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BMW 7er, Modell E38 |
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28.02.2006, 09:49
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#61
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D
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re:
Zitat:
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Zitat von heppinger
Moin!
Was hat denn die Versicherung abgezogen, bzw. bezahlt??
Gruß
Heppinger
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Die Versicherung müsste 5500euro minus der Gesetzlichen MWST Zahlen!
Also 4620euro!
Gruss DD
__________________
Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.
Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
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28.02.2006, 11:27
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#62
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V8...
Registriert seit: 28.11.2003
Ort: Neukirchen
Fahrzeug: 730IA (E38), BMW 740IA (E32)
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So geht die Rechnung nicht ganz auf. Bei Verkauf des Unfallwagens (wie bei mir) rechnet die Vers. so ab: Ausgezahlt wird dann die Differenz aus Zeitwert vor dem Unfall (lt. GA ca. 5900Eur) und dem jetzigen Zeitwert (lt. GA ca. 2800Eur). D.h. die Differenz beträgt 3100Eur. Die habe ich auch erhalten. Man soll also nur max. das rausbekommen, was der Wagen also wert ist (lt. Versicherungen). Mit bissl glück bekommt man den Wagen für etwas mehr los als laut Gutachten. Das ist mir gelungen
MfG Christian
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28.02.2006, 11:32
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#63
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D
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re:
Wieso wurde dein Fahrzeug nach Totalschadenbasis abrrechnet???
Du hast keinen Totaschaden also müssten sie wie ich es geschrieben habe abrechnen oder gab es da schon wieder eine Gesetzesänderung?
Dann würde Dir noch 14Tage ausfall zustehen wenn Totalschadenbasis abrechnung!
Plus An und abmeldepauschale und Telefonkosten e.t.c.
Bei Dir wurde also die 70% Klausel genutzt das sie entscheiden können das ab 70% so oder so abgerechnet werden kann nur wie gesagt Auto verkauft =Ausfallgeld!
Du darfst aber frühestens 14Tage nach abmeldung des alten Fahrzeuges ein neues anmelden!Dann müssten sie 14Tage ausfall zahlen!
Dies aber auch erst dann wenn Dein Fahrzeug nicht verkehrssicher ist!
Gruss DD
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28.02.2006, 13:29
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#64
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
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Zitat von Misster-K
Ausgezahlt wird dann die Differenz aus Zeitwert vor dem Unfall (lt. GA ca. 5900Eur) und dem jetzigen Zeitwert (lt. GA ca. 2800Eur). D.h. die Differenz beträgt 3100Eur. Die habe ich auch erhalten.
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Mußt Du vor dem Verkauf des Unfallers nicht der Versicherung Gelegenheit geben, Dir ein Angebot zu 2.800 EUR + zu geben?
Und der erzielte Mehrerlös über Restwert - steht der nicht eigentlich der Versicherung zu?
Greets
RS744
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28.02.2006, 14:32
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#65
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
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Zitat von RS744
Mußt Du vor dem Verkauf des Unfallers nicht der Versicherung Gelegenheit geben, Dir ein Angebot zu 2.800 EUR + zu geben?
Und der erzielte Mehrerlös über Restwert - steht der nicht eigentlich der Versicherung zu?
Greets
RS744
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Das wird ja so nicht gehandhabt, ist alles sehr durcheinander mit den Versicherungen.
Wenn die Versicherung so abrechnet, dann ist sie raus, auch wenn der Wagen für mehr verkauft wird.
Das Risiko überhaupt den angesetzten Preis zu bekommen trägt ja auch der Verkäufer, und da gleicht die Vericherung auch nichts aus, wenn er weniger bekommt.
Nach Gutachtenbasis abrechnen ist eine Option, was nachher tatsächlich läuft ist dann egal, das ist allenfalls wichtig für die dann evtl. nachzuerstatte Mehrwertsteuer.
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28.02.2006, 14:54
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#66
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Neues Mitglied
Registriert seit: 23.10.2005
Ort: Wegberg
Fahrzeug: BMW 735i (E32)
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@RS744
Ein Angebot der Versicherung muß nicht abgewartet werden. Der Geschädigte darf sich auf die Angaben im Gutachten verlassen und das Fahrzeug zum Restwert laut Gutachten verkaufen. Einzige Ausnahme: Die Versicherung legt rechtzeitig, d. h. VOR dem Verkauf ein KONKRETES Kaufangebot vor. Nur die lapidare Aussage "Wir bieten mehr" reicht nicht.
Ist der Restwert vom Gutachter falsch, d. h. zu niedrig angesetzt worden, kann die Versicherung sich die Differenz beim Gutachter holen.
Verkauft der Geschädigte sein Fahrzeug für mehr als den RW lt. Gutachten, ohne dies der Versicherung mitzuteilen, verstößt er gegen das Bereicherungsverbot. Kommt die Versicherung dahinter, bedarf es schon sehr guter Argumente, um ohne Schaden aus der Nummer rauszukommen. Der Verkauf des Unfallers über die bekannten Online-Märkte ist da nicht wirklich der klügste Weg, da leicht nachvollziehbar. Ehrgeizige Sachbearbeiter bei der Versicherung zeigen da gelegentlich erstaunlichen Einsatz.
@der Dicke
Der Wagen wird ja nicht repariert, sondern unrepariert veräußert. Wenn dann die Reparaturkosten die Differenz aus WbW und RW überschreiten, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Das Vorliegen eines wirtschaftlichen Totalschadens ist regelmäßig dann zu prüfen, wenn die Reparaturkosten 70% des WBW überschreiten. Dennoch kann ein wirtschaftlicher TS auch schon bei 60% RK vorliegen.
Bsp:
RK 6000
WBW 10000
RW 5000
Hier überschreiten die RK die Differenz aus WBW und RW, wird das Fzg. nicht repariert, drängt man die VS förmlich zur TS-Abrechnung. In so einem Fall tut der Gutachter eigentlich gut daran, sich der 70% Grenze zu erinnern und den RW garnicht erst zu ermitteln.
Gerade an solchen Details zeigt sich ob ein Gutachter taugt oder nicht. Ebenso ist es häufig unklug, den Gutachter dazu zu drängen, jede noch so unwichtige Schraube neu aufzuschreiben:
U. U. ist es gerade diese Schraube, die aus dem klaren Reparaturschaden einen Totalschaden macht.
Völlig daneben wird die ganze Angelegenheit, wenn man die Mehrwertsteuerproblematik mit berücksichtigt. Da gibt es dann aufgrund der unterschiedlichen MwSt-Ansätze Fälle, die bei ordentlicher Werkstattreparatur mit Rechnung auch mit 130%-Regelung nur noch als TS abgerechnet werden, bei Schwarzarbeit (ohne Rechnung, ergo Nettowert-Vergleich) aber durchaus reparabel sind, so daß die Versicherung die Netto-RK erstatten muß. Krasses Beispiel:
WBW Brutto = WBW Netto = 1000 (Fahrzeug älter 6 Jahre, nur noch privater Handel wegen Gewährleistungspflicht des Handels)
RK Brutto 1600 = RK Netto 1230
Fahrzeug kann repariert werden (allerdings mit Nachweis der sach- und fachgerechten Reparatur), Versicherung muß (!) die Netto-RK zahlen, obwohl die Brutto-RK den WBW um 60% (!) überschreiten.
Da hat sich Vater Staat, als er dem Drängen der Versicherungswirtschaft in der MwSt-Frage nachgab, kräftig in's eigene Fleisch geschnitten.
mfg
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