.2006
Ort:
Fahrzeug: E 38 740i Bj 98
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Unfallschaden
hallo.ich hab mal eine rechtliche frage an die profis unter euch.ich habe letztes jahr einen e 38 730 i gekauft.ich war mit einem freund da und wir haben(viel zu laienhaft)das auto inspiziert.ich daheim in die werkstatt und er sagte,,totaler müll.unfallschäden mind. 3 ,schweller gestaucht achsen ec,also richtig viel,wenn rep.dann für ca 2500-3000 eus.ich bin aus allen wolken gefallen,hab bei dem verkäufer angerufen und es stellte sich heraus,das er das auto nur eine woche hatte und es gleich an mich weiter verkauft hat(ich denke er hat gemerkt ,das die karre nix wert ist)ich habe einen kaufvertrag von ihm ,wo eben nur der verkauf drin steht,er sicherte mir die unfallfreiheit zu! wenn nichts von unfällen auf den kaufvertrag steht muß ich doch davon aus gehen das das auch so ist!? er hat mir wissentlich die schäden verschwiegen!wie ist da jetzt die rechtliche grundlage?es gibt jetzt im mai eine 1.verhandlung!kann er die gewährleistung als privat person ausschließen?.vielen dank erstmal.andy
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13.04.2007, 18:19
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#2
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Tiefflieger
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E 38 750iL Individual, EZ 08/01 + 911 Cabrio
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Zitat:
Zitat von hemp
hallo.ich hab mal eine rechtliche frage an die profis unter euch.ich habe letztes jahr einen e 38 730 i gekauft.ich war mit einem freund da und wir haben(viel zu laienhaft)das auto inspiziert.ich daheim in die werkstatt und er sagte,,totaler müll.unfallschäden mind. 3 ,schweller gestaucht achsen ec,also richtig viel,wenn rep.dann für ca 2500-3000 eus.ich bin aus allen wolken gefallen,hab bei dem verkäufer angerufen und es stellte sich heraus,das er das auto nur eine woche hatte und es gleich an mich weiter verkauft hat(ich denke er hat gemerkt ,das die karre nix wert ist)ich habe einen kaufvertrag von ihm ,wo eben nur der verkauf drin steht,er sicherte mir die unfallfreiheit zu! wenn nichts von unfällen auf den kaufvertrag steht muß ich doch davon aus gehen das das auch so ist!? er hat mir wissentlich die schäden verschwiegen!wie ist da jetzt die rechtliche grundlage?es gibt jetzt im mai eine 1.verhandlung!kann er die gewährleistung als privat person ausschließen?.vielen dank erstmal.andy
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Hallo!
Bei vorsätzlich verschiegenen Unfallschäden geht's nicht um Gewährleistung, sondern um arglistige Täuschung. Der Vertrag kann angefochten werden und wird rückabgewickelt. Außerdem hast Du Anspruch auf Schadensersatz, wenn Du für die Mühle schon was ausgegeben hast.
Bei anderen vorsätzlich verschwiegenen Mängeln gilt im Prinzip dasselbe.
Hier scheint unklar zu sein, ob man dem (1-Woche) Vorbesitzer das Wissen um Unfälle und Mängel nachweisen kann - was er sicher bestreitet.
Wenn er es allerdings nichts weiß, darf er auch nichts zusichern! Unfallfreiheit ist eine "zugesicherte Eigenschaft" - führt bei Unwahrheit auch dazu, dass man den Vertrag rückabwickeln kann.
Die Gewährleistung kann er schließlich auch als Privatmann nicht gänzlich ausschließen, solange das Auto nicht als "Schrott" oder "Bastlerfahrzeug" verkauft wird - sondern zum Fahren.
Ich denke, Du kannst dem Termin recht entspannt entgegen sehen
__________________
Grüße
Stephan
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Ich bin kein Klugscheißer, ich weiß es wirklich besser.
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13.04.2007, 19:11
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 19.04.2006
Ort:
Fahrzeug: E 38 740i Bj 98
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ja nun das auto gibts nicht mehr in meinem besitz! ich habe ihn natürlich mit verlust weiter verkauft,aber mit dem hinweis auf den schaden! der gegner bestreitet natürlich alles.und das will das gericht von mir wissen!!
wer hat wann die unfallfreiheit versichert?im kaufvertrag steht nichts!
welche unfallschäden sind vorhanden?
in welcher relation/quote wurde gemindert?
hast du da eine ahnung? lg andy
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13.04.2007, 20:29
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#4
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Tiefflieger
Registriert seit: 18.08.2006
Ort: Wiesbaden
Fahrzeug: E 38 750iL Individual, EZ 08/01 + 911 Cabrio
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Zitat:
Zitat von hemp
ja nun das auto gibts nicht mehr in meinem besitz! ich habe ihn natürlich mit verlust weiter verkauft,aber mit dem hinweis auf den schaden! der gegner bestreitet natürlich alles.und das will das gericht von mir wissen!!
wer hat wann die unfallfreiheit versichert?im kaufvertrag steht nichts!
welche unfallschäden sind vorhanden?
in welcher relation/quote wurde gemindert?
hast du da eine ahnung? lg andy
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Wenn im Kaufvertrag nichts steht, ist Unfallfreiheit rechtlich zugesichert.
Ich würde an Deiner Stelle mal mit dem Vor - Vorbesitzer Kontakt auf nehmen.
Gruß,
Stephan
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