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BMW 7er, Modell E38
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Alt 18.10.2015, 22:20   #71
Claus
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Zitat:
Zitat von DanoreyV12 Beitrag anzeigen
Zumindest soll mal die Zulassungsbehörde in Nürnberg folgendes veröffentlicht haben:

...
Der Text der Zulassungsbehörde Nürnberg ist exakt das, was für das 07er-Kennzeichen galt/gilt. Schau mal lieber aufs Datum Deiner Quellen (Link?), die scheinen mir völlig obsolet zu sein.

Die einzige Einschränkung beim H-Kennzeichen ist Folgende:

"Hat man ein H-Kennzeichen erhalten, unterliegt man keinen Einschränkungen. Jedoch ist eine gewerbliche Vermietung des Fahrzeugs und bei Lastkraftwagen eine gewerbliche Nutzung nicht erlaubt.
Mit einem H-Kennzeichen kann man übrigens auch Umweltzonen befahren - auch Fahrten ins Ausland sind selbstverständlich möglich."

Das H-Kennzeichen ist nicht mit einem 07er-Kennzeichen zu vergleichen:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.oldtimer-markt.de/ratgebe...er-kennzeichen

Und noch etwas vom ADAC:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.adac.de/infotestrat/oldt...cePageId=45956

Zitat:
"Anders als beim roten Oldtimer-Wechselkennzeichen gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen bei der Verwendung. Eine gewerbliche Vermietung des Fahrzeuges ist allerdings nicht gestattet (bei Lkw keine gewerbliche Nutzung).
Nur mit diesem bzw. dem 07er-Kennzeichen ist ein Befahren von „Feinstaubzonen“ möglich. Ein Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren reicht allein hierfür nicht aus.
Bei Verwendung des H-Kennzeichens gibt es keine Einschränkungen für Fahrten ins Ausland. Eine Kombination von H-Zulassung und Saisonkennzeichen ist im Übrigen nicht möglich."
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe


Geändert von Claus (18.10.2015 um 23:23 Uhr).
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Alt 19.10.2015, 18:54   #72
Paddy@728i
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Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Zitat:
"Anders als beim roten Oldtimer-Wechselkennzeichen gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen bei der Verwendung. Eine gewerbliche Vermietung des Fahrzeuges ist allerdings nicht gestattet (bei Lkw keine gewerbliche Nutzung).
Das gilt seit dem Inkrafttreten der FZV im Jahr 2006 auch nicht mehr, zumindest nicht mehr in der vorher vorhandenen Absolutheit, siehe hier:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Das H-Kennzeichen | www.oldtimer-markt.de
oder hier
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.kfzgewerbe.de/presse/pub...erfen-das.html
oder hier
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.deuvet.de/download/presse...ennzeichen.pdf

Hinsichtlich der eventuellen Steuerhinterziehung wäre ich auch eher gelassen, denn im Vergleich zu einem H-zugelassenen E38 (wenn es dann mal soweit ist) ist ein mit 6-8 Monaten Betriebszeitraum auf Saison zugelassener E38-Benziner immer noch günstiger in der jährlichen Steuer als der Pauschalbetrag für die H-Zulassung. Um da überhaupt etwas "hinterziehen" zu können, müßte der Wagen vorher immer noch ganzjährig im Alltag genutzt worden oder ein Diesel sein...
__________________
Zitat:
Zitat von Roland Rottenfußer
Nehmen wir die Pflicht, nur mit Feinstaubplakette in eine deutsche Innenstadt einzufahren. Übertragen auf andere Delikte bedeutet dies: Man dürfte sich nur dann im öffentlichen Raum bewegen, wenn man sich das polizeiliche Führungszeugnis auf die Stirn klebt. Wer nicht vorab beweist, kein Mörder zu sein, wird verfolgt und bestraft wie ein Mörder. Ein Paradigmenwechsel von der Unschulds- zur Schuldvermutung.
Paddy@728i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2015, 19:23   #73
Claus
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Zitat:
Zitat von Paddy@728i Beitrag anzeigen
Das gilt seit dem Inkrafttreten der FZV im Jahr 2006 auch nicht mehr, zumindest nicht mehr in der vorher vorhandenen Absolutheit, siehe hier:
Doch, das gilt immer noch in der vorhandenen Absolutheit = keine Nutzungseinschränkung bis auf die genannten Ausnahmen. Ich sehe in Deinen Links nichts Gegenteiliges von dem, was ich geschrieben habe, und Dein Oldtimermarkt-Link ist älter als meiner einen Betrag darüber, denn meiner stammt aus August 2012, also kann es sich nicht auf 2006 und davor beziehen! Strittig ist bestenfalls die teilweise gewerbliche Nutzung, aber davon sprechen wir hier doch gar nicht.

