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BMW 7er, Modell E38
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Alt 10.03.2014, 10:11   #1
12kolben
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Registriert seit: 10.06.2013
Ort: München
Fahrzeug: E38-750il 2001
Standard 21 Zoll Alpina auf E38 ( laut Alpina kein Gutachten etc.)

Servus,


habe soeben bei Alpina angerufen und wollte mich erkundigen welche Reifengröße jetzt nun ich verwenden kann auf meine 21 er. Da ich das Problem letzten Sommer hatte das die je nach dem in welche Richtung ich die Lenkung eingeschlagen habe das Radlauf in Kontakt kam.

Habe mal im Forum geschaut aber jeder hat irgendwie was anderes drauf, und am Telefon hies es Grade das von Alpina für mein e38 keine Prüfungen gebe somit auch kein Gutachten abe auch konnte sie dann keine Info geben.

Ich fuhr letzten Sommer 245 35 21 und hinterachse 285 30 21

Wär es vielleicht ein Versuch Wert wenn ich jetzt die neuen Reifen bestell ein querschnitt vorne statt 35 sondern 30 nehm und hinten 25?

Oder geht das nicht?
12kolben ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2014, 10:57   #2
Mystic
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Registriert seit: 09.05.2008
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Fahrzeug: E38 - 740D (06/2001)
Standard

Ich glaub die beste Reifenkombi auf 21 zoll ist

VA

255/30/21

HA

295/25/21


Gruss Dustin
Mystic ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2014, 13:13   #3
12kolben
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Fahrzeug: E38-750il 2001
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Sicher ist das ned zu groß für die Vorderachse mit 255 ? Wenns bei 245 bei MOR schon gestriffen hat oder lag des an dem Querschnitt 35 30?
12kolben ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2014, 13:26   #4
Mystic
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Fahrzeug: E38 - 740D (06/2001)
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Denke das es am Querschnitt liegt.
Was haben die Felgen für ne ET?

Ich hab letzte Woche die 19 er eintragen lassen und bei mir passte das alles nur mit 3 mm spurplatten.
Bei mir war aber wegen dem Gewindefahrwerk das Problem das sehr wenig lust zum stoßdämpfer war.

Achso, und dann kann man sich auchnoch erkundigen welche Reifen Tendenziell etwas schmaler bauen.

Meine Michelin PS2 sind wesentlich schmaler ausgefallen als die pirelli die vorher montiert waren.
Mystic ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2014, 14:09   #5
12kolben
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Fahrzeug: E38-750il 2001
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Hm, also hast mit deine 255 295 auch spurplatten drauf?
12kolben ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.03.2014, 14:25   #6
Mystic
Gone before u see
 
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Fahrzeug: E38 - 740D (06/2001)
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Ich fahr doch 19 er, mit der Kombi

VA: 245/40/19

HA: 275/35/19

245/40/19 Durchmesser 67,9 cm

deine kombi Durchmesser 70,5

255/30/21 Durchmesser 68,6

Und bei Felgen ET 24 brauchte ich 3 mm spurplatten an der VA.

Hinten fahre ich ohne platten, da ist genug platz.
Mystic ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2014, 09:11   #7
TomS
Hoher Priester
 
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Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
Standard

Zitat:
Zitat von Tito_2000 Beitrag anzeigen
Jetzt nochmal meine Frage:

295er Breite auf der Hinterachse bei einem BMW 750i mit maximal 490 Nm Drehmoment

295er bin ich sogar auf einem 730 gefahren und stell Dir vor der ist noch von der Stelle gekommen!
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2015, 19:45   #8
Harry Kraus
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 31.08.2014
Ort: Schwandorf
Fahrzeug: e38 -750i (04.2000)
Standard 21 " ALPINA -rÄDER

Hallo , ich fahre die 21 " ALPINAS jetzt den 2. Sommer mit Bereifung :
VA = 245/35 und auf der HA 295/30 das reicht ,weil der Fahrkomfort einfach drunter leidet und nicht zuletzt auch die Achsen !!! Gutachten kriegste natürlich keines ,weil die Felgen nur für die e65/66 Baureihe war ! Aber normalerweise steht einer Einzeleintragung nichts im Wege ! Ich habe die vorderen Radhausabdeckungen noch ein bißchen mit dem Heißluftfön bearbeitet ,daß wars , da schleift nichts mehr !! Gruß Harry
Harry Kraus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.08.2015, 22:25   #9
D-M-XX728
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von D-M-XX728
 
Registriert seit: 29.01.2005
Ort:
Fahrzeug: E38 728iA M-Paket Bj.07/00 E38 740iA Bj.99 T4 Kastenwagen E63 AMG
Standard

Natürlich bekommt man kein 21" Gutachten für den E38, hat ja auch niemand behauptet.
Das Gutachten der 21" vom E65 wird ja für eine Eintragung nach §21 StvO und nicht §19 StvO benötigt.

Das du mit deiner Reifenkombi zufrieden bist sei dir gegönnt.
Das dir das jemand eingetragen hat, mag ja sein.

