BMW 7er, Modell E38 |
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20.09.2006, 00:33
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#1
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Neues Mitglied
Registriert seit: 18.09.2006
Ort: Rimbach
Fahrzeug: E38-740iL 4,4L(12.97).
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Angel Eyes
Hallo!!!
Möchte für meinen 7er""Angel Eyes"",finde aber keins mit Tüv-Gutachten.
Sind die Ringe überhaupt zugelassen?Darf man nur nachrüsten ohne die ganzen Scheinwerfer zu kaufen?
Geändert von BMW Cruser (20.09.2006 um 00:44 Uhr).
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20.09.2006, 04:48
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#2
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the real freak since 2002
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
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Zitat:
Zitat von BMW Cruser
Hallo!!!
Möchte für meinen 7er""Angel Eyes"",finde aber keins mit Tüv-Gutachten.
Sind die Ringe überhaupt zugelassen?Darf man nur nachrüsten ohne die ganzen Scheinwerfer zu kaufen?
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Moin ...
Umbau der original Scheinwerfer, zwegs Einbau von "Angel Eyes", ist generell illegal - wenn Scheinwerfer mit eingebauten "Angel Eyes" ein Prüfzeichen haben, also schon vom Werk aus "Angel Eyes" besitzen, sind diese Scheinwerfer legal ...
Gruß ...
@freak
__________________
Vergib deinen Feinden, aber vergiss niemals ihre Namen ...
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20.09.2006, 08:34
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#3
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Radarhasser
Registriert seit: 06.09.2003
Ort: Bei Wiesbaden
Fahrzeug: 730D E65 Bj 09.05
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Hi
Nachrüsten ist nicht legal, mich hatt jedoch noch keiner deswegen angehalten!
Der Tüv hatt mir auch keine Probs gemacht!
Hast du eine quelle wo du angel eyes als neon bekommen kannst? Z.zt sind die unmöglich zu bekommen weis nicht warum brauche ein steuergerät.
Gruß
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20.09.2006, 10:49
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#4
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Neues Mitglied
Registriert seit: 18.09.2006
Ort: Rimbach
Fahrzeug: E38-740iL 4,4L(12.97).
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Hallo! Dann werd Ich beim Tüv nachfragen.Bringt zwar nichts aber Ich versuche es trotzdem!
Danke daß Ihr so schnell geantwortet habt!!!
Schönen Tag noch
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20.09.2006, 23:19
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#5
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RAUBSAUGER©
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
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Die vom E39 mit Lichtleitertechnik haben eine Zulassung. Kann man nur keine mehr kaufen.
Bei mir liegt noch ein Satz, da mir der Einbau im Facelift zu heftig ist. Du musst da aber ganz ordentlich am Scheinwerfer arbeiten, nix mit einkleben und paar Kabelchen...
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20.09.2006, 23:23
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#6
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Und wenn ich den Umbau (E39 Ringe mit Prüfzeichen) abnehmen lasse vom TÜV ist es trotzdem illegal? Glaub ich nich, aber werd mich auch deswegen nich mehr streiten weil darüber gibts schon 1001 Thread
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21.09.2006, 01:06
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#7
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RAUBSAUGER©
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
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Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.
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21.09.2006, 03:24
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#8
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the real freak since 2002
Registriert seit: 11.06.2002
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E65 740D DIESEL V8 BITURBO POWER
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Ich habe auch keine Lust, mich mit euch zu streiten - die E39 Standlichtringe haben nur eine Zulassung in Kombination mit den original E39 Scheinwerfern, wo sie auch bei der Abnahme verbaut waren - ein´Teilegutachten, oder Betriebserlaubnis wo sie universel verbaut werden können, haben sie nicht ...
Wenn ihr eure Scheinwerfer öfnet und diese E39 Standlichtringe verbaut, erlöscht auch das Prüfzeichen von den original Scheinwerfern - somit und genau genommen, keine Übereinstimmung mehr, in dem Zustand wo eine KBA Nummer erteilt wurde und somit Illegal ...
Wenn jemand einen Prüfer findet, der sein Kopf für sowas hin hält, habt ihr glück - vor Gericht und wenn jemand es ernst meint, habt ihr und der Prüfer ein Problem - ich weis selber wie sowas eingetragen wird und bin selber kein Kind von Traurigkeit - wenn ihr schon sowas eintragen lasen habt, gibt aber keine falschen Informationen und behauptet nicht, sowas wäre 100% lagal und Eintragungsfähig - es gibt Leute, die lesen und sehen eure Eintragungen, rennen dann zum TÜV und sind dann verärgert, das sie es nicht eingetragen bekommen
@nob ...
Eine bildlich angehängte Zulassung ist kein Garant, oder gar Beweis, das jetzt jeder hier im Forum seine Scheinwerfer umbauen kann und dies auch ohne Probleme eingetragen bekommt - wie schon geschrieben, ein Gefälligkeitseintrag kann böse enden - solche Eintragungen hier öffentlich Posten, ist fahrlässig ...
Wie ein Bild mehr als tausend Worte sagen kann, bestätigen Ausnahmen nicht die Regel
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21.09.2006, 09:29
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#9
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn 320d GT F34
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Zitat:
Zitat von freak
die E39 Standlichtringe haben nur eine Zulassung in Kombination mit den original E39 Scheinwerfern,
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Wie war wie war und deswegen hab ich bei meinem E38 die Neonringe verbaut!
Ist zwar genauso verboten wurde aber noch nie bemängelt auch nicht beim Tüv!
Habe sie aber auch garnichterst versucht eintragen zu lassen!
Gruss DD
__________________
Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.
Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
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21.09.2006, 09:40
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#10
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abgemeldet
Registriert seit: 06.12.2005
Ort:
Fahrzeug: e46
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Zitat:
Zitat von freak
Ich habe auch keine Lust, mich mit euch zu streiten - die E39 Standlichtringe haben nur eine Zulassung in Kombination mit den original E39 Scheinwerfern, wo sie auch bei der Abnahme verbaut waren - ein´Teilegutachten, oder Betriebserlaubnis wo sie universel verbaut werden können, haben sie nicht ...
Wenn ihr eure Scheinwerfer öfnet und diese E39 Standlichtringe verbaut, erlöscht auch das Prüfzeichen von den original Scheinwerfern - somit und genau genommen, keine Übereinstimmung mehr, in dem Zustand wo eine KBA Nummer erteilt wurde und somit Illegal ...
Wenn jemand einen Prüfer findet, der sein Kopf für sowas hin hält, habt ihr glück - vor Gericht und wenn jemand es ernst meint, habt ihr und der Prüfer ein Problem - ich weis selber wie sowas eingetragen wird und bin selber kein Kind von Traurigkeit - wenn ihr schon sowas eintragen lasen habt, gibt aber keine falschen Informationen und behauptet nicht, sowas wäre 100% lagal und Eintragungsfähig - es gibt Leute, die lesen und sehen eure Eintragungen, rennen dann zum TÜV und sind dann verärgert, das sie es nicht eingetragen bekommen
@nob ...
Eine bildlich angehängte Zulassung ist kein Garant, oder gar Beweis, das jetzt jeder hier im Forum seine Scheinwerfer umbauen kann und dies auch ohne Probleme eingetragen bekommt - wie schon geschrieben, ein Gefälligkeitseintrag kann böse enden - solche Eintragungen hier öffentlich Posten, ist fahrlässig ...
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ja, das stimmt.......
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