Ansonsten hätte ich gerne einen entsprechenden Gesetzestext*, der die Nutzung eines H-Kennzeichens einschränkt. Beim 07er-Wechselkennzeichen sieht es hingegen ganz anders aus, aber das H-Kennzeichen ist fahrzeuggebunden.

*Diesen gibt es auch ganz offensichtlich nicht, denn in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) steht nichts von Einschränkungen bezüglich der Teilnahme am Straßenverkehr für ein H-Kennzeichen (und darum geht es hier), da dieses unter den Begriff "Zulassung" fällt:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/INHALT_FZV.htm#1

Geändert von Claus (19.10.2015 um 19:54 Uhr).
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Alt 19.10.2015, 21:11   #74
Paddy@728i
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Aha, wenn ich Dein edit richtig interpretiere, hast Du also erkannt, daß Du mit Deiner ursprünglichen Aussage falsch lagst?

Falls doch nicht: der Bund-Länder-Fachausschuß Fahrzeugzulassung hat im Vorfeld des Inkrafttretens der FZV eine entsprechende Entscheidung getroffen, daß sich H-Zulassung und gewerbliche Nutzung nicht ausschließen. D.h., insbesondere wenn ehemals gewerblich genutzte Fahrzeuge (z.B. Taxen, Busse, Lkw) auch heute noch gewerblich genutzt werden sollen, ist dies ohne Weiteres auch mit einer H-Zulassung möglich. Dies entspricht auch durchaus dem Geist der gesetzlichen Vorgabe, da auf diese Weise die Pflege automobilen Kulturguts deutlich besser gewährleistet wird als wenn das Fahrzeug die Garage oder Halle bestenfalls zu einzelnen Veranstaltungen verlassen darf. Diese Entscheidung des BLFA-Fz ist für die Zulassungsstellen in Deutschland rechtlich bindend, d.h. Dir darf eine H-Zulassung nicht verweigert werden, nur weil Du das Fahrzeug gewerblich nutzen willst, sofern die Voraussetzungen nach §2 Nr. 22 FZV bzw. §23 StVZO erfüllt sind.

Falls Du das jetzt googlen willst, muß ich Dich leider enttäuschen, denn dabei wirst Du nichts finden, da der BLFA-Fz nichtöffentlich tagt und dementsprechend dessen Entscheidungen auch nicht öffentlich zugänglich sind. Der Sachgebietsleiter Deiner örtlichen Zulassungsstelle wird Dir den Sachverhalt auf Wunsch jedoch sicher gerne näher erläutern.
Paddy@728i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 19.10.2015, 22:42   #75
Claus
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Zitat:
Zitat von Paddy@728i Beitrag anzeigen
Aha, wenn ich Dein edit richtig interpretiere, hast Du also erkannt, daß Du mit Deiner ursprünglichen Aussage falsch lagst?
Nein, ich lag nicht falsch und mein "Edit" hat nichts damit zu tun!

Hier ging es von Anfang an nur um die uneingeschränkte Nutzung eines H-Kennzeichens wie bei einer normalen Zulassung und die ist komplett gegeben. Hier wurde der Einwand vorgebracht, ein H-Kennzeichen wäre nur bedingt "betriebstauglich", es wurde wohl mit dem 07er-Kennzeichen und dessen geltende Auflagen verwechselt. Das konnte ich richtigstellen, indem ich dargelegt habe, dass dem eben nicht so ist.

Trotzdem natürlich danke für Deine Ergänzungen bezüglich der geänderten Situation bei gewerblicher Nutzung! Auch wenn das für kaum mehr als 1-2% aller Oldtimerzulassungen relevant sein dürfte, da diese fast ausschließlich im privaten Bereich bewegt werden, so ist diese Info doch interessant und es ist gut zu wissen. Aber um die ging es hier wirklich nicht, sondern um die Frage, ob ich meinen E38 im Alter von 30 Jahren auch mit einem H-Kennzeichen so benutzen kann wie bisher. Und die Antwort auf diese Frage lautet - nach gegenwärtiger Gesetzeslage - eindeutig: Ja! Dank Deiner Info wissen wir nun auch, dass dies inzwischen auch vollumfänglich für gewerblich genutzte Fahrzeuge gilt.