Ob es technisch i.o. ist, wage ich hiermit offiziell zu bezweifeln.

Denke nicht, dass du eine Reifenfreigabe/ Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller für die Kombi für den E38 besitzt.
Denn genau das steht einer Eintragung auf legale Art, bei einem Prüfer mit Sachverstand dann doch im Wege.

Mir hat mal ein Prüfer gesagt: "Nur weil es eingetragen ist, ist es noch lange nicht legal oder technisch i.O."

Wir können hier noch lange diskutieren, wer was fährt und wo er einen "netten" Prüfer fand, um es eingetragen zu bekommen. Und es gibt auch zig Treads und Beiträge mit den wildesten Kombinationen, Aussagen und Spekulationen.

Am Ende des Tages fahren die Einen, mit etwas mehr Komfort OHNE ABE für ihr Auto herum. Die Anderen mit etwas weniger Komfort, dafür mit ABE und somit mit Versicherungsschutz durch die Gegend.

In diesem Sinne:

allzeit gute Fahrt

Geändert von D-M-XX728 (25.08.2015 um 22:36 Uhr).
D-M-XX728 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.08.2015, 17:44   #10
DanoreyV12
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Zitat:
Zitat von D-M-XX728 Beitrag anzeigen
ACHTUNG alle vier Reifen müssen von einem Hersteller sein, den Fehler habe ich beim ersten mal gemacht: Achse 1. Dunlop Achse 2. Conti. Der eine Hersteller gibt verständlicherweise keine Freigabe zum anderen.

Und warum nicht beide Freigaben einholen? Ich habe zwei Reifenfreigaben, in der einen hat Dunlop den 255/35 sogar erst freigegeben, nachdem ich meinte, ich fahre den nur auf der Vorderachse und habe hinten einen anderen.
Bitte unbedingt auf die Frage eingehen. Ohne Grund würde ich es schade finden, wenn Du das so raus schreist und jemand anderes wegen einer vermeintlichen Halbweisheit genötigt ist mehr für seine Reifen zu bezahlen.

Zitat:
Zitat von D-M-XX728 Beitrag anzeigen
Das du mit deiner Reifenkombi zufrieden bist sei dir gegönnt.
Das dir das jemand eingetragen hat, mag ja sein.

Ob es technisch i.o. ist, wage ich hiermit offiziell zu bezweifeln.

Denke nicht, dass du eine Reifenfreigabe/ Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Reifenhersteller für die Kombi für den E38 besitzt.
Denn genau das steht einer Eintragung auf legale Art, bei einem Prüfer mit Sachverstand dann doch im Wege.
Die Freigabe des Reifenherstellers bescheinigt doch keine Unbedenklichkeiten bezüglich des Abrollumfangs.

Der erhöhte Komfort wird ja, wie man auch an den Reifenmaßen erkennen kann, durch eine höhere Reifenflanke erbracht. Damit dürfte eine höhere Traglast einhergehen, die noch viel eher freigegeben wird, als bei unseren Reifenkombis.

Wenn ich das nächste mal einen neuen Satz Reifen bestelle, werde ich auch sehr wahrscheinlich die E65 Maßen nehmen. Die ist viel bequemer und sieht m.E. nach auch besser aus. Dann muss eben das Tacho an den neuen Abrollumfang angeglichen werden.

Zitat:
Zitat von D-M-XX728 Beitrag anzeigen
Mir hat mal ein Prüfer gesagt: "Nur weil es eingetragen ist, ist es noch lange nicht legal oder technisch i.O."
Es ist schon irgendwie eine Dopelmoral bei ihm die Abnahme zu hinterfragen, selbst aber die eigene Abnahme als hinreichend darzustellen.

Hat denn Dein Prüfer sich die Freigängigkeit der Reifen angeschaut? Ich denke, dass die meisten es im Stand testen, vielleicht auch eine Runde im Kreis drehen aber, ich denke wenn man es wirklich genau nimmt, müsste man so etwas auch in anderen Situationen durchspielen - in Kurven wie auf Autobahnauf-/abfahrten mit zeitgleichem Bremsen etc. Es gibt sicher Situation in dem der Reifen dem Radhaus unter Last näher kommt als im Stand und - wir reden hier auch nicht von Kleinwagen. Er sagte bei 140km/h Autos würde eher weit weniger kritisch sein als bei einem der 250km/h fahren kann.

Zitat:
Zitat von D-M-XX728 Beitrag anzeigen
Das Einzige was heikel ist beim e38 728i vorne ist die ET der Felgen. bisher musste ich 3mm je Seite verbauen, auch bei den Rx Felgen, die die Identische Et haben und wie die Alpina Felgen von BBS sind.
Hier sprichst Du es ja sogar noch an, dass es mit der ET kritisch ist.

Wirklich Bock habe ich auch nicht auf die erweiterten Auflagen zur Eintragung aber objektiv betrachtet verstehe ich das schon.
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