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BMW 7er, Modell E38
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Alt 20.01.2004, 23:32   #21
Crazy
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Registriert seit: 18.06.2003
Ort: Edemissen
Fahrzeug: leider z.Zt. keinen 7er
Standard

Zitat:
Original geschrieben von Soundflax
Zitat:
Wenn Du verheiratet bist, melde ihn auf Deine Frau an - Halter und Versicherungsnehmer können 2 verschiedene Personen sein, wenn sie verheiratet sind - neuer Halter, neue Doppelkarte, abweichender Halter.
1. Halter und VN können auch unterschiedliche Personen sein, wenn sie nicht verheiratet sind.
(siehe TB und AKB)
Klar - nur gibts dann die "weichen Rabatte" nicht - bei Eheleuten schon!

Zitat:
2. In Dem oben beschriebenen Fall geht das so auch nicht. Der alte Versicherer wird erfolgreich die älteren Rechte anmelden und auch durchsetzen. (fiktiver Verkauf)
Wird er nicht können, denn Ehemann und Ehefrau sind definitiv zwei verschiedene Personen - rein rechtlich gesehen. Und wenn er einen Kaufvertrag mit seiner Frau macht, ist das hieb- und stichfest. Da würd ich drauf wetten.

Zitat:
@bonner
alle Aussagen entbehren jeder Grundlage
Wenn Du mit allen Versicherern auch so umgegangen bist wie Du hier schreibst, dann ist das Dutzend kein Wunder...Kaskogutachten selbst bestimmen, daß ich nicht lache
Schlechten Tag erwischt???
Da hast Du recht! Bei Kaskoschäden begutachtet der Versicherer - und sonst gar niemand. Allerdings hast Du das Recht, das Gutachten anzufechten und einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen - ersteinmal auf eigene Kosten. Gewinnst Du dann einen Prozess gegen den VR, stehst Du gut da - wenn nicht - Pech gehabt.

Gruß Norbert
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Alt 20.01.2004, 23:48   #22
Soundflax
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Neißemünde
Fahrzeug: 530d 12/2018
Standard

Zitat:
Klar - nur gibts dann die "weichen Rabatte" nicht - bei Eheleuten schon!
Weiche Rabatte gibt es bei uns so oder so nicht.
Bei denen wo Du welche bekommst, geht auch der in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner.
Nur wie überträgst Du dem jetzt Deinen laufenden SFR in einem laufenden Vorvertrag

Zitat:
Wird er nicht können, denn Ehemann und Ehefrau sind definitiv zwei verschiedene Personen - rein rechtlich gesehen. Und wenn er einen Kaufvertrag mit seiner Frau macht, ist das hieb- und stichfest. Da würd ich drauf wetten.
Wette verloren-Beispiele gefällig??? Und dann hat die Ehefrau womöglich erst 2 Jahre FS SFR ade!
Toller Tip

Zitat:
Allerdings hast Du das Recht, das Gutachten anzufechten und einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen - ersteinmal auf eigene Kosten. Gewinnst Du dann einen Prozess gegen den VR, stehst Du gut da - wenn nicht - Pech gehabt.
Warum sollte einer ein Gutachten anfechten im Kaskobereich. Das Kaskogutachten ist von einem DEKRA-Sachverständigen!!!

Das sinnvollste bleibt, wie schon beschrieben, den Vertrag zum 01.01.2005 ordentlich zu kündigen, oder wie vom Fragesteller bereits erwähnt, sich einfach ein anderes Auto anzumelden.
__________________
LG Karsten
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Alt 21.01.2004, 00:07   #23
avidpj
Motorrad-Fan
 
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Registriert seit: 21.11.2003
Ort: Groß-Gerau
Fahrzeug: W212CGI + Brabus Smart
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Hallo!

Es gibt auch andere Wege und Möglichkeiten und Dein guter bekannter Vertreter sollte Dir dabei helfen können (vor allem wenn Du guter Kunde derzeit noch bei Ihm bist!) ohne den
kostenträchtigen Quatsch mit dem ummelden .

Die Vofü. ist dafür bekannt, daß Sie sich gerne von schadenträchtigen Kunden oder sogar Beständen
trennt auch schon mal außerordenlich!
__________________
Vernünftig schnell fahren ist die Kunst!

BMW = vom Top-Auto zur elektronischen Geduldsprobe!
Grüße aus Hessen!
AVIDPJ
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Alt 21.01.2004, 19:13   #24
Smallseven
Erfahrenes Mitglied
 
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Fahrzeug: E60 530i (03.08)
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@avidpj

Danke für den Tip!
Das Thema werde ich demnächst mal ansprechen, ich möchte jetzt nur noch abwarten bis der aktuelle Ärger vom Tisch ist!
Die V********** ist meiner Meinung nach sowieso ein unseriöses Unternehmen mit dem ich nichts mehr zu tun haben will.


Obs wohl hilft wenn ich noch nell ein paar Scheinwerfergläser..... *joke* !!!!





@Soundflax

Das ist so nicht richtig!

Jeder Schaden der über ca. 1000DM/500Euro (oder ist der Wert mittlerweile anderes) liegt darf von einem unabhängigem Gutachter begutachtet werden (Gutachter von der Versicherung können hier abgelehnt werden), ob Kaskoschaden, Fremdschaden oder sonstwas spielt keine Rolle.
Die Gutachterkosten trägt die Versicherung die auch den Schaden zu zahlen hat.