Geändert von Claus (19.10.2015 um 23:15 Uhr).
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Alt 26.10.2015, 02:35   #76
Bartho
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Zitat:
Zitat von Laafer Beitrag anzeigen
Problem beim E38 und auch E39 ist halt, dass sie einfach trotzdem viel zu Modern sind. Früher war ein "Oldtimer" was mit Chrom, dünnen Lenkrädern, dünnen Reifen usw... Schaut euch mal einen E38 an und dann ein aktuelles Pendant. So viel unterschied ist da nicht mehr. Von daher ist es für mich auch nur schwer vorstellbar einen E38 als "Oldtimer" zu sehen, denn dafür ist er einfach viel zu modern. Da gibt es nix mehr, was "altmodisch" und bissal mit "Charme" daher kommt. Man nehme doch nur mal die alten "Ohren Kopfstützen" der Autos aus den 70ern und 80ern, das waren Stilelemente die heute wirklich, wie aus einer anderen Welt sind, oder die 205er Reifen die 70 hoch sind, Chromstoßstangen, dünne Lenkräder, Vergaser Motoren. Aber ist das der E38 auch? Sicher die 1. sind schon über 20 Jahre alt, aber wirklich alt sind sie auch nicht und sehen sie auch nicht aus. Für mich ist ein Oldie "filigran" und "einfach" so jetzt sehe ich einen e38 mit dickem Lenkrad, Navi Bildschirm, allem Schnickschnack, den ein aktuelles Auto eigentlich auch hat. :/ Schwierig...
das was du schreibst hat durchaus Hand und Fuß , aber in den 70ern dachte wohl auch keiner das sein Auto mal 'n Oldie wird - das kommt bzw. kam erst

und genauso wird es mit ein paar 90er Autos passieren , nicht alle werden Oldies - und manche wollen es gar nicht

ein Oldie macht mehr aus als Chrom, dünne kleine reifen und dünne Lenkräder - es war der stil der Zeit , und genau dieser stil der 90er wird zur nächsten generation Oldie heranwachsen.

Abwarten.
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Es grüßt → Flo ←
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Alt 26.10.2015, 14:40   #77
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Wie es das Schicksal so will, hatte ich dieses we einen Unfall...

(mir wurde die Vorfahrt genommen)

schaut schlecht um meinen geliebten 7er aus...

Schaden beläuft sich auf min. 9Kilo, (erste Einschätzung des Gutachters) welche ich natürlich nie sehen werde. Ich hoffe ich bekomme noch einen vernünftigen Restwert.

anbei ein paar Fotos
Angehängte Grafiken
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Dateityp: jpg Foto komp2.jpg (95,0 KB, 141x aufgerufen)
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Nick Maybach
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Alt 26.10.2015, 14:52   #78
eribetty
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Schöne Schei...
Aber der Peugeotfahrer kann seinen wohl auch wegschmeißen.

Und wieder ein schöner e38 weniger.
Herzliches Beileid.
Hauptsach dir ist nichts passiert.
__________________
Gruß
Erich

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Alt 26.10.2015, 15:04   #79
Nick Maybach
Nick Maybach
 
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Fahrzeug: BMW F01 750i LCI | VW T6 | BMW E38 730d | Kawasaki ZX12R
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Einige mögen mich für völlig bescheuert halten, (Verwandschaft und einige Freunde) aber ich werde versuchen meinen liebsten reparieren zu lassen.

Ich hänge wirklich exorbitant an genau diesem Wagen. Ein anderer e38 wäre nicht das gleiche.

Ich halte euch auf dem Laufenden.
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Alt 26.10.2015, 15:37   #80
--750il--
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Ort: Zürich
Fahrzeug: 750i 12.91, 750il 11.87, 230e 6.81, 190E 2.0, 450sel 6.9, C4 2.6E, C280 94', E320 95', E420 97', E500 05', im Alltag Volvo V70II
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schade.. wegen so einem mistigen wertlosen peugeot..
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