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22.02.2016, 16:04
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#61
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von kleinerzeh
Zudem stellt sich die rechtliche Frage, ob bei dem Eingriff mit dem Loch im Tankdeckel evtl. die ABE des Fahrzeuges erlischt, da man das Tankentlüftungssystem lahmlegt und dadurch Kraftstoffdämpfe in die Atmosphäre gelangen.
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Das wird mit Sicherheit nicht der Fall sein. Da Du offensichtlich noch kein Tankdeckelloch live begutachten konntest, dürfte es sich Deiner Kenntnis, nämlich dass man nichts riechen kann, entziehen. Ergo liegt das Entweichen von Benzindämpfen im absolut vernachlässigbaren Bereich, denn Kraftstoff ist sehr geruchsintensiv.
Und ABE deswegen erloschen? Manchmal bist Du echt spaßig! 
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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22.02.2016, 18:12
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#62
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.02.2014
Ort: NRW, Deutschland
Fahrzeug: E38-728iA (07.97), E46-320Ci (04.00)
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Zitat:
Zitat von Claus
Das wird mit Sicherheit nicht der Fall sein. ... dass man nichts riechen kann... Ergo liegt das Entweichen von Benzindämpfen im absolut vernachlässigbaren Bereich, denn Kraftstoff ist sehr geruchsintensiv.
Und ABE deswegen erloschen? Manchmal bist Du echt spaßig! 
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Es ist zumindest anzuzweifeln, dass diese Begründung vor Gericht Bestandskraft hätte. Bei Diesel-Fahrzeugen könnte ich der Argumentation folgen, da Diesel-Kraftstoff eine geringe Flüchtigkeit hat ( Siedeverhalten | Eigenschaften | Dieselkraftstoffe | Kraftstoffe | Forschung). Deshalb wird beim Diesel auch ohne Aktivkohlefilter direkt in die Atmosphäre entlüftet. Die Flüchtigkeit von Ottokraftstoff ist jedoch ein wesentliches Qualitätsmerkmal. (siehe Eigenschaften | Ottokraftstoffe | Kraftstoffe | Forschung)
Wenn die ganze Sache belanglos wäre, wäre für mich die logische Folge daraus, dass der Hersteller auch bei Otto-Kraftstofftanks, wie bei den Diesel-Fahrzeugen auf die Entlüftung durch den Aktivkohlefilter verzichtet hätte.
Ich habe nicht behauptet, dass die ABE dadurch erlischt, sondern eine These in den Raum gestellt. Nämlich dass ich es rein theoretisch in unserer perfektionierten und rechtlich bis ins kleinste Detail geregelten Gesellschaft für möglich halte, dass der Eingriff mit dem Loch im Tankdeckel zu besagter Folge führen könnte.
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22.02.2016, 18:23
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#63
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Originalallergiker...
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Bad Lauterberg im Harz
Fahrzeug: BMW E38 728i M52 v.11/99 5gang, E28 2,5l 24V Vanos, E24 628CSi, E21 325i, VW Bus T3 und und und...
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22.02.2016, 19:12
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#64
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schon über 10 Jahre dabei
Registriert seit: 06.01.2009
Ort: Muldentalkreis
Fahrzeug: VW T5
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Zitat:
Zitat von Teilegott
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Oh ja Bitte
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Viele Grüße Jens
Willst du leben irgendwann, wenn nicht jetzt- wann denn dann ???
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22.02.2016, 19:36
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#65
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von kleinerzeh
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Wenn die ganze Sache belanglos wäre, ...
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Ist sie, denn es gibt sogar Hersteller, die ihre Fahrzeuge freiwillig ab Werk mit einem "Loch im Tankdeckel" ausliefern. Im Übrigen wird nie jemand wegen einem 1-2 mm großen "Loch" in einem Tankdeckel die ABE entziehen, dazu gehört eindeutig mehr. Mit "Erlöschen der ABE" wird immer gleich ein riesiges Schreckgespenst an die Wand gemalt, tatsächlich muss für das Stilllegen eines Fahrzeugs bzw. der Verweigerung des Versicherungsschutzes schon einiges mehr vorliegen und das ist für den Anwender das Entscheidende. Eine Manipulation bzw. Veränderung an einem Fahrzeug muss auch so gestaltet sein, dass sie im Schadensfall ursächlich für selbigen ist. Und die Prüfungsbehörden interessiert es schon gleich gar nicht, ob da ein Loch (besser: winzige Öffnung!) im Tankdeckel ist oder nicht. Auch die Polizei interessiert es nicht. Wo kein Kläger, da kein Richter und auch keine Erlöschung der ABE.
Und nochmal: Selbst im Hochsommer bei glühender Hitze ist in Nähe des Tankdeckels keine signifikante Geruchsbeeinträchtigung durch austretende Kraftstoffdämpfe festzustellen. Das mal zum Thema Volatilität von Kraftstoffen.
Geändert von Claus (22.02.2016 um 19:42 Uhr).
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22.02.2016, 20:04
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#66
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.02.2014
Ort: NRW, Deutschland
Fahrzeug: E38-728iA (07.97), E46-320Ci (04.00)
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Zitat:
Zitat von Claus
Ist sie, denn es gibt sogar Hersteller, die ihre Fahrzeuge freiwillig ab Werk mit einem "Loch im Tankdeckel" ausliefern. Im Übrigen wird nie jemand wegen einem 1-2 mm großen "Loch" in einem Tankdeckel die ABE entziehen, dazu gehört eindeutig mehr. Mit "Erlöschen der ABE" wird immer gleich ein riesiges Schreckgespenst an die Wand gemalt, tatsächlich muss für das Stilllegen eines Fahrzeugs bzw. der Verweigerung des Versicherungsschutzes schon einiges mehr vorliegen und das ist für den Anwender das Entscheidende. Eine Manipulation bzw. Veränderung an einem Fahrzeug muss auch so gestaltet sein, dass sie im Schadensfall ursächlich für selbigen ist. Und die Prüfungsbehörden interessiert es schon gleich gar nicht, ob da ein Loch (besser: winzige Öffnung!) im Tankdeckel ist oder nicht. Auch die Polizei interessiert es nicht. Wo kein Kläger, da kein Richter und auch keine Erlöschung der ABE.
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Ja genau, vielleicht haben die Macher der durch die Nachrichten hinlänglich bekannten VW-Abgas-Software ja eine ähnliche Argumentation im Hinterkopf gehabt. ;-)
Die ABE wird übrigens nicht immer ausdrücklich durch das Stillegen eines Fahrzeugs entzogen, sondern ist beim Vorliegen von bestimmten Tatbestandsmerkmalen die zwangsläufige Rechtsfolge einer Norm. Sie erlischt also bei bestimmten Lebenssachverhalten automatisch, auch ohne dass es irgendjemand von offizieller Seite her feststellt. Wohlgemerkt spreche ich hier immer noch von der Theorie. ;-) Ob oder ob nicht zutreffend in diesem Fall, ich glaube nicht dass wir das hier abschließend klären werden.
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22.02.2016, 20:49
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#67
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von kleinerzeh
Die ABE wird übrigens nicht immer ausdrücklich durch das Stillegen eines Fahrzeugs entzogen, sondern ist beim Vorliegen von bestimmten Tatbestandsmerkmalen die zwangsläufige Rechtsfolge einer Norm.
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Und eben diese "Tatbestandsmerkmale" kann ich beim besten Willen nicht aus dem § 19 StVZO ableiten:
StVZO - Einzelnorm
Keine einzige der folgenden Voraussetzungen für ein Erlöschen der BE wird erfüllt:
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich
Aber lassen wir das, wir langweilen die anderen nur 
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22.02.2016, 20:53
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#68
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.02.2014
Ort: NRW, Deutschland
Fahrzeug: E38-728iA (07.97), E46-320Ci (04.00)
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Zitat:
Zitat von Claus
... StVZO - Einzelnorm
Keine einzige der folgenden Voraussetzungen für ein Erlöschen der BE wird erfüllt:
...
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich
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Bei der Nummer 3, erste Option bin ich mir da nicht so sicher, jedoch für stichhaltige Argumente offen.
Zitat:
Zitat von Claus
...Aber lassen wir das,...
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Du kannst es sehr gerne lassen, ich entscheide selbst.
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22.02.2016, 21:05
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#69
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Originalallergiker...
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Bad Lauterberg im Harz
Fahrzeug: BMW E38 728i M52 v.11/99 5gang, E28 2,5l 24V Vanos, E24 628CSi, E21 325i, VW Bus T3 und und und...
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MEIN GOTT IST DIESE DISKUSSION SINNBEFREIT 🙈
Das ist doch alles nicht Dein (Euer) Ernst?
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22.02.2016, 21:21
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#70
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von kleinerzeh
Bei der Nummer 3, erste Option bin ich mir da nicht so sicher, jedoch für stichhaltige Argumente offen.
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2 x AU ohne Probleme bestanden, also kann von einer Verschlechterung der Abgaswerte nicht die Rede sein. Die Erklärung der technischen Details, warum eine 1-2 mm große Bohrung im Tankdeckel nicht zu einer Veränderung im Abgasverhalten führt, überlasse ich gerne einem Ingenieur, der mit Sicherheit über mehr technisches Know-how als wir beide verfügt. Ich halte mich einstweilen an die praktische Erfahrung.
Auf Deutsch: BMW hat hier richtig Scheiße gebaut, indem nirgendwo angezeigt wird, dass ihr falsch gebautes System irgendwann kollabiert und ein teures Bauteil in den Abgrund zieht. Da die meisten Autos zudem gedreht sind, kann man nicht einmal glaubhaft nachvollziehen, ob und wann ein AKF samt Entlüftung gewechselt wurde. Dieses Phänomen des Tankploppens ist eine E38-spezifische Schwachstelle, die eine Zeitlang funktioniert und danach nicht mehr. Aber typisch für die Hersteller, alles außerhalb der Garantiezeit interessiert sie nicht mehr wirklich.
Zitat:
Zitat von Teilegott
Das ist doch alles nicht Dein (Euer) Ernst?
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Aber ja doch. Macht doch Spaß, sich mit einem Korinthenkacker, der alles besser zu wissen glaubt, ein wenig zu kabbeln. Ist doch nichts Neues, alle Jahre wieder tauchen solche Leute hier auf, die jede kleinste Veränderung an einem Fahrzeug sofort mit dem Erlöschen der ABE sanktionieren möchten und im gleichen Atemzug den Fahrer eines solchen manipulierten Fahrzeugs nach Möglichkeit standrechtlich erschießen wollen.
Ich kann die Leute in all den Jahren nicht mehr zählen, die hier einen auf Moralapostel machen und sich dabei strenger und päpstlicher Verhalten als der Gesetzgeber, die Polizei und die Prüforganisationen zusammen. Ich werde mir bei der nächsten HU den Spaß erlauben, einem Prüfingenieur meinen Tankdeckel zu zeigen und wenn ich dem mitteile, dass jemand meint, deswegen würde die ABE erlöschen, habe ich ihm wohl den Tag gerettet (YMMD).
Und nochmal: Wo selbst im Hochsommer nix riecht, tritt auch nix aus. Punkt.
Geändert von Claus (22.02.2016 um 21:26 Uhr).
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