Gutachter von der Versicherung schätzen grundsätzlich den Schaden zu niedrig ein und sind sofort wegzuschicken sollte jemand auftauchen.



Allerdings hat das jetzt mit meinem Fall schon gar nichts mehr zu tun :-)))


Mfg



[Bearbeitet am 21.1.2004 um 08:19 von Smallseven]
__________________
Mfg&T
Smallseven
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Alt 21.01.2004, 21:55   #25
Crazy
Mitglied BMW7er-Club
 
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@ Soundflax

Da Du offensichtlich in einer Rechtsabteilung einer VS sitzt und Jura studiert hast werd ich mich da raushalten. Ich weiß aus Erfahrung, dass es so geht und gut is.

@ Smallseven

Das mit dem Gutachten stimmt bei H-Schäden - nicht bei TK oder VK - da streckst Du den Gutachter vor, wenn Du selber einen anforderst! Glaubs ruhig!

Gruß Norbert
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Alt 21.01.2004, 22:09   #26
Smallseven
Erfahrenes Mitglied
 
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@Crazy

Ich habe auch schon bei TK Schäden so abgerechnet und die Versicherung musste es akzeptieren und das Gutachten zahlen!
Ist allerdings ein paar Jahre her! Ich weiß net obs immer noch so is!

Mfg
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Alt 22.01.2004, 00:56   #27
Soundflax
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort: Neißemünde
Fahrzeug: 530d 12/2018
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@crazy
Lieber Norbert,
entschuldige, daß ich hier noch mal widerspreche, aber das geht wirklich nicht!
Wenn es bei Dir geklappt hat - Glück gehabt!
Schau mal, beim Halterwechsel auf Deine Frau:
1. Du bleibst VN - kein ordentlicher Kdg. Grund VN derselbe wie im Vorvertrag ältere Rechte durchsetzbar
2. Deine Frau wird VN: Kündigungsgrund ja aber nur mit Rabattübertragung gem TB Nr. 28
Leider aber, und bei vielen ist das so, hat die Frau weniger Jahre den Führerschein oder erst neu gemacht.
Zur TB 28 gehört aber eine Führerscheinkopie der als Nachweis dazu dient, daß sich der neue VN den zu übertragenden SFR (Prozente) auch selbst erfahren hätte können.
Und dann wird es meistens viel teurer, weil jetzt auch noch Deine Prozente weg sind.
Man sollte also wirklich sehen, daß man ordentlich kündigt und dieser Tip ist gut gemeint.
Also nichts für ungut, lieber Norbert und nicht böse sein!

@smallseven
Bei Teilkasko oder Vollkasko geht das Gutachten immer von der Versicherung aus.
Ich hatte doch schon geschrieben, daß es meistens ein freier DEKRA-Sachverständiger ist.
Manche VS haben auch eigene.
Willst Du den nicht anerkennen, mußt Du ihn auch selbst bezahlen.
Und das war noch nie anders!!!
Soundflax ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2004, 08:30   #28
Nekoelschekrat
Mitglied
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740 iAL BJ. 12/96
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@ Soundflax:

Hab noch keinen Versicherer gesehen der nach deinen Angaben vorgeht,aber da gibts eh immer grosse
Unterschiede.

Aus meiner Erfahrung:

1. "Weiche" Tarifmerkmale ind der KFZ-Versicherungt werden AUSSCHLIESSLICH bei Eheleuten gewährt,nicht bei
Lebensgefährten (bei abweichender Halterschaft). Im Sachversicherungsbereich sieht es anders aus.
2. Halterwechsel berechtigt zur Kündigung,auch wenn der Versicherungsnehmer wieder derselbe ist.
3. Rabattübertragung ist nicht notwendig,da der alte VN (siehe punkt 2) ja bleibt.

Aber um keine Diskussion mehr loszutreten,schliesse ich mich dem Tip,den vertrag ordentlich zu kündigen an.
Frag bei deinem Versicherer an,ob er kulanterweise den Vertrag zum 01.01.04 aufhebt.Wenn du ne schlechte Schadenquote und nen guten Vertreter hast,klappts vielleicht.
Nekoelschekrat ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2004, 08:53   #29
Soundflax
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Soundflax
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Neißemünde
Fahrzeug: 530d 12/2018
Standard

@Nekoelschekrat
nun, da du ja noch keinen Versicherer gesehen hast, der so vorgeht, wie ich schreibe,
nenne ich mal nur einen Namen: die große Alli*** z.B. (Habe aktuell eine Anfragevon denen wegen älterer Rechte auf dem Tisch)

Zu deinem Halterwechsel bei gleichem Versicherungsnehmer äußere ich mich lieber jetzt nicht mehr,
das ist Vertragsrecht(Kündigung und Aufhebung) und ein Blick hinein wird Dich dann auch überzeugen.
Soundflax ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2004, 09:15   #30
jaguarman
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 03.11.2003
Ort:
Fahrzeug: 735 iA E38
Standard

Du kannst doch nach jedem Schaden kündigen.
Das sollte auch (Teil)-kasko schäden einschließen.

also inspiziere dein Auto und überprüfe mal, ob nicht ggf. die Windschutzscheibe wegen Steinschlags oder Kratzer (Wischerspuren) auszutauschen ist.

Dann hast du 'ne neue Scheibe und 'nen neuen Vertrag. :zwink

HTH